Rechtsprechung
   EuG, 01.03.2016 - T-79/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2757
EuG, 01.03.2016 - T-79/14 (https://dejure.org/2016,2757)
EuG, Entscheidung vom 01.03.2016 - T-79/14 (https://dejure.org/2016,2757)
EuG, Entscheidung vom 01. März 2016 - T-79/14 (https://dejure.org/2016,2757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Secop / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten - Beihilfe in Form einer Staatsbürgschaft - Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens - Ernsthafte Schwierigkeiten - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Secop / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten - Beihilfe in Form einer Staatsbürgschaft - Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens - Ernsthafte Schwierigkeiten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsbürgschaft für Kreditlinien zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs als mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe bei Aufkauf des insolventen Unternehmens unter Vorbehalt einer Vereinbarkeitserklärung durch die Europäische Kommission; Anforderungen an die Einleitung ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Secop / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2013) 9119 endg. der Kommission vom 18. Dezember 2013, die eine von den italienischen Behörden zu Gunsten des Unternehmens ACC Compressors S.p.A. geplante Rettungsbeihilfe in Form einer staatlichen Bürgschaft für die Dauer von sechs ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Die Kommission darf also die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens nicht wegen anderer Umstände wie Interessen Dritter oder Erwägungen der Verfahrensökonomie oder der administrativen Zweckmäßigkeit ablehnen (Urteil vom 15. März 2001, Prayon-Rupel/Kommission, T-73/98, Slg, EU:T:2001:94, Rn. 44).

    Nach dem Zweck des Art. 108 Abs. 3 AEUV und ihrer Pflicht zu ordnungsmäßiger Verwaltung kann die Kommission insbesondere einen Dialog mit dem anmeldenden Staat oder Dritten führen, um sich etwa ergebende Schwierigkeiten im Verlauf des Vorverfahrens zu überwinden (Urteil Prayon-Rupel/Kommission, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2001:94, Rn. 45).

    Ob solche Schwierigkeiten vorliegen, ist anhand der Umstände des Erlasses des angefochtenen Beschlusses sowie seines Inhalts in objektiver Weise zu beurteilen, wobei die Gründe des Beschlusses zu den Angaben in Beziehung zu setzen sind, über die die Kommission verfügte, als sie sich zur Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt äußerte (vgl. Urteil Prayon-Rupel/Kommission, oben in Rn. 25 angeführt, EU:T:2001:94, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Diese Verpflichtung der Kommission, den Zusammenhang zwischen den Vorschriften des Vertrags über die staatlichen Beihilfen und den sonstigen Vorschriften des Vertrags zu beachten, gilt ganz besonders dann, wenn mit diesen anderen Vorschriften ebenfalls das Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts verfolgt wird (vgl. Urteil vom 31. Januar 2001, RJB Mining/Kommission, T-156/98, Slg, EU:T:2001:29, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt insbesondere, dass die Kommission, wenn sie eine Entscheidung über die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt trifft, über die von einzelnen Wirtschaftsteilnehmern ausgehende Gefahr einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts nicht hinwegsehen darf (Urteil RJB Mining/Kommission, oben in Rn. 85 angeführt, EU:T:2001:29, Rn. 113).

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus Art. 108 Abs. 3 AEUV in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung und findet, wenn die Kommission nach einer vorläufigen Prüfung feststellt, dass die fragliche Maßnahme Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit gibt, Bestätigung in Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission, T-289/03, Slg, EU:T:2008:29, Rn. 328).

    Hat diese erste Prüfung dagegen die Kommission zu der gegenteiligen Überzeugung veranlasst oder ihr nicht ermöglicht, alle Schwierigkeiten auszuräumen, die bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt aufgetaucht sind, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und dazu das Verfahren des Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten (Urteile vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg, EU:C:1993:239, Rn. 33, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 39, und BUPA u. a./Kommission, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2008:29, Rn. 329).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Hat diese erste Prüfung dagegen die Kommission zu der gegenteiligen Überzeugung veranlasst oder ihr nicht ermöglicht, alle Schwierigkeiten auszuräumen, die bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt aufgetaucht sind, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und dazu das Verfahren des Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten (Urteile vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg, EU:C:1993:239, Rn. 33, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 39, und BUPA u. a./Kommission, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2008:29, Rn. 329).

    Nur in dieser letztgenannten Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der AEU-Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten eine Frist zur Äußerung zu setzen (Urteile Cook/Kommission, oben in Rn. 24 angeführt, EU:C:1993:197, Rn. 22, Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:1998:154, Rn. 38, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg, EU:C:2005:761, Rn. 34).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Die Kommission hat also nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Falles zu beurteilen, ob die Schwierigkeiten, auf die sie bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt gestoßen ist, die Eröffnung dieses Verfahrens erforderlich machen (Urteil vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg, EU:C:1993:197, Rn. 30).

    Nur in dieser letztgenannten Phase, die es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gesichtspunkten des Falles zu verschaffen, sieht der AEU-Vertrag die Verpflichtung der Kommission vor, den Beteiligten eine Frist zur Äußerung zu setzen (Urteile Cook/Kommission, oben in Rn. 24 angeführt, EU:C:1993:197, Rn. 22, Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:1998:154, Rn. 38, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg, EU:C:2005:761, Rn. 34).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Insoweit ist festzustellen, dass die bei Anwendung der Fusionskontrollverordnung erlangten Kenntnisse zwar nicht unmittelbar als Beweise in einem nicht von dieser Verordnung geregelten Verfahren verwertet werden dürfen, aber Indizien darstellen, die gegebenenfalls berücksichtigt werden können, um die Eröffnung eines Verfahrens auf einer anderen Rechtsgrundlage zu rechtfertigen (vgl. entsprechend für den Fall der Verwertung von im Rahmen eines Kartellverfahrens auf Unionsebene erlangten Kenntnissen durch eine nationale Wettbewerbsbehörde Urteile vom 17. Oktober 1989, Dow Benelux/Kommission, 85/87, Slg, EU:C:1989:379, Rn. 18 bis 20, und vom 16. Juli 1992, Asociación Española de Banca Privada u. a., C-67/91, Slg, EU:C:1992:330, Rn. 39 und 55).
  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Insoweit ist festzustellen, dass die bei Anwendung der Fusionskontrollverordnung erlangten Kenntnisse zwar nicht unmittelbar als Beweise in einem nicht von dieser Verordnung geregelten Verfahren verwertet werden dürfen, aber Indizien darstellen, die gegebenenfalls berücksichtigt werden können, um die Eröffnung eines Verfahrens auf einer anderen Rechtsgrundlage zu rechtfertigen (vgl. entsprechend für den Fall der Verwertung von im Rahmen eines Kartellverfahrens auf Unionsebene erlangten Kenntnissen durch eine nationale Wettbewerbsbehörde Urteile vom 17. Oktober 1989, Dow Benelux/Kommission, 85/87, Slg, EU:C:1989:379, Rn. 18 bis 20, und vom 16. Juli 1992, Asociación Española de Banca Privada u. a., C-67/91, Slg, EU:C:1992:330, Rn. 39 und 55).
  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Sollte sich im Übrigen später herausstellen, dass die vom anmeldenden Mitgliedstaat übermittelten Informationen in wesentlichen Punkten so unvollständig oder unrichtig waren, dass die von der Kommission vorgenommene Beurteilung der Vereinbarkeit der Beihilfe, wie sie tatsächlich durchgeführt wurde, mit dem Binnenmarkt in Frage gestellt wird, läge eine neue, nicht angemeldete und damit im Sinne von Art. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 659/1999 rechtswidrige Beihilfe vor, was die Eröffnung eines neuen Verfahrens durch die Kommission rechtfertigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna u. a./Kommission, T-394/08, T-408/08, T-453/08 und T-454/08, Slg, EU:T:2011:493, Rn. 177 bis 180).
  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Im Unterschied zu Wettbewerbern haben aber gemäß Art. 18 Abs. 1 a. E. der Fusionskontrollverordnung die Beteiligten das Recht, sich in allen Abschnitten des Verfahrens, einschließlich der Vorprüfungsphase, zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Air France/Kommission, T-3/93, Slg, EU:T:1994:36, Rn. 81, und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, Slg, EU:T:2002:278, Rn. 93 und 94).
  • EuG, 24.03.1994 - T-3/93

    Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen

    Auszug aus EuG, 01.03.2016 - T-79/14
    Im Unterschied zu Wettbewerbern haben aber gemäß Art. 18 Abs. 1 a. E. der Fusionskontrollverordnung die Beteiligten das Recht, sich in allen Abschnitten des Verfahrens, einschließlich der Vorprüfungsphase, zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Air France/Kommission, T-3/93, Slg, EU:T:1994:36, Rn. 81, und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, Slg, EU:T:2002:278, Rn. 93 und 94).
  • EuG, 15.06.2005 - T-171/02

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

  • EuGH, 28.04.1993 - C-364/90

    Italien / Kommission

  • EuG, 06.04.2006 - T-17/03

    Schmitz-Gotha Fahrzeugwerke / Kommission - Staatliche Beihilfen - Leitlinien für

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

  • EuG, 01.12.2004 - T-27/02

    Kronofrance / Kommission - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

    Art. 107 Abs. 3 AEUV räumt nämlich der Kommission ein weites Ermessen bei der Zulassung von Beihilfen unter Abweichung von dem allgemeinen Verbot von Art. 107 Abs. 1 AEUV ein, da die Beurteilung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt in diesen Fällen Probleme aufwirft, die die Berücksichtigung und Bewertung komplexer wirtschaftlicher Tatsachen und Umstände erforderlich machen (Urteile vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 107, und vom 1. März 2016, Secop/Kommission, T-79/14, EU:T:2016:118, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-57/19

    Kommission/ Tempus energy und Tempus Energy Technology - Rechtsmittel -

    27 Urteil vom 1. März 2016, Secop/Kommission (T-79/14, EU:T:2016:118, Rn. 76).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht