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   EKMR, 05.07.1995 - 25964/94   

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https://dejure.org/1995,7074
EKMR, 05.07.1995 - 25964/94 (https://dejure.org/1995,7074)
EKMR, Entscheidung vom 05.07.1995 - 25964/94 (https://dejure.org/1995,7074)
EKMR, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 25964/94 (https://dejure.org/1995,7074)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Republik Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 56.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - A 13 S 2574/96

    Abschiebungsschutz in Bürgerkriegssituationen (hier: Liberia)

    Auch die Europäische Kommission für Menschenrechte hat in der Begründung ihrer den durch Bürgerkriegsverhältnisse geprägten Staat Somalia betreffenden Entscheidung vom 5.7.1995 im Fall "Ahmed" (auf die Beschwerde RdNr. 25964/94) nicht - auch - auf eine Gefährdung infolge bewaffneter Auseinandersetzungen oder sonstiger allgemeiner Folgen des Bürgerkriegs sondern nur darauf abgestellt, daß der Beschwerdeführer hinreichend stichhaltige individuelle Gründe (vgl. RdNr. 18) dafür vorgebracht habe, daß er in Somalia einem realen Risiko einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung durch Angehörige einer der dort substantielle Herrschaftsgewalt ausübenden Clan's ausgesetzt wäre, wenn er dorthin zurückkehrte (vgl. RdNr. 55, 68 und 70).
  • VGH Hessen, 29.07.1996 - 13 UE 2378/96

    Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 gegenüber einer Abschiebung nach

    Dem Stat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Republik Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).".
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 11.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 17.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall A. gegen Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 18.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 10.95

    Verpflichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur

    Dem Staat können auch solche staatsähnlichen Organisationen gleichstehen, die den jeweiligen Staat verdrängt haben, selbst staatliche Funktionen ausüben und auf ihrem Gebiet die effektive Gebietsgewalt innehaben (zum Problem der Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK vgl. auch EKMR, Entscheidung vom 5. Juli 1995 im Fall Ahmed gegen Österreich auf die Beschwerde Nr. 25964/94).
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