Rechtsprechung
   EuG, 26.11.2008 - T-147/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21054
EuG, 26.11.2008 - T-147/06 (https://dejure.org/2008,21054)
EuG, Entscheidung vom 26.11.2008 - T-147/06 (https://dejure.org/2008,21054)
EuG, Entscheidung vom 26. November 2008 - T-147/06 (https://dejure.org/2008,21054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FRESHHH - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    En Route International / HABM (FRESHHH)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FRESHHH - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    En Route International / HABM (FRESHHH)

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    En Route International / HABM (FRESHHH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 352/2005-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. März 2006, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "FRESHH" für Waren der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2009, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dieser Bestimmung Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, dienen können, ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen werden, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 30).

    Es genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, dass das Zeichen zu diesem Zweck verwendet werden kann (Urteil HABM/Wrigley, Randnr. 32), was hier der Fall ist (vgl. oben, Randnr. 21).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    So ist erstens ihre Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie (C-265/00, Slg. 2004, I-1699), als unerheblich zurückzuweisen, da dieses Urteil ein aus mehreren beschreibenden Bestandteilen gebildetes Zeichen betraf, während im vorliegenden Fall ein einziges beschreibendes Element in Frage steht, das durch die Verdreifachung seines Endbuchstabens verändert wurde.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    Unter diesen Umständen ist, da ein Zeichen, wie dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 zu entnehmen ist, bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29), das Vorbringen zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 nicht zu prüfen.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    Ferner ist bei dieser Prüfung die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnrn.
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der einschlägigen Bedeutung der angemeldeten Marke zu prüfen, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen der Marke und den Waren besteht, für die die Eintragung beantragt wurde (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 40).
  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus EuG, 26.11.2008 - T-147/06
    Das HABM und gegebenenfalls der Gemeinschaftsrichter sind deshalb nicht an auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergangene Entscheidungen gebunden, die allerdings bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke als ein Gesichtspunkt in die Prüfung einbezogen werden können (vgl. Urteile des Gerichts STREAMSERVE, Randnr. 47, und vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg. 2003, II-4995, Randnr. 52).
  • EuG, 14.02.2017 - T-15/16

    Pandalis / EUIPO - LR Health & Beauty Systems (Cystus) - Unionsmarke -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung abgewandelte Schreibweisen im Allgemeinen nicht dazu beitragen, ein Zeichen, dessen Aussagegehalt ohne Weiteres als beschreibend zu verstehen ist, unterscheidungskräftig zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:528, Rn. 18 und 19, sowie vom 30. April 2013, Boehringer Ingelheim International/HABM [RELY-ABLE], T-640/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:225, Rn. 20).
  • EuG, 21.03.2014 - T-81/13

    FTI Touristik / HABM (BigXtra) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Das Gericht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Schreibweisen im Allgemeinen nicht zur Überwindung eines Eintragungshindernisses beitragen, das sich daraus ergibt, dass der Aussagegehalt des Zeichens ohne Weiteres als anpreisend oder beschreibend verstanden werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Rn. 37, vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 30, und vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 19).
  • EuG, 22.05.2014 - T-95/13

    Walcher Meßtechnik / HABM (HIPERDRIVE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Insoweit reicht aus, dass der Verbraucher ein Wort, auch wenn es falsch geschrieben ist, im gleichen Sinn versteht wie das richtig geschriebene Wort (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 19, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 45).
  • EuG, 11.02.2020 - T-487/18

    Stada Arzneimittel/ EUIPO (ViruProtect) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Zudem wäre in Bezug auf die klangliche Wahrnehmung ein etwaiger klanglicher Unterschied aufgrund des Wegfalls des Buchstabens "s" nur marginal, so dass der Verbraucher den Begriff "Viru" nicht als einen von "Virus" gesonderten Begriff auffassen würde, sondern allenfalls als eine Variante davon (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2008, En Route International/HABM [FRESHHH], T-147/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:528, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht