Rechtsprechung
| EuGH, 01.02.2001 - C-66/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Zollkodex der Gemeinschaft und Durchführungsverordnung - Entstehung der Einfuhrzollschuld - Maßgeblicher Zeitpunkt - Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung - Vorlage von Ursprungszeugnissen - Auswirkung
- Europäischer Gerichtshof
D. Wandel
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entstehung der Einfuhrzollschuld bei Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entstehung der Einfuhrzollschuld bei Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 02.02.1999 - 295032K 2
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-66/99
- EuGH, 01.02.2001 - C-66/99
- FG Bremen, 27.03.2001 - 201142K 3
- FG Bremen - 201142K 3 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2001, I-873
- BB 2001, 636
Wird zitiert von ... (51)
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Noch deutlicher wird das Erfordernis der jederzeitigen Kontrollmöglichkeit für ein solches Versandverfahren in der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung: Mit Urteil des EuGH vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV (ZfZ 2002, 338), das insoweit auch auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-66/99 (D. Wandel, Slg. 2001, I-873) Bezug nimmt, ist der Begriff der Entziehung so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Tz. 55), wobei es nicht erforderlich ist, daß insoweit ein subjektives Element vorliegt (Tz. 61).Auf der Grundlage dieser Erwägungen ist mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH, daß zollrechtlich eine Entziehung vorliegt, wenn "die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (vgl. Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-873, Tz. 55), jedenfalls immer dann ein Entziehen aus einem Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn durch einen objektiven Verstoß gegen die Regeln der Steueraussetzung eine auch nur vorübergehende Unterbrechung der Steueraufsicht gegeben ist (…so auch Reiche in Teichner/Alexander/Reiche, MinöStG § 18 Rdn. 35).
- BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe; …
Der Begriff des Entziehens aus zollamtlicher Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 Zollkodex ist so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung erfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Anschluss an EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 - C - 66/99, Slg. 2001 I - 911 und EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-371/99, ZfZ 2002, 338).Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH…, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- EuGH, 29.04.2004 - C-222/01
Freier Warenverkehr - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - …
Zu der Auffassung des Finanzgerichts, die vorübergehende Entfernung des Versandscheins und des Beförderungspapiers stelle eine "Entziehung der fraglichen Ware aus der zollamtlichen Überwachung" dar, weist der Bundesfinanzhof darauf hin, dass der letztgenannte Begriff vom Gerichtshof in Randnummer 47 des Urteils vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99 (D. Wandel, Slg. 2001, I-873) in der Weise definiert worden sei, dass er "jede Handlung oder Unterlassung umfass[e], die dazu führ[e], dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der ... [insoweit] vorgesehenen Prüfungen gehindert ... [werde]".Im Zusammenhang mit Rechtssachen, die Waren betrafen, die in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren bzw. in das Zolllagerverfahren überführt worden waren, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Urteil D. Wandel, Randnr. 47, sowie Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6227, Randnr. 55, und vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31).
Nach der vom Gerichtshof in den Urteilen D. Wandel, Liberexim und Hamann International vertretenen Auslegung stellt diese Entfernung nämlich eine Handlung dar, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde, sei es auch nur zeitweise, am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird.
Was die Feststellung des vorlegenden Gerichts angeht, die Entfernung des Versandscheins habe im vorliegenden Fall keine konkreten Auswirkungen auf den zur Nämlichkeitssicherung angelegten zollamtlichen Verschluss gehabt, da die Zollverwaltung zu keinem Zeitpunkt die Vorlage des Versandscheins verlangt und ebenso wenig festgestellt habe, dass er ihr nicht ohne nennenswerte Verzögerung hätte vorgelegt werden können, genügt der Hinweis darauf, dass es für die Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung nach ständiger Rechtsprechung nur darauf ankommt, dass objektive Voraussetzungen, wie z. B. das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte, erfüllt sind (vgl. Urteile D. Wandel, Randnr. 48, und Liberexim, Randnr. 60).
- BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01
Einfuhrzollschuld gem. Art 203 Abs. 1 VO 2913/92 bei Nichteinhaltung des …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, …und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.Entscheidend ist allein, dass die Ware der Zollstelle nicht --wie von ihr verlangt-- vorgeführt worden ist (vgl. EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 48).
Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593 Rdnr. 57).
- BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als …
b) Der Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung i.S. des Art. 203 Abs. 1 ZK umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 47;… vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik--, BFH/NV-Beilage 2004, 153 Rdnr. 31;… vom 29. April 2004 Rs. C-222/01 --British American Tobacco Manufacturing BV--, BFH/NV-Beilage 2004, 286 Rdnr. 47).Insbesondere stellt jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassenen Lagerort eine Entziehung i.S. von Art. 203 Abs. 1 ZK dar (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50).
Ob der Geschäftsführer der Klägerin wusste oder hätte wissen müssen, dass er vorschriftwidrig handelte bzw. das Flugzeug der zollamtlichen Überwachung entzog, ist unerheblich (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 48 f. --zu Art. 203 Abs. 3 Anstrich 1 ZK--).
- EuGH, 03.04.2008 - C-230/06
Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der Zollschuld - …
Im Fall eines Betrugs durch Begehung von Zuwiderhandlungen ist nach Art. 203 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 215 Abs. 1 des Zollkodex der Ort der Entstehung der Zollschuld derjenige, an dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 1. Februar 2001, D. Wandel, C-66/99, Slg. 2001, I-873, Randnr. 50, und vom 11. Juli 2002, Liberexim, C-371/99, Slg. 2002, I-6227, Randnr. 52).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist dieser Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile D. Wandel, Randnr. 47, Liberexim, Randnr. 55, und vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, Slg. 2004, I-1791, Randnr. 31).
Die Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung setzt lediglich voraus, dass objektive Voraussetzungen, wie z. B. das körperliche Fehlen der Ware am zugelassenen Verwahrungsort, zu dem Zeitpunkt erfüllt sind, zu dem die Zollbehörde die Beschau dieser Ware vornehmen möchte (Urteile D. Wandel, Randnr. 48, und Liberexim, Randnr. 60), oder dass der Versandschein T1 von den Waren, auf die er sich bezieht, vorübergehend entfernt wird (Urteil British American Tobacco, Randnr. 53).
- BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01
Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, …und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.Entscheidend ist allein, dass die Ware ohne Zustimmung des HZA von dem zugelassenen Verwahrungsort entfernt worden ist (vgl. EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 48, 50).
Der EuGH hat zwar gemeint, dass ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung schon dann vorliege, wenn die Zollstelle nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wäre (EuGH in EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, und in IStR 2002, 593, Rdnr. 57).
- BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00
Vorlage an EuGH: Werden Tabakwaren durch Entfernen des Versandscheins oder Öffnen …
Für das jetzt geltende Gemeinschaftsrecht --Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 302/1)-- versteht der EuGH unter diesem Begriff jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der vorgesehenen Prüfungen gehindert ist (EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Randnr. 47).Da es sich bei der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung um einen Realakt handelt, für den subjektive Vorstellungen desjenigen, der die Ware entzieht, grundsätzlich keine Bedeutung haben, erscheint es auch unerheblich, was die Osteuropäer, die den Versandschein zeitweilig an sich nahmen, mit der Entfernung des Versandscheins von der Sendung bezweckten (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Randnr. 48).
- BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00
Voraussetzung der Erstattung von Einfuhrabgaben
Über diese Fälle geht aber der in Art. 203 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 verwendete Begriff deutlich hinaus, wie der Gerichtshof ausgeführt hat (Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ--, 2001, 121). - BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00
Entfernung von Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zolllager; Pflicht der …
Denn nach der verbindlichen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch den EuGH umfasst dieser jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (…vgl. Rdnr. 31 der Vorabentscheidung; EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873, Rdnr. 47, …und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 --Liberexim--, EuGHE 2002, I-6277, Rdnr. 55). - EuGH, 14.01.2010 - C-430/08
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - …
- EuGH, 11.07.2002 - C-371/99
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass sie nicht …
- EuGH, 12.02.2004 - C-337/01
Zollkodex der Gemeinschaften - Einfuhrzollschuld - Entziehen von Waren aus der …
- BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02
Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil
- EuGH, 20.01.2005 - C-300/03
Gemeinschaftliches Versandverfahren - Entstehung einer Zollschuld bei …
- BFH, 09.10.2001 - VII R 47/00
Feststellung der Beschaffenheit einer Ware; Ermittlung des Stärkegehalts einer …
- FG Hamburg, 28.02.2006 - IV 8/05
Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten
- FG Hamburg, 15.02.2006 - IV 76/04
Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung bei Unterlassung der Gestellung von …
- FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05
Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten
- BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben
- FG Hamburg, 18.09.2008 - 4 K 385/07
Erhebung von Einfuhrabgaben
- FG München, 24.05.2007 - 14 K 1084/04
Entzug aus der zollamtlichen Überwachung und pflichtwidrige Beendigung eines …
- BFH, 20.02.2001 - VII B 279/00
Präferenzregelungen bei Überführung von Waren in den freien Verkehr
- BFH, 11.02.2003 - VII B 318/02
Überführung von Waren in den freien Verkehr, Präferenzregelungen
- EuGH, 16.06.2011 - C-351/10
Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex - Art. 555 …
- FG München, 17.03.2004 - 3 K 5281/01
Zuständigkeit für die Festsetzung von Einfuhrabgaben, wenn in Carnet …
- BGH, 01.02.2001 - 5 StR 127/02
- FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01
Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-405/03
Class International - Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-222/01
British American Tobacco Manufacturing BV gegen Hauptzollamt Krefeld - Freier …
- FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 4270/05
Automatisierte Zollgestellung; ATLAS; Elektronische Anmeldung zur …
- FG Bremen, 10.10.2001 - 299328K 3
Zollschuldentstehung bei Entfernung einer sich in vorübergehender Verwahrung …
- FG Düsseldorf, 21.11.2001 - 4 K 5863/97
Einfuhrabgaben; Zollfreie Verwendung; Schiffstransport; externes …
- FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01
Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-195/03
Ministerie van Financiën gegen Merabi Papismedov und andere - Freier …
- FG Düsseldorf, 01.06.2007 - 4 K 4270/05
Einfuhrabgaben wegen unzulässigem Entfernen von Waren vom Verwahrungsort durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.11.2008 - C-459/07
Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 233 - Erlöschen der Zollschuld - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2012 - C-262/10
Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Aktiver Veredelungsverkehr - …
- FG Bremen, 10.10.2001 - 201435K 3
Entstehung der Zollschuld bei Entfernen einer Ware vom Verwahrungsort; Zollrecht
- FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 312/99
Eingangsabgaben bei Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-337/01
Hamann International GmbH Spedition + Logistik gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2005 - C-140/04
Freier Warenverkehr - Zollunion - Nichtgemeinschaftswaren, die nach ihrer …
- FG Hamburg, 15.12.2005 - IV 195/04
Erhebung von Einfuhrabgaben auf eine im Zolllagerverfahren festgestellte …
- FG München, 20.07.2006 - 14 K 518/04
Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im Versandverfahren
- FG Hamburg, 22.05.2008 - 4 K 103/07
Annahme einer Zollanmeldung - Wirksamkeit einer Internetzollanmeldung
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-371/99
- FG Hamburg, 12.02.2007 - 4 K 127/05
Entziehungshandlung durch unterlassene Weiterleitung der Exemplare 4 und 5 der …
- FG München, 24.05.2007 - 14 K 5007/04
Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten wegen nicht ordnungsgemäßer Erledigung …
- FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 190/06
Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung von zur Wiederausfuhr bestimmten …
- FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09
Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgabe für entzogene …
- FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09
Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht
