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   EuG, 18.11.2019 - T-181/19   

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https://dejure.org/2019,40749
EuG, 18.11.2019 - T-181/19 (https://dejure.org/2019,40749)
EuG, Entscheidung vom 18.11.2019 - T-181/19 (https://dejure.org/2019,40749)
EuG, Entscheidung vom 18. November 2019 - T-181/19 (https://dejure.org/2019,40749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dickmanns / EUIPO

    Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf bestimmte Zeit, der mit einer Auflösungsklausel versehen ist - Klausel, wonach der Vertrag endet, falls der Name des Bediensteten nicht in die Reserveliste eines Auswahlverfahrens aufgenommen wird - Rein ...

  • Wolters Kluwer

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGöD, 05.07.2011 - F-73/10

    Coedo Suárez / Rat

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass der in Art. 6 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegte und in der Unionsrechtsordnung durch Art. 47 der Charta anerkannte Grundsatz, dass jede Person ein Recht auf ein faires Verfahren hat, der Festlegung einer Frist für die Erhebung einer Klage nicht entgegensteht (vgl. Beschluss vom 5. Juli 2011, Coedo Suárez/Rat, F-73/10, EU:F:2011:102, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem wird das in Art. 47 Abs. 1 und 2 verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf die Einhaltung einer angemessenen Frist in keiner Weise durch die strikte Anwendung der Vorschriften der Union über die Verfahrensfristen beeinträchtigt, die nach ständiger Rechtsprechung dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (Beschlüsse vom 17. Mai 2002, Deutschland/Parlament und Rat, C-406/01, EU:C:2002:304, Rn. 20, und vom 5. Juli 2011, Coedo Suárez/Rat, F-73/10, EU:F:2011:102, Rn. 43).

    Aber auch wenn man annimmt, dass ein solches Verhalten die Verfahrensrechte der Klägerin beeinträchtigt hat und bei der Entscheidung über die Tragung der Kosten des vorliegenden Rechtszugs zu berücksichtigen ist, ist es nicht zwangsläufig die Ursache für die Nichteinhaltung der Beschwerdefrist durch die Klägerin, deren Antrag vom 25. Januar 2018 am 25. Mai 2018 stillschweigend abgelehnt worden ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juli 2011, Coedo Suárez/Rat, F-73/10, EU:F:2011:102, Rn. 42).

    Wie bereits entschieden worden ist, kann es durch die mangelnde Sorgfalt eines Organs im Vorverfahren gerechtfertigt sein, dieses zur Tragung sämtlicher Kosten zu verurteilen (vgl. entsprechend Beschluss vom 5. Juli 2011, Coedo Suárez/Rat, F-73/10, EU:F:2011:102, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGöD, 03.09.2015 - F-65/15

    Dickmanns / HABM - Aussetzung - Art. 42 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Die Klägerin erhob gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 eine unter der Rechtssachennummer F-65/15 in das Register eingetragene Klage, mit der sie die Aufhebung dieser Entscheidung und Schadensersatz begehrte.

    Mit Beschluss vom 3. September 2015, Dickmanns/HABM (F-65/15, nicht veröffentlicht, EU:F:2015:97), stellte der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union fest, dass der Gegenstand dieser Klage mit dem der die Entscheidung vom 28. November 2013 betreffenden Klage in der Rechtssache F-102/14 verbunden sei.

    Das Verfahren in der Rechtssache F-65/15 wurde deshalb bis zur verfahrensbeendenden Entscheidung in den oben in Rn. 5 genannten verbundenen Rechtssachen F-101/14 bis F-103/14 ausgesetzt.

    Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.

  • EuG, 11.06.2019 - T-538/18

    Dickmanns / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Diese Klage wurde mit Beschluss vom 11. Juni 2019, Dickmanns/EUIPO (T-538/18, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2019:420), als unzulässig abgewiesen.

    Das Gericht stellte fest, dass das Schreiben vom 14. Dezember 2017 ein rein bestätigender Rechtsakt der bestandskräftig gewordenen Entscheidung vom 4. Juni 2014 gewesen sei und daher nicht Gegenstand einer Aufhebungsklage nach Art. 263 AEUV sein könne (Beschluss vom 11. Juni 2019, Dickmanns/EUIPO, T-538/18, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2019:420, Rn. 41).

    Das EUIPO trägt hilfsweise vor, der Antrag auf Zurückziehung der Entscheidung vom 14. Dezember 2017 sei bereits Gegenstand der in der Rechtssache T-538/18 erhobenen Klage und die anderen Teile dieses Antrags setzten die Existenz eines Vertrags voraus, der zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage nicht mehr existiert habe.

  • EuG, 06.09.2017 - T-550/16

    Dickmanns / EUIPO - Streichung

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. Juni 2014 (Rechtssache F-65/15) wurde auf das Gericht übertragen und unter der Rechtssachennummer T-550/16 in das Register eingetragen.

    Mit Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), wurde die Rechtssache T-550/16 im Register des Gerichts gestrichen.

    Weiter habe die Klägerin mit ihrem Antrag vom 25. Januar 2018 den Beschluss vom 6. September 2017, Dickmanns/EUIPO (T-550/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:597), in Frage gestellt, mit dem das Gericht ihre Rücknahme der Klage T-550/16 gegen die Entscheidung vom 4. Juni 2014 festgestellt habe.

  • EuGH, 17.05.2002 - C-406/01

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Nach der Rechtsprechung entspricht die strikte Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union über die Verfahrensfristen dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2002, Deutschland/Parlament und Rat, C-406/01, EU:C:2002:304, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem wird das in Art. 47 Abs. 1 und 2 verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf die Einhaltung einer angemessenen Frist in keiner Weise durch die strikte Anwendung der Vorschriften der Union über die Verfahrensfristen beeinträchtigt, die nach ständiger Rechtsprechung dem Erfordernis der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit entspricht, jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz zu vermeiden (Beschlüsse vom 17. Mai 2002, Deutschland/Parlament und Rat, C-406/01, EU:C:2002:304, Rn. 20, und vom 5. Juli 2011, Coedo Suárez/Rat, F-73/10, EU:F:2011:102, Rn. 43).

  • EuGöD, 15.12.2015 - F-101/14

    Clarke / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mitarbeiter des HABM

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Gegen die Entscheidung des Präsidenten des EUIPO vom 28. November 2013 erhob die Klägerin eine Aufhebungsklage, die unter der Rechtssachennummer F-102/14 in das Register eingetragen und mit Urteil vom 15. Dezember 2015, Clarke u. a./HABM (F-101/14 bis F-103/14, EU:F:2015:151), für zulässig erklärt, aber als unbegründet abgewiesen wurde.

    Das Verfahren in der Rechtssache F-65/15 wurde deshalb bis zur verfahrensbeendenden Entscheidung in den oben in Rn. 5 genannten verbundenen Rechtssachen F-101/14 bis F-103/14 ausgesetzt.

  • EuGöD, 15.12.2015 - F-102/14

    Dickmanns / HABM

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Gegen die Entscheidung des Präsidenten des EUIPO vom 28. November 2013 erhob die Klägerin eine Aufhebungsklage, die unter der Rechtssachennummer F-102/14 in das Register eingetragen und mit Urteil vom 15. Dezember 2015, Clarke u. a./HABM (F-101/14 bis F-103/14, EU:F:2015:151), für zulässig erklärt, aber als unbegründet abgewiesen wurde.

    Mit Beschluss vom 3. September 2015, Dickmanns/HABM (F-65/15, nicht veröffentlicht, EU:F:2015:97), stellte der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union fest, dass der Gegenstand dieser Klage mit dem der die Entscheidung vom 28. November 2013 betreffenden Klage in der Rechtssache F-102/14 verbunden sei.

  • EuG, 15.05.1997 - T-273/94

    N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Treuepflicht -

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Anträge auf Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens zurückzuweisen, wenn sie eng mit Aufhebungsanträgen zusammenhängen, die ihrerseits als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wurden (Urteil vom 15. Mai 1997, N/Kommission, T-273/94, EU:T:1997:71" Rn. 159, und Beschluss vom 16. November 2018, 0T/Kommission, T-552/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:807" Rn. 89).
  • EuG, 08.07.2010 - T-368/09

    Sevenier / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Die in Art. 90 des Statuts vorgeschriebenen Fristen für das Vorverfahren, auf die oben in den Rn. 32 und 33 hingewiesen wurde, sind zwingendes Recht und stehen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts, da sie die Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse gewährleisten sollen (Urteil vom 8. Juli 2010, Sevenier/Kommission, T-368/09 P, EU:T:2010:300, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.11.2018 - T-552/16

    OT / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.11.2019 - T-181/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Anträge auf Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens zurückzuweisen, wenn sie eng mit Aufhebungsanträgen zusammenhängen, die ihrerseits als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen wurden (Urteil vom 15. Mai 1997, N/Kommission, T-273/94, EU:T:1997:71" Rn. 159, und Beschluss vom 16. November 2018, 0T/Kommission, T-552/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:807" Rn. 89).
  • EuG, 17.11.2000 - T-200/99

    Martinelli / Kommission

  • EuG, 12.12.2002 - T-338/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 28.10.2010 - T-32/09

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 27.06.2017 - T-89/16

    Clarke u.a. / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-102/09

    Bennett u.a. / HABM

  • EuGH, 20.05.2021 - C-63/20

    Dickmanns / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt Frau Sigrid Dickmanns die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 18. November 2019, Dickmanns/EUIPO (T-181/19, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2019:796), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 4. Juni 2018 (im Folgenden: streitige Entscheidung) und auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens als unzulässig abgewiesen hat.
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