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   EGMR, 09.04.2013 - 52932/07, 25356/10, 25781/10, 25833/10, 26682/10, 26699/10, 31061/10, 33284/10, 47537/10, 53800/10, 653/10, 860/11   

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https://dejure.org/2013,30894
EGMR, 09.04.2013 - 52932/07, 25356/10, 25781/10, 25833/10, 26682/10, 26699/10, 31061/10, 33284/10, 47537/10, 53800/10, 653/10, 860/11 (https://dejure.org/2013,30894)
EGMR, Entscheidung vom 09.04.2013 - 52932/07, 25356/10, 25781/10, 25833/10, 26682/10, 26699/10, 31061/10, 33284/10, 47537/10, 53800/10, 653/10, 860/11 (https://dejure.org/2013,30894)
EGMR, Entscheidung vom 09. April 2013 - 52932/07, 25356/10, 25781/10, 25833/10, 26682/10, 26699/10, 31061/10, 33284/10, 47537/10, 53800/10, 653/10, 860/11 (https://dejure.org/2013,30894)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Dass der Vater zur Begründung seines Antrages, mit dem er die Übertragung der Sorge insgesamt auf sich begehrt hat, auf das im Verfahren des Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - im August 2011 erstattete Gutachten ... und dessen Empfehlung, die elterliche Sorge auf ihn allein zu übertragen, verweist (Antragsschrift vom 24. Februar 2012, dort S. 3 nebst einem Blatt Anlage; I/3, 9), führt zu keiner anderen Bewertung: Abgesehen davon, dass der Vater lediglich eine Seite des Gutachtens - möglicherweise die aus seiner Sicht entscheidende Seite (S. 190; I/9) - vorlegt, kann er auf diese Weise nicht die Verfahrensgrundsätze unterlaufen und im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Entscheidung zu einem Verfahrensgegenstand - elterliche Sorge - erzwingen, über die die Beteiligten in dem Verfahren, in dem das Gutachten erstellt wurde (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -) die gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Anlage zur Beschwerdeschrift; I/11f. bzw. Beiakte, dort II/69) getroffen haben.

    Daher erscheint es in jeder Hinsicht sachgerecht, wenn das Familiengericht sich Sachverstand und -kenntnisse eines Verfahrensbeistands, der die Kinder, dem Vortrag der Mutter und eigener Erklärung zufolge bereits aus anderen, früheren Verfahren kannte - der Verfahrensbeistand war den Kindern bereits im Verfahren Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - (= Senat - 17 UF 105/10 -) beigeordnet und hat in jenem Verfahren im Anhörungstermin vom 23. Dezember 2009 umfangreich berichtet (Beiakte Amtsgericht S... - 80 F 653/10 -, dort I/103) - zunutze macht und als zusätzlichen, weiteren "Baustein" in den Erkenntnisprozess einfließen lässt, um die zu treffende Entscheidung breiter abstützen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - L 1 KR 385/12
    Das SG hat diese Klage mit Beschluss vom 17. Januar 2011 abgetrennt und hierüber mit Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2012 (AZ: SG Berlin S 208 KR 860/11 WA) abgewiesen.

    Auch in dem Verfahren SG Berlin S 208 KR 860/11 WA werde Kompensation in Höhe von 28, 00 Euro pro Stunde (2h täglich) gefordert.

    Im Verfahren S 208 KR 860/11 WA klage sie außerdem auf Vollstreckung aus einem rechtskräftigen begünstigenden Verwaltungsakt - der Bewilligung -.

    In dem Rechtsstreit L 9 KR 293/12 (S 208 KR 860/11 WA) hat das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20. März 2013 die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2012 zurückgewiesen.

    Die Klage ist unzulässig, da ihr bereits die Rechtskraft des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Berlin vom 28. Juni 2012 (AZ: S 208 KR 860/11 WA) und des korrespondierenden Berufungsurteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. März 2013 (L 9 KR 293/12) nach § 141 Abs. 1 SGG entgegensteht.

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