Rechtsprechung
   EuG, 03.12.1991 - T-10/90 und T-31/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12943
EuG, 03.12.1991 - T-10/90 und T-31/90 (https://dejure.org/1991,12943)
EuG, Entscheidung vom 03.12.1991 - T-10/90 und T-31/90 (https://dejure.org/1991,12943)
EuG, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - T-10/90 und T-31/90 (https://dejure.org/1991,12943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Michael Boessen gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Erziehungszulage - Schulpflicht - Kosten für psychologische Tests.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Art. 3 Anhangs VII Beamtenstatut; Antrag auf Gewährung einer Erziehungszulage; Schulpflicht in den anderen Mitgliedstaaten; Mindestalter des Kindes für die Eröffnung des Anspruchs auf Erziehungszulage; Tragweite und Bedeutung des Begriffs "Grundschule" ; ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 3 Anhang VII; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beschluß Nr. 738/75 A des WSA; ; Nr. 1544/78 A des WSA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.02.1980 - 43/79

    Mencarelli / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.12.1991 - T-10/90
    45 Somit hat der Kläger Anspruch auf Erstattung der Kosten für die psychologischen Tests, denen sich seine Tochter unterzog, soweit diese Erstattung zusammen mit der dem Kläger gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen gezahlten pauschalen Zulage und gegebenenfalls mit der Erstattung anderer Kosten gegen Vorlage von Belegen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen nicht die Hoechstgrenze des Artikels 3 Absatz 1 des Anhangs VII des Statuts übersteigt (siehe in diesem Sinne auch das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1980 in der Rechtssache 43/79, Mencarelli/Kommission, Slg. 1980, 201).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06

    Weißenfels / Parlament - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Dienstbezüge -

    15 - Vgl. für die Zulässigkeit eines solchen Antrags u. a. Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 1991, Boessen/WSA (T-10/90 und T-31/90, Slg. 1991, II-1365, Verurteilung zur Zahlung von Erziehungeszulagen), vom 30. November 1993, Vienne/Parlament (T-15/93, Slg. 1993, II-1327, Verurteilung zur Zahlung von Tagegeld), vom 11. Juli 2000, Skrzypek/Kommission (T-134/99, Slg. ÖD. 2000, I-A-139 und II-633, Verurteilung zur Zahlung von Familienzulagen und Waisengeld).
  • EuG, 29.06.2004 - T-188/03

    Hivonnet / Rat

    Gericht, 3. Dezember 1991, Boessen/CES, T-10/90 und T-31/90, Slg. 1991, II-1365, Randnrn.
  • EuG, 03.12.1991 - T-31/90

    Auslegung des Art. 3 Anhangs VII Beamtenstatut; Antrag auf Gewährung einer

    Volltext siehe unter: EuG - 03.12.1991 - AZ: T 10/90.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht