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   EuG, 18.07.1997 - T-44/96   

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https://dejure.org/1997,9141
EuG, 18.07.1997 - T-44/96 (https://dejure.org/1997,9141)
EuG, Entscheidung vom 18.07.1997 - T-44/96 (https://dejure.org/1997,9141)
EuG, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - T-44/96 (https://dejure.org/1997,9141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ausschreibung für die unentgeltliche Lieferung von Olivenöl an die Bevölkerung von Georgien und Armenien - Schaden, den der Zuschlagsempfänger angeblich dadurch erlitten hat, daß der von der Kommission benannte Transporteur das Olivenöl zu spät abgeholt hat - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Oleifici Italiani / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Oleifici Italiani SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173, 178, 181 und 183
    Verfahren - Klage auf Schadensersatz sowie auf Nichtigerklärung einer Weigerung, eine Entschädigung zu leisten - Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch die Kommission, die sie gegenüber Empfängern des Zuschlags für Lieferungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe hat - ...

  • EU-Kommission

    Oleifici Italiani SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Ausschreibung für die unentgeltliche Lieferung von Olivenöl an die Bevölkerung von Georgien und Armenien - Schaden, den der Zuschlagsempfänger angeblich dadurch erlitten hat, daß der von der Kommission benannte Transporteur das Olivenöl zu spät abgeholt hat - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin angeblich dadurch erlitten hat, dass der von der Kommission benannte Transporteur das Olivenöl zu spät abgeholt hat, das die Klägerin im Rahmen einer Ausschreibung für die unentgeltliche Lieferung dieses Erzeugnisses an ...

  • Judicialis

    EGV Art. 178; ; EGV Art. 173; ; EGV Art. 181; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom; ; Verordnung (EG) Nr. 1999/94; ; Verordnung (EG) Nr. 2065/94; ; Verordnung (EG) Nr. 2693/94

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der teilweise der Ersatz des Schadens abgelehnt wird, der dem klagenden Unternehmen, dem gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2494/94 der Zuschlag für die Lieferung von Olivenöl an ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.05.1987 - 133/85

    Rau / BALM

    Auszug aus EuG, 18.07.1997 - T-44/96
    Anderenfalls würde das Gericht seine Zuständigkeit über die Rechtsstreitigkeiten hinaus ausdehnen, deren Entscheidung ihm durch Artikel 183 des Vertrages abschließend vorbehalten ist, da diese Bestimmung gerade den einzelstaatlichen Gerichten die Zuständigkeit des allgemeinen Rechts für die Entscheidung von Streitsachen überträgt, bei denen die Gemeinschaft Partei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1987 in denRechtssachen 133/85, 134/85, 135/85 und 136/85, Rau u. a., Slg. 1987, 2289, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.07.1985 - 43/84

    Maag / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.1997 - T-44/96
    Unter diesen Umständen kann Oleifici, da feststeht, daß das Gericht für die Entscheidung über den Schadensersatzantrag offensichtlich unzuständig ist, nicht einseitig von der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Gericht und den einzelstaatlichen Gerichten abweichen, indem sie eine Ablehnung ihres Schadensersatzantrags durch die Kommission herbeiführt und diese Ablehnung dann als Entscheidung im Sinne von Artikel 173 des Vertrages qualifiziert (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 43/84, Maag/Kommission, Slg. 1985, 2581, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.02.1993 - C-142/91

    Cebag / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.07.1997 - T-44/96
    Im Urteil vom 11. Februar 1993 in der Rechtssache C-142/91 (Cebag/Kommission, Slg. 1993, I-553, Randnrn.
  • EuG, 16.12.2010 - T-19/07

    Das Gericht verurteilt die Kommission, Systran Schadensersatz in Höhe von 12 001

    Andernfalls würde es seine Zuständigkeit über die Rechtsstreitigkeiten hinaus ausdehnen, deren Entscheidung ihm durch Art. 240 EG abschließend vorbehalten ist, da diese Bestimmung gerade den einzelstaatlichen Gerichten die allgemeine Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitsachen überträgt, in denen die Gemeinschaft Partei ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. Mai 2009, Guigard/Kommission, C-214/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 35 bis 41, Beschluss des Gerichts vom 18. Juli 1997, 01eifici Italiani/Kommission, T-44/96, Slg. 1997, II-1331, Randnrn. 35 und 38, und Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2004, Distilleria Palma/Kommission, T-154/01, Slg. 2004, II-1493, Randnr. 50).
  • EuG, 25.05.2004 - T-154/01

    Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame

    Deshalb stütze sich die Klage zu Unrecht auf Artikel 288 Absatz 2 EG und falle auch nicht in die dem Gemeinschaftsrichter in Artikel 240 EG abschließend vorbehaltene Zuständigkeit (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici italiani, Slg. 1997, II-1331, Randnr. 38).
  • EuG, 10.02.2004 - T-215/01

    Calberson GE / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 111/1999 - Nahrungsmittelhilfe

    Eine solche Beziehung erfüllt die Kriterien eines gegenseitigen Vertrages (in diesem Sinne Urteil Fuchs/Kommission, Randnr. 53, und Beschlüsse des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1331, Randnrn.
  • EuG, 19.05.2004 - T-154/01

    Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Verordnung

    Deshalb stütze sich die Klage zu Unrecht auf Artikel 288 Absatz 2 EG und falle auch nicht in die dem Gemeinschaftsrichter in Artikel 240 EG abschließend vorbehaltene Zuständigkeit (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici italiani, Slg. 1997, II-1331, Randnr. 38).
  • EuG, 09.10.2002 - T-134/01

    Hans Fuchs / Kommission

    Eine solche Beziehung erfüllt die Kriterien eines gegenseitigen Vertrages (Beschlüsse des Gerichts vom 18. Juli 1997 in der Rechtssache T-44/96, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1331, Randnrn.
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