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   EuG, 24.11.2016 - T-769/15   

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https://dejure.org/2016,42047
EuG, 24.11.2016 - T-769/15 (https://dejure.org/2016,42047)
EuG, Entscheidung vom 24.11.2016 - T-769/15 (https://dejure.org/2016,42047)
EuG, Entscheidung vom 24. November 2016 - T-769/15 (https://dejure.org/2016,42047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    SeNaPro / EUIPO - Paltentaler Splitt & Marmorwerke (Dolokorn)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Dolokorn - Ältere Unionswortmarke DOLOPUR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Dolokorn - Ältere Unionswortmarke DOLOPUR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • rechtsportal.de

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "Dolokorn" und "DOLOPUR" für Düngemittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Dolokorn" und "DOLOPUR" für Düngemittel

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SeNaPro / EUIPO - Paltentaler Splitt & Marmorwerke (Dolokorn)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionswortmarke Dolokorn - Ältere Unionswortmarke DOLOPUR - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 24.11.2016 - T-769/15
    Weiter ist nach der Rechtsprechung das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen sowie der fraglichen Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, EU:T:2003:199, Rn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 24.11.2016 - T-769/15
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt dabei eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, EU:C:2007:333, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 24.11.2016 - T-769/15
    Ferner reicht es für die Ablehnung der Eintragung einer Unionsmarke aus, dass ein relatives Eintragungshindernis im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 in einem Teil der Europäischen Union besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, EU:T:2006:397, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuG, 24.11.2016 - T-769/15
    Zur Möglichkeit der Beschwerdekammer, erstmals vor ihr vorgebrachte Gesichtspunkte zu berücksichtigen, ist nämlich darauf hinzuweisen, dass eine solche Berücksichtigung gerechtfertigt sein kann, wenn die verspätet vorgebrachten Gesichtspunkte zum einen auf den ersten Blick von wirklicher Relevanz für das Ergebnis des bei ihr gestellten Antrags sein können und zum anderen das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, und die Umstände, die es begleiten, dem nicht entgegenstehen (Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 44).
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