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   RG, 20.03.1912 - Rep. I. 68/11   

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https://dejure.org/1912,92
RG, 20.03.1912 - Rep. I. 68/11 (https://dejure.org/1912,92)
RG, Entscheidung vom 20.03.1912 - Rep. I. 68/11 (https://dejure.org/1912,92)
RG, Entscheidung vom 20. März 1912 - Rep. I. 68/11 (https://dejure.org/1912,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft mit mehreren Gattungen von Aktien. Kann der Zeichner, nachdem der Erhöhungsbeschluß eingetragen und durchgeführt ist, seine Aktionäreigenschaft deswegen bestreiten, weil die verschiedenen Gattungen nicht getrennt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktien mit verschiedener Berechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Letztlich bestätigen die Eltern nur die Feststellungen des im Verfahren Amtsgericht S... - 87 F 68/11 - eingeholten Sachverständigengutachtens; der Diplompsychologe ... hat dort ausgeführt, der Zustand der beiden Jungen habe sich so verschlechtert, dass beide Kinder mittlerweile therapiebedürftig seien und ihr Wohl gefährdet wäre (Gutachten, S. 189).

    Diese Situation schien nach Abschluss der umfassenden, im Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 68/11 u.a. - familiengerichtlich gebilligten Elternvereinbarung vom 10. November 2011 zunächst beigelegt zu sein.

    Tatsächlich brach der Elternstreit jedoch unvermittelt in einer nicht geahnten Heftigkeit wieder auf, als die Mutter die drei Kinder am Donnerstag, den 23. Februar 2012 - in einer geraden Kalenderwoche (8. KW) und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder sich gemäß der Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Amtsgericht S..., 87 F 68/11 u.a., dort Ziff. 2a; I/12) bei ihr aufhielten - im Klinikum B..., Klinik für Kinder- und Jugendmedizin vorstellte in der Absicht, sie dort stationär aufnehmen zu lassen, um dadurch einen - angeblichen - Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den Vater nachweisen zu können; C... sollte, nachdem eine erste Untersuchung den geäußerten Verdacht nicht bestätigt hatte, mit Einwilligung der Mutter am Folgetag unter Narkose weiter genital und rektal untersucht werden (eidesstattliche Versicherung des Vaters vom 24. Februar 2012 nebst Arztbericht Klinikum B... vom 23. Februar 2012; I/24, 18 sowie eidesstattliche Versicherung der Mutter vom 27. Februar 2012 und Arztbericht Klinikum B... vom 29. Februar 2012; I/121, 110f., 85f.).

    b) Das Familiengericht hat die Entscheidung auf der Grundlage des zutreffenden Abänderungsmaßstabes getroffen: Obwohl mit der angegriffenen Entscheidung die im Verfahren des Amtsgerichts S... - 87 F 68/11 u.a. - gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 geändert wird, hat das Familiengericht seine Entscheidung zu Recht nicht am Maßstab der triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründe nach § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgerichtet, sondern allein auf die (einfache) Kindeswohlprognose entsprechend § 1671 Abs. 2 Satz 1 BGB abgestellt.

    Dass der Vater zur Begründung seines Antrages, mit dem er die Übertragung der Sorge insgesamt auf sich begehrt hat, auf das im Verfahren des Amtsgericht S... - 80 F 653/10 - im August 2011 erstattete Gutachten ... und dessen Empfehlung, die elterliche Sorge auf ihn allein zu übertragen, verweist (Antragsschrift vom 24. Februar 2012, dort S. 3 nebst einem Blatt Anlage; I/3, 9), führt zu keiner anderen Bewertung: Abgesehen davon, dass der Vater lediglich eine Seite des Gutachtens - möglicherweise die aus seiner Sicht entscheidende Seite (S. 190; I/9) - vorlegt, kann er auf diese Weise nicht die Verfahrensgrundsätze unterlaufen und im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Entscheidung zu einem Verfahrensgegenstand - elterliche Sorge - erzwingen, über die die Beteiligten in dem Verfahren, in dem das Gutachten erstellt wurde (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -) die gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung vom 10. November 2011 (Anlage zur Beschwerdeschrift; I/11f. bzw. Beiakte, dort II/69) getroffen haben.

    Das gilt insbesondere für die von ihr erhobene Anschuldigung, der Vater würde seine Kinder sexuell missbrauchen: Dieser Verdacht war der Mutter bereits bei Abschluss der Elternvereinbarung genauso bekannt wie die Ausführungen der Psychotherapeutin Diplom-Pädagogin ... von September/Anfang Oktober 2011 (Anlagen zur Beschwerdeschrift; I/103ff.) und hinderte sie nicht daran, im Verfahren des Amtsgerichts S... - u.a. 87 F 68/11 - am 10. November 2011 einem Wechsel aller drei Kinder in den Haushalt des Vaters zuzustimmen (Elternvereinbarung, Ziff. 1);.

    Belegt wird das durch die überzeugenden Ausführungen im Gutachten ... in der vom Senat beigezogenen Akte, wonach insbesondere B... aufgrund zunehmender Manipulationen sich der Mutter unterordne, um auf diese Weise dem Loyalitätskonflikt zu entgehen (Amtsgericht S... - 87 F 68/11 -, dort Gutachten S. 159).

  • VG Düsseldorf, 06.03.2017 - 35 K 9370/16

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten durch eine ungenehmigte Nebentätigkeit;

    Es sprach den Beklagten im Übrigen nach dem Zweifelssatz aus tatsächlichen Gründen frei (21 Ns 68/11).

    Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten mit Urteil vom 15. August 2013 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro und sprach den Beklagten im Übrigen frei (21 Ns 68/11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 10 A 10.15

    Normenkontrollanträge gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg 2015

    Der Plangeber knüpft an die bereits kommunalverfassungsrechtlich vorgegebene Allzuständigkeit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 97 Abs. 2 LV, § 2 Abs. 1 BbgKVerf; BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83, 2 BvR 1628/83 -, juris Rn. 47 f. - "Rastede"; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 68/11 -, juris Rn. 41; Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Auflage 2019, Rn. 86) und das Subsidiaritätsprinzip (vgl. VerfG Brandenburg, Urteile vom 17. Oktober 1996 - 5/95 -, juris Rn. 53, und vom 17. Juli 1997 - 1/97 -, juris Rn. 87) an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 10 A 6.16

    Antragsbefugnis einer Behörde gegen den Landesentwicklungsplan; Vereinbarkeit des

    Soweit der Vorwurf der Antragstellerinnen in kommunalverfassungsrechtlicher Hinsicht auf eine unzulässige Aufgabenverlagerung vom Land auf die Gemeinden zielt, greift er nicht, weil nicht "die Aufgabe der Grundversorgung auf die Gemeinden übertragen" wird (a.a.O., S. 39), sondern der Antragsgegner damit vielmehr an die bereits kommunalverfassungsrechtlich vorgegebene Allzuständigkeit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 97 Abs. 2 LV, § 2 Abs. 1 BbgKVerf; BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83, 2 BvR 1628/83 -, juris Rn. 47 f. - "Rastede"; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 68/11 -, juris Rn. 41; Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Auflage 2019, Rn. 86) anknüpft und Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips (vgl. VerfG Brandenburg, Urteile vom 17. Oktober 1996 - 5/95 -, juris Rn. 53, und vom 17. Juli 1997 - 1/97 -, juris Rn. 87) ist.
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