Rechtsprechung
| EuG, 09.12.2010 - T-69/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Ablehnende Entscheidung der Kommission - Keine Bekanntgabe innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Abs. 95 Abs. 6 Unterabs. 1 EG
- Europäischer Gerichtshof
Polen / Kommission
Rechtsangleichung - Richtlinie 2001/18/EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Ablehnende Entscheidung der Kommission - Keine Bekanntgabe innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Abs. 95 Abs. 6 Unterabs. 1 EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission; Rechtsangleichung; Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen; Fehlende Bekanntgabe innerhalb der Frist von sechs Monaten nach Abs. 95 Abs. 6 Unterabs. 1 EG; Republik Polen gegen Europäische Kommission)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 12. Februar 2008 - Polen / Kommission
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