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   BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97   

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https://dejure.org/1997,4851
BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97 (https://dejure.org/1997,4851)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 1Z BR 113/97 (https://dejure.org/1997,4851)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 1Z BR 113/97 (https://dejure.org/1997,4851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des sorgeberechtigten Vaters auf Herausgabe des Kindes ; Treffen einer Verbleibensanordnung; Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes ; Abwägung des Kindeswohls gegenüber dem Elternrecht aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 Abs. 1, Abs. 4, § 1666 Abs. 1
    Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über Anspruch auf Herausgabe eines Kindes - Beweiswürdigung bei Beeinflussung des Kindes durch Pflegeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87

    Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht;

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
    Kann die durch die Herausgabe an den Vater eintretende Belastung dem Kind zugemutet werden, weil sie nur vorübergehend auftritt und sein Wohl nicht nachhaltig schädigt, so ist für eine Verbleibensanordnung kein Raum (vgl. BayObLG NJW 1988, 2381/2383).

    Kann die Belastung dem Kind zugemutet werden, weil sie nur vorübergehend auftritt und sein Wohl nicht nachhaltig schädigt, so ist für eine Verbleibensanordnung kein Raum (BayObLG NJW 1988, 2381/2383, BayObLGZ 1995, 22/25).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
    Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sich das Verlangen des sorgeberechtigten Vaters als mißbräuchliche Ausübung des Sorgerechts darstellt, durch die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird (BayObLGZ 1995, 22/24, OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1541 ).

    Kann die Belastung dem Kind zugemutet werden, weil sie nur vorübergehend auftritt und sein Wohl nicht nachhaltig schädigt, so ist für eine Verbleibensanordnung kein Raum (BayObLG NJW 1988, 2381/2383, BayObLGZ 1995, 22/25).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
    Eine vorübergehende Beeinträchtigung des Kindeswohls muß hingenommen werden, wenn ein leiblicher Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen will (vgl. BVerfGE 75, 201/220; BayObLGZ 1991, 17/22).

    Die Risikogrenze ist generell weiter zu ziehen, wenn die leiblichen Eltern oder ein Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen wollen (BVerfGE 75, 201/220).

  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
    Die Subsumtion der festgestellten Tatsachen unter diesen Begriff unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1981, 999 /1000).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
    Eine vorübergehende Beeinträchtigung des Kindeswohls muß hingenommen werden, wenn ein leiblicher Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen will (vgl. BVerfGE 75, 201/220; BayObLGZ 1991, 17/22).
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