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   EuG, 16.11.2022 - T-469/20   

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https://dejure.org/2022,31963
EuG, 16.11.2022 - T-469/20 (https://dejure.org/2022,31963)
EuG, Entscheidung vom 16.11.2022 - T-469/20 (https://dejure.org/2022,31963)
EuG, Entscheidung vom 16. November 2022 - T-469/20 (https://dejure.org/2022,31963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande/ Kommission

    Staatliche Beihilfen - Niederländisches Gesetz über das Verbot der Verwendung von Kohle für die Stromerzeugung - Vorzeitige Stilllegung eines Kohlekraftwerks - Gewährung einer Entschädigung - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Beschluss, mit dem die Entschädigung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Niederländisches Gesetz über das Verbot der Verwendung von Kohle für die Stromerzeugung - Vorzeitige Stilllegung eines Kohlekraftwerks - Gewährung einer Entschädigung - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Beschluss, mit dem die Entschädigung für ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Sodann zieht sie unter Bezugnahme zum einen auf den Beschluss vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, EU:C:2004:54), und zum anderen auf das Urteil vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551), die beiden folgenden Schlussfolgerungen.

    Aus der Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen geht hervor, dass ein auf Art. 107 Abs. 1 und 3 AEUV gestützter Beschluss, mit dem eine Maßnahme als staatliche Beihilfe eingestuft und für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird, als eine nach Art. 263 AEUV anfechtbare Handlung anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande, C-279/08 P, EU:C:2011:551, Rn. 42, vom 25. März 2015, Belgien/Kommission, T-538/11, EU:T:2015:188, Rn. 53, und vom 28. Januar 2016, Österreich/Kommission, T-427/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:41, Rn. 36).

  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Außerdem ergibt sich erstens aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass in einer Situation, in der die Kommission zu einer unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV durchgeführten Beihilfe einen abschließenden Beschluss erlassen hat, mit dem die Beihilfe gemäß Art. 107 AEUV für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird, das nationale Gericht nach Unionsrecht verpflichtet ist, dem Beihilfeempfänger aufzugeben, für die Dauer der Rechtswidrigkeit dieser Beihilfe Zinsen zu zahlen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52 und 55).
  • EuGH, 24.05.2011 - C-83/09

    Kommission / Kronoply und Kronotex

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Stellt die Kommission nach der Vorprüfung fest, dass die angemeldete Maßnahme, soweit sie in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt gibt, erlässt sie nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 einen Beschluss, keine Einwände zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2011, Kommission/Kronoply und Kronotex, C-83/09 P, EU:C:2011:341, Rn. 43 und 44).
  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Als Zweites soll der Grundsatz der Rechtssicherheit, der Teil der Unionsrechtsordnung ist, die Vorhersehbarkeit der unter das Unionsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten und verlangt, dass jeder Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen entfaltet, klar und deutlich ist, damit die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und ihre Vorkehrungen entsprechend treffen können (vgl. Urteil vom 28. April 2021, Correia/EWSA, T-843/19, EU:T:2021:221, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 30. November 2009, Frankreich und France Télécom/Kommission, T-427/04 und T-17/05, EU:T:2009:474, Rn. 300 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.04.2021 - T-843/19

    Correia/ EWSA

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Als Zweites soll der Grundsatz der Rechtssicherheit, der Teil der Unionsrechtsordnung ist, die Vorhersehbarkeit der unter das Unionsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten und verlangt, dass jeder Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen entfaltet, klar und deutlich ist, damit die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und ihre Vorkehrungen entsprechend treffen können (vgl. Urteil vom 28. April 2021, Correia/EWSA, T-843/19, EU:T:2021:221, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 30. November 2009, Frankreich und France Télécom/Kommission, T-427/04 und T-17/05, EU:T:2009:474, Rn. 300 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Wenn die Kommission nach Abschluss der Vorprüfungsphase nicht die Überzeugung gewinnen kann, dass eine staatliche Maßnahme keine "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt oder dass sie, wenn sie als Beihilfe eingestuft wird, mit dem Vertrag vereinbar ist, oder wenn dieses Verfahren es ihr nicht erlaubt hat, alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vertragskonformität der betroffenen Maßnahme auszuräumen, ist sie nach ständiger Rechtsprechung zudem verpflichtet, das Verfahren gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV zu eröffnen, ohne hierbei über einen Ermessensspielraum zu verfügen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Ein Rechtsakt der Kommission kann jedoch nur dann mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn er verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. November 2001, Portugal/Kommission, C-208/99, EU:C:2001:638, Rn. 22 bis 24, und Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 36 bis 38), wobei für diese Beurteilung auf sein Wesen abzustellen ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-362/09

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Sie hat daher einen endgültigen Standpunkt zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Maßnahme mit dem Binnenmarkt eingenommen, was verbindliche Rechtswirkungen erzeugt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Athinaïki Techniki/Kommission, C-362/09 P, EU:C:2010:783, Rn. 65 und 66).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Nach ständiger Rechtsprechung sind mit der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV unabhängig von ihrer Form alle von den Organen erlassenen Bestimmungen anfechtbar, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen sollen (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.11.2022 - T-469/20
    Ein Rechtsakt der Kommission kann jedoch nur dann mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn er verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. November 2001, Portugal/Kommission, C-208/99, EU:C:2001:638, Rn. 22 bis 24, und Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 36 bis 38), wobei für diese Beurteilung auf sein Wesen abzustellen ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, EU:C:2000:335, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2015 - T-538/11

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Gesundheit - Beihilfen

  • EuGH, 25.10.2017 - C-593/15

    Slowakei / Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union -

  • EuGH, 28.01.2004 - C-164/02

    Niederlande / Kommission

  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

  • EuGH, 27.11.2001 - C-208/99

    Portugal / Kommission

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