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   EuGH, 01.04.1993 - C-256/91   

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https://dejure.org/1993,3486
EuGH, 01.04.1993 - C-256/91 (https://dejure.org/1993,3486)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.1993 - C-256/91 (https://dejure.org/1993,3486)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 1993 - C-256/91 (https://dejure.org/1993,3486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Emsland-Stärke / Oberfinanzdirektion München

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifpositionen; Stärkeerzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus nativer Kartoffelstärke und einem neutralisierten Kartoffelstärkeester; Einreihung in die Unterposition 1108 13 00 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    Emsland-Stärke / Oberfinanzdirektion München

  • Wolters Kluwer

    Einreihung eines Stärkeerzeugnisses in eine bestimmte Unterposition des Gemeinsamen Zolltarifs - Kombinierte Nomenklatur -; Zollrechtliche Tarifierung von Waren; Für die menschliche Ernährung geeignetes, lebensmittelrechtlich nicht zugelassenes Stärkeerzeugnis; Kriterien ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zolltarifierung: Stärkeerzeugnis

  • Judicialis

    Gemeinsamer Zolltarif Position 1108; ; Gemeinsamer Zolltarif Position 1901; ; Gemeinsamer Zolltarif Position 3505; ; Gemeinsamer Zolltarif Position 3809; ; Verordnung Nr. 28/90/EWG vom 04.01.1990

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Stärkeerzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus nativer Kartoffelstärke und einem neutralisierten Kartoffelstärkeester - Einreihung in die Unterposition 1108 13 00 der Kombinierten Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 787
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.03.1972 - 36/71

    Henck / Hauptzollamt Emden

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-256/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71 (Henck, Slg. 1972, 187) ausgeführt hat, kann die Zweckbestimmung eines Erzeugnisses ein objektives Merkmal für seine Einreihung in den Gemeinsamen Zolltarif darstellen.
  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-256/91
    11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteile vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343, Randnr. 3, und 7. März 1990 in den Rechtssachen C-153/88 bis C-157/88, Fauque u. a., Slg. 1990, I-649, Randnr. 10) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • EuGH, 07.03.1990 - 157/88

    Entscheidendes Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Ausschluss

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-256/91
    11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteile vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343, Randnr. 3, und 7. März 1990 in den Rechtssachen C-153/88 bis C-157/88, Fauque u. a., Slg. 1990, I-649, Randnr. 10) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • EuGH, 07.03.1990 - 153/88

    Strafverfahren gegen Fauque u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.04.1993 - C-256/91
    11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteile vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343, Randnr. 3, und 7. März 1990 in den Rechtssachen C-153/88 bis C-157/88, Fauque u. a., Slg. 1990, I-649, Randnr. 10) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-274/95

    Wünsche / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Sie stützte ihre Revision auf das Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-256/91 (Emsland-Stärke, Slg. 1993, I-1857), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß Stärke mit einem geringeren Acetylgehalt als 0, 5 GHT der Position 1108 zuzuordnen sei, daß aber ein höherer Acetylgehalt die Einreihung von Kartoffelstärke in diese Position nicht ausschließe.

    Das Hauptzollamt war dagegen der Auffassung, daß sich das Urteil Emsland-Stärke nur auf die tarifliche Einreihung eines Erzeugnisses beziehe, das aus einer Mischung aus nativer Kartoffelstärke und einem Kartoffelstärkeester bestehe, so daß sich die Schlußfolgerungen dieses Urteils nicht auf das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Erzeugnis anwenden ließen, das ein homogenes Erzeugnis sei.

    Sowohl das Urteil Emsland-Stärke als auch die Verordnung Nr. 28/90 deuteten dagegen eher darauf hin, daß die Tarifierung von veresterter Kartoffelstärke nicht nur im Fall der Mischung, sondern auch bei einer chemischen Veränderung von der Höhe des Gehalts an Acetyl als des charakterbestimmenden Stoffes der Ware abhänge.

    17 Dazu hat der Gerichtshof im Urteil Emsland-Stärke (a. a. O., Randnr. 34) ausgeführt, daß der Acetylgehalt der Stärke ein Indikator für ihren Substitutionsgrad ist: Je höher dieser Gehalt ist, desto weitergehend ist die Stärke modifiziert.

    25 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil Emsland-Stärke (a. a. O., Randnr. 35) bereits ausgeführt, daß ein etwas höherer Acetylgehalt - 0, 65 GHT oder 0, 67 GHT - als der in der Verordnung Nr. 28/90 angegebene von 0, 5 GHT kein ausreichender Grund dafür ist, die Einreihung des Erzeugnisses in die Unterposition 1108 13 00 auszuschließen.

  • BFH, 28.10.1997 - VII R 70/94

    Zollrechtliche Einordnung veresterter Kartoffelstärke - Chemische Veränderung

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 1. April 1993 Rs. C-256/91 (ABlEG Nr. C 124/7) könne zur Unterscheidung von nativer und veresterter Stärke nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer

    (6) - Siehe Urteile vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-256/91 (Emsland-Stärke, Slg, 1993, I-1857, Randnr. 16) und vom 23. März 1972 in der Rechtssache 36/71 (Henck, Slg. 1972, 187, Randnr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-274/95

    Ludwig Wünsche & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (2) - Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-256/91 (Slg. 1993, I-1857).
  • BFH, 06.07.1993 - VII K 17/92

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für kubisches Bornitrid

    Sie gehört nicht zu den hier zolltariflich maßgebenden objektiven Merkmalen, die nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 1. April 1993 C-256/91, HFR 1993, 627) für die Einreihung bestimmend sind.
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