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   EuG, 24.03.2021 - T-588/19   

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EuG, 24.03.2021 - T-588/19 (https://dejure.org/2021,6121)
EuG, Entscheidung vom 24.03.2021 - T-588/19 (https://dejure.org/2021,6121)
EuG, Entscheidung vom 24. März 2021 - T-588/19 (https://dejure.org/2021,6121)
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  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss vom 27. Januar 2004, La Mer Technology (C-259/02, EU:C:2004:50, Rn. 24), sowie das Urteil vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM (C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 76).

    Ein Mindestmaß der Benutzung, das das EUIPO oder auf eine entsprechende Klage hin das Gericht daran hindern würde, sämtliche Umstände des ihnen unterbreiteten Streitfalls zu würdigen, kann deshalb nicht festgesetzt werden (Urteil vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 72).

  • EuG, 07.02.2007 - T-317/05

    'Kustom Musical Amplification / HABM (Forme d''une guitare)' - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007, Kustom Musical Amplification/HABM [Form einer Gitarre], T-317/05, EU:T:2007:39, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    103 Diese Bestimmung gewährleistet im Rahmen des Unionsmarkenrechts den allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Rechte der Verteidigung (Urteil vom 7. Februar 2007, Form einer Gitarre, T-317/05, EU:T:2007:39, Rn. 26).

  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Auch eine nur geringfügige Benutzung der Marke kann für die Annahme der Ernsthaftigkeit ausreichen, wenn dies unter den genannten Voraussetzungen tatsächlich geschäftlich gerechtfertigt erscheint (Urteil vom 16. November 2011, Buffalo Milke Automotive Polishing Products/HABM - Werner & Mertz [BUFFALO MILKE Automotive Polishing Products], T-308/06, EU:T:2011:675, Rn. 69; vgl. auch entsprechend Beschluss vom 27. Januar 2004, La Mer Technology, C-259/02, EU:C:2004:50, Rn. 27).

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss vom 27. Januar 2004, La Mer Technology (C-259/02, EU:C:2004:50, Rn. 24), sowie das Urteil vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM (C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 76).

  • EuG, 14.07.2005 - T-126/03

    Reckitt Benckiser (España) / OHMI - Aladin (ALADIN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Viertens trägt die Klägerin vor, dass das Urteil vom 14. Juli 2005, Reckitt Benckiser (España)/HABM - Aladin (ALADIN) (T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 45 und 46), auf den vorliegenden Sachverhalt angewandt werden könne, da sich die rechtserhaltende Benutzung der angegriffenen Marke auf sämtliche Waren erstrecke, die Gegenstand der vorliegenden Klage seien.

    Ist dagegen eine Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen worden, die so genau definiert worden sind, dass es nicht möglich ist, innerhalb der betreffenden Gruppe eindeutige Unterteilungen vorzunehmen, deckt gemäß der Rechtsprechung der Nachweis der ernsthaften Benutzung der Marke für diese Waren oder Dienstleistungen für die Zwecke des Widerspruchsverfahrens zwangsläufig diese ganze Gruppe ab (Urteil vom 14. Juli 2005, ALADIN, T-126/03, EU:T:2005:288, Rn. 45).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Diese Pflicht soll es zum einen den Betroffenen ermöglichen, die Gründe für die erlassene Maßnahme zu erfahren, und es zum anderen dem Unionsrichter ermöglichen, seine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung auszuüben (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2004, KWS Saat/HABM, C-447/02 P, EU:C:2004:649, Rn. 63 bis 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    97 Zweitens ist hinsichtlich des Vorbringens der Klägerin, dass ein Begründungsmangel deshalb gegeben sei, weil die Beschwerdekammer zu Unrecht ausgeführt habe, dass die angegriffene Marke in Anlage LSG 10 an keiner Stelle erwähnt werde, darauf hinzuweisen, dass der Vorwurf einer fehlenden oder unzureichenden Begründung einen Klagegrund darstellt, mit dem die Verletzung wesentlicher Formvorschriften geltend gemacht wird; als solcher ist er von dem im Rahmen der inhaltlichen Überprüfung einer Entscheidung zu untersuchenden Klagegrund zu unterscheiden, mit dem die Fehlerhaftigkeit der die Entscheidung tragenden Gründe gerügt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 67, und vom 23. September 2015, Mechadyne International/HABM [FlexValve], T-588/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:676, Rn. 59).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    104 Nach diesem Grundsatz muss jede Person, die durch eine Entscheidung einer Behörde beschwert wird, Gelegenheit erhalten haben, ihren Standpunkt vor Erlass dieser Entscheidung gebührend darzulegen (Urteile vom 23. Oktober 1974, Transocean Marine Paint Association/Kommission, 17/74, EU:C:1974:106, Rn. 15, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 21).
  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    104 Nach diesem Grundsatz muss jede Person, die durch eine Entscheidung einer Behörde beschwert wird, Gelegenheit erhalten haben, ihren Standpunkt vor Erlass dieser Entscheidung gebührend darzulegen (Urteile vom 23. Oktober 1974, Transocean Marine Paint Association/Kommission, 17/74, EU:C:1974:106, Rn. 15, und vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 21).
  • EuG, 07.06.2005 - T-303/03

    Lidl Stiftung / OHMI - REWE-Zentral (Salvita) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Zwar hat die Beschwerdekammer unter Verweis auf das Urteil vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral (Salvita) (T-303/03, EU:T:2005:200, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung zur Beurteilung des Beweiswerts von eidesstattlichen Versicherungen die Plausibilität der darin enthaltenen Information zu prüfen ist und insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Erstellung sowie sein Adressat zu berücksichtigen sind und zu hinterfragen ist, ob es seinem Inhalt nach sinnvoll und glaubhaft erscheint.
  • EuG, 25.03.2009 - T-191/07

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF "BUDWEISER" NICHT

    Auszug aus EuG, 24.03.2021 - T-588/19
    Die Begründung kann daher auch implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die Entscheidung der Beschwerdekammer zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle ausüben kann (Urteil vom 25. März 2009, Anheuser-Busch/HABM - Budejovický Budvar [BUDWEISER], T-191/07, EU:T:2009:83, Rn. 128).
  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI - Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.09.2011 - T-427/09

    centrotherm Clean Solutions / OHMI - Centrotherm Systemtechnik (CENTROTHERM) -

  • EuG, 23.09.2015 - T-588/14

    Mechadyne International / HABM (FlexValve) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 01.06.2016 - T-240/15

    Grupo Bimbo / EUIPO (Forme d'une barre avec quatre cercles)

  • EuG, 21.09.2017 - T-609/15

    Repsol YPF/ EUIPO - Basic (BASIC) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

  • EuGH, 03.07.2019 - C-668/17

    Viridis Pharmaceutical/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

  • EuG, 13.05.2009 - T-183/08

    Schuhpark Fascies / OHMI - Leder & Schuh (jello SCHUHPARK) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 15.07.2015 - T-24/13

    Cactus / OHMI - Del Rio Rodríguez (CACTUS OF PEACE CACTUS DE LA PAZ)

  • EuG, 12.03.2020 - T-321/19

    Maternus/ EUIPO - adp Gauselmann (Jokers WILD Casino) - Unionsmarke -

  • EuG, 15.12.2016 - T-330/15

    Keil / EUIPO - NaturaFit Diätetische Lebensmittelproduktions (BasenCitrate) -

  • EuG, 16.11.2011 - T-308/06

    Buffalo Milke Automotive Polishing Products / OHMI - Werner & Mertz (BUFFALO

  • EuG, 05.10.2010 - T-92/09

    Strategi Group / OHMI - RBI (STRATEGI)

  • EuG, 06.03.2014 - T-71/13

    Anapurna / OHMI - Annapurna (ANNAPURNA)

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