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   EuG, 25.10.2007 - T-77/03   

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https://dejure.org/2007,37596
EuG, 25.10.2007 - T-77/03 (https://dejure.org/2007,37596)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2007 - T-77/03 (https://dejure.org/2007,37596)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - T-77/03 (https://dejure.org/2007,37596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Feralpi Siderurgica / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Feralpi Siderurgica / Kommission

    EGKS - Kartelle - Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 65 KS nach Auslaufen dieses Vertrags festgestellt wird (Art. 65 §§ 1, 4 und 5 KS; Verordnung Nr. 17 des Rates, Art. 3 und Art. 15 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 55, 57, 72-73, 77)

  • EU-Kommission

    Feralpi Siderurgica / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Feralpi Siderurgica S.p.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. März 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 5087 endg. der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 65 EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.956 - Bewehrungsrundstahl) betreffend ein Kartell bestimmter italienischer Hersteller von beim Häuserbau verwendetem ...

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 21.09.2017 - C-85/15

    Feralpi / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienische Hersteller von

    Das Gericht erklärte mit Urteil vom 25. Oktober 2007, Feralpi Siderurgica/Kommission (T-77/03, [nicht veröffentlicht, EU:T:2007:319]), die Entscheidung von 2002 für nichtig.

    Darüber hinaus stellte sie klar, dass die neu zu erlassende Entscheidung angesichts der begrenzten Tragweite des Urteils [vom 25. Oktober 2007,] Feralpi Siderurgica/Kommission [(T-77/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:319),] auf die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte und in der Mitteilung zusätzlicher Beschwerdepunkte vorgelegten Beweise gestützt werde.

    Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass der Berichterstatter derselbe gewesen sei wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2007, Feralpi Siderurgica/Kommission (T-77/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:319), ergangen sei, dass die von ihr geltend gemachten Klagegründe keinen erhöhten Schwierigkeitsgrad aufgewiesen hätten, dass die neun Klagen gegen die streitige Entscheidung auf sich überschneidende Klagegründe gestützt worden seien und dass das Gericht nur eine prozessleitende Maßnahme in Form einer Frage an die Kommission zu einem Aspekt des Rechtsstreits ergriffen habe.

  • EuG, 09.11.2022 - T-657/19

    Feralpi / Kommission

    Die Entscheidung wurde vom Gericht gegenüber der Klägerin (Urteil vom 25. Oktober 2007, Feralpi Siderurgica/Kommission, T-77/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:319) und den anderen Adressaten mit der Begründung für nichtig erklärt, dass ihre Rechtsgrundlage, d. h. Art. 65 §§ 4 und 5 KS, bei ihrem Erlass nicht mehr in Kraft gewesen sei.

    Zum anderen habe jedes Verfahren vor dem Gericht (Rechtssachen T-77/03 und T-70/10) fast fünf Jahre gedauert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

    Wegen dieser Lücke entschied sich die Kommission für einen ersten Lösungsweg, der vom Gericht mit Urteilen vom 25. Oktober 2007, SP/Kommission(40), Riva Acciaio/Kommission (T-45/03), Feralpi Siderurgica/Kommission (T-77/03) und Ferriere Nord/Kommission (T-94/03), verworfen worden ist.
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