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   EuG, 18.04.2007 - T-195/05   

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EuG, 18.04.2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
EuG, Entscheidung vom 18.04.2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
EuG, Entscheidung vom 18. April 2007 - T-195/05 (https://dejure.org/2007,9629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • Europäischer Gerichtshof

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • EU-Kommission PDF

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

  • EU-Kommission

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von mit vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag betrauten Personen vom Ausschreibungsverfahren; Ausschluss des "Konsortiums zur Bewertung der europäischen öffentlichen Gesundheit" (Euphet) von der Ausschreibung einer Bewertung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 89 Abs. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 94; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Art. 99; ; Verordnung (EG, Euratom... ) Nr. 2342/2002 Art. 147 Abs. 3; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 Art. 148 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen Interessenkonflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Deloitte Business Advisory / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung betreffend Bewertungstätigkeiten im Rahmen von Programmen und weiteren Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit - Ablehnung eines Angebots - Interessenkonflikt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der N.V. Deloitte Business Advisory gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Mai 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, den öffentlichen Auftrag "Rahmenvertrag über die Bewertung der politischen Handlungsbereiche der GD Gesundheit und Verbraucherschutz, Los 1 (Gesundheitswesen)" (2004/S 243-208899) nicht der Klägerin zuzuteilen, und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1625
  • VergabeR 2007, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung, wonach der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, und des Gerichts vom 17. März 2005, AF Con Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnrn.

    Bestätigung finde diese Praxis außerdem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu öffentlichen Aufträgen, insbesondere im Urteil Fabricom (oben in Randnr. 57 angeführt).

    Die Berufung der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) sei insoweit unmaßgeblich, denn der Gerichtshof habe darin eine belgische Regelung beanstandet, die Personen, die mit vorbereitenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag betraut gewesen seien, automatisch von der Teilnahme am Verfahren zur Vergabe dieses Auftrags ausgeschlossen habe, während im vorliegenden Fall Euphet von der Kommission nicht von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen worden sei.

    An dieser Feststellung kann auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil Fabricom (oben, Randnr. 57) nichts ändern, das eine Rechtsfrage und einen Sachverhalt betrifft, zu denen der hier vom Gericht zu entscheidende Rechtsstreit keine Analogie aufweist.

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil Fabricom, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 27).

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle wahrnehmen kann (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung, wonach der abstrakte Ausschluss eines Bieters ohne konkrete Prüfung einer Beseitigung des Interessenkonflikts unzulässig sei (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, Slg. 2005, I-1559, und des Gerichts vom 17. März 2005, AF Con Management Consultants u. a./Kommission, T-160/03, Slg. 2005, II-981, Randnrn.
  • EuG, 21.07.1998 - T-66/96

    Mellett / Gerichtshof

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte von zuständiger und zuverlässiger Seite stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (Urteil des Gerichts vom 21. Juli 1998, Mellett/Gerichtshof, T-66/96 und T-221/97, Slg. ÖD 1998, I-A-449 und II-1305, Randnrn. 104 und 107).
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Wie der Präsident des Gerichts in seinem Beschluss vom 20. September 2005, Deloitte Business Advisory/Kommission (T-195/05 R, Slg. 2005, II-3485, Randnr. 120), festgestellt habe, sei die schwere Lesbarkeit der Poststempel auf den Umschlägen mit den Angeboten nicht mit einer Unzulänglichkeit des Angebots selbst vergleichbar.
  • EuG, 09.04.2003 - T-217/01

    Forum des migrants / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    15 und 16, und des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68).
  • EuG, 08.05.1996 - T-19/95

    Adia Interim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

    Auszug aus EuG, 18.04.2007 - T-195/05
    Sie kann also nicht so ausgelegt werden, dass sie dem Bewertungsausschuss eine Verpflichtung auferlegt, die Bieter zu solchen Präzisierungen aufzufordern (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Mai 1996, Adia Interim/Kommission, T-19/95, Slg. 1996, II-321, Randnr. 44).
  • EuG, 11.05.2010 - T-121/08

    PC-Ware Information Technologies / Kommission - Öffentliche Lieferaufträge -

    Nach der Rechtsprechung stehen jedoch ein Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, einen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, und die Entscheidung, das Angebot eines anderen Bieters, das denselben Auftrag betrifft, abzulehnen, in engem Zusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 113).

    15 und 16; Urteile des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68, und Deloitte Business Advisory/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 45).

  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Dazu muss eine Gefahr eines Interessenkonflikts nach einer konkreten Bewertung des Angebots und der Lage des Bieters tatsächlich festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2005, Fabricom, C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127, Rn. 32 bis 36, vom 19. Mai 2009, Assitur, C-538/07, EU:C:2009:317, Rn. 26 bis 30, und vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, EU:T:2007:107, Rn. 67).
  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Aufgrund der Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung des Zuschlagsbescheids muss auch der Antrag auf Nichtigerklärung des eng damit zusammenhängenden Ablehnungsbescheids zurückgewiesen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 113, und vom 12. November 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-406/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 120).
  • EuG, 28.01.2009 - T-125/06

    Centro Studi Manieri / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung

    15 und 16, und des Gerichts vom 9. April 2003, Forum des migrants/Kommission, T-217/01, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 68, und vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg. 2007, II-871, Randnr. 45).
  • EuG, 09.04.2019 - T-182/15

    Sopra Steria Group / Parlament

    Diese Umstände mussten vom Parlament im Stadium des Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden, auch wenn sich der Interessenkonflikt letztlich nicht konkretisiert hat, da das Konsortium TEPting sein Angebot für das Los Nr. 4 zurückgenommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, EU:T:2007:107, Rn. 67 und 75).
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