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   EuG, 16.07.1998 - T-202/96 und T-204/96   

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https://dejure.org/1998,9478
EuG, 16.07.1998 - T-202/96 und T-204/96 (https://dejure.org/1998,9478)
EuG, Entscheidung vom 16.07.1998 - T-202/96 und T-204/96 (https://dejure.org/1998,9478)
EuG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - T-202/96 und T-204/96 (https://dejure.org/1998,9478)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Andrea Von Löwis und Marta Alvarez-Cotera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Artikel 13
    Beamte - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Anwendungsbereich - Freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher - Ausschluß - Veranlagung zur Gemeinschaftssteuer - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Andrea Von Löwis und Marta Alvarez-Cotera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher - Zulässigkeit ihrer Veranlagung zur Gemeinschaftssteuer.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veranlagung freiberuflich tätiger Konferenzdolmetscher zur Gemeinschaftssteuer; Rückzahlung von der Vergütung einbehaltener Gemeinschaftssteuer; Gefahr einer doppelten Besteuerung; Abgrenzung zwischen Aushilfsdolmetscherinnen, die aufgrund kurzfristiger, ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Veranlagung freiberuflich tätiger Konferenzdolmetscher zur Gemeinschaftssteuer; Rückzahlung von der Vergütung einbehaltener Gemeinschaftssteuer; Gefahr einer doppelten Besteuerung; Abgrenzung zwischen Aushilfsdolmetscherinnen, die aufgrund kurzfristiger, ...

  • Judicialis

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art.13; ; Rahmenvereinbarungen über die Arbeitsbedingungen und die Regelung der Vergütung der von den G... emeinschaftsorganen bei Bedarf beschäftigten freiberuflich tätigen Konferenzdolmetscher; ; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Art. 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage aufgrund einer Schiedsklausel - Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Antrag der Klägerin nicht stattzugeben, der auf die Erstattung der seit 1989 auf ihr Einkommen als freiberufliche Dolmetscherin erhobenen Gemeinschaftssteuer gerichtet ist, und ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1985 - 43/84

    Maag / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-202/96
    Es steht fest und wird von den Parteien auch nicht bestritten, daß die Klägerinnenals Aushilfsdolmetscherinnen, die aufgrund kurzfristiger, in jedem Jahr ofterneuerter Verträge beschäftigt werden, nicht als Beamte oder sonstige Bediensteteder Gemeinschaften im Sinne der BSB angesehen werden können (Urteile desGerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 43/84, Maag/Kommission, Slg1985, 2581, Randnr. 23, und in der Rechtssache 111/84, Cantisani, Slg. 1985, 2671,Randnr. 13), sondern Vertragsparteien sind, die an die Kommission durchprivatrechtliche Vertragsbedingungen gebunden sind, die hinsichtlich aller Fragen,die durch die individuellen Beschäftigungsverträge und die Rahmenvereinbarungennicht geregelt sind, nach Artikel 23 der Rahmenvereinbarungen dem belgischenRecht unterliegen.
  • EuGH, 01.07.1982 - 109/81

    Porta / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-202/96
    Unter diesen Umständen entspricht es einer geordneten Rechtspflege und demGebot des Rechtsschutzes der Klägerinnen, daß das Gericht über sämtlicheStreitigkeiten entscheidet, unabhängig davon, ob die individuellenBeschäftigungsverträge vor oder nach dem Inkrafttreten des Beschlusses des Ratesgeschlossen worden sind (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1982 in derRechtssache 109/81, Porta/Kommission, Slg. 1982, 2469, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.07.1985 - 111/84

    Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants /

    Auszug aus EuG, 16.07.1998 - T-202/96
    Es steht fest und wird von den Parteien auch nicht bestritten, daß die Klägerinnenals Aushilfsdolmetscherinnen, die aufgrund kurzfristiger, in jedem Jahr ofterneuerter Verträge beschäftigt werden, nicht als Beamte oder sonstige Bediensteteder Gemeinschaften im Sinne der BSB angesehen werden können (Urteile desGerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 43/84, Maag/Kommission, Slg1985, 2581, Randnr. 23, und in der Rechtssache 111/84, Cantisani, Slg. 1985, 2671,Randnr. 13), sondern Vertragsparteien sind, die an die Kommission durchprivatrechtliche Vertragsbedingungen gebunden sind, die hinsichtlich aller Fragen,die durch die individuellen Beschäftigungsverträge und die Rahmenvereinbarungennicht geregelt sind, nach Artikel 23 der Rahmenvereinbarungen dem belgischenRecht unterliegen.
  • EuG, 10.02.2004 - T-215/01

    Calberson GE / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 111/1999 - Nahrungsmittelhilfe

    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteile des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829, und Fuchs/Kommission, Randnr. 56).
  • EuG, 16.12.2019 - T-394/18

    Kipper/ Kommission

    Sodann ist festzustellen, dass sich der Kläger nicht auf einen Vertrag beruft, der eine Schiedsklausel enthält, aufgrund deren das Gericht zuständig wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1998, Von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, T-202/96 und T-204/96, EU:T:1998:177, Rn. 25 und 38).
  • EuG, 09.10.2002 - T-134/01

    Hans Fuchs / Kommission

    Das Gemeinschaftsrecht erkennt eine solche Entschädigungspflicht als allgemeinen Rechtsgrundsatz an (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 20, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 32, sowie Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in den Rechtssachen T-202/96 und T-204/96, von Löwis und Alvarez-Cotera/Kommission, Slg. 1998, II-2829).
  • EuG, 23.02.2000 - T-223/97

    Reidner Kooyman und Petra Van Eynde-Neutens gegen Europäisches Parlament. -

    Verder vormt artikel 8 van de kaderovereenkomsten geen geldige rechtsgrondslag om gemeenschapsbelasting te heffen (arrest van 16 juli 1998, von Löwis en Alvarez-Cotera/Commissie, T-202/96 en T-204/96, Jurispr. blz. II-2829, punt 53).
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