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   EuGH, 03.03.2016 - C-144/15   

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https://dejure.org/2016,3062
EuGH, 03.03.2016 - C-144/15 (https://dejure.org/2016,3062)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2016 - C-144/15 (https://dejure.org/2016,3062)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2016 - C-144/15 (https://dejure.org/2016,3062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Customs Support Holland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats

  • Europäischer Gerichtshof

    Customs Support Holland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Customs Support Holland

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 2304, KN Pos 2309, KN Pos 2308
    Niederlande, kombinierte Nomenklatur, Sojaeiweißkonzentrat, Mischfuttermittel, Kälber

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Positionen 2304, 2308 und 2309 - Einreihung eines Sojaeiweißkonzentrats

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 16.11.2023 - C-366/22

    Viterra Hungary

    Mit Bescheiden vom 1. August 2019, die sich auf die Schlussfolgerungen des Sachverständigeninstituts und das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 22, 36 und 38), stützten, stellte die erstinstanzliche Steuerbehörde fest, dass die von Viterra Hungary vorgeschlagene zolltarifliche Einreihung unzutreffend sei und das in Rede stehende Erzeugnis in die KN-Position 2309 einzureihen sei.

    Viterra Hungary focht diese Bescheide bei der Rechtsbehelfsdirektion der nationalen Steuer- und Zollverwaltung an und machte geltend, die erstinstanzliche Steuerbehörde sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die nach dem Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), ausschlaggebenden Voraussetzungen für die Einreihung eines Erzeugnisses in die KN-Position 2309 erfüllt seien.

    Diese Auslegung wird nicht durch das auf das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), gestützte Vorbringen der ungarischen Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen in Frage gestellt.

    In Anbetracht dieser Angaben, die zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, ist davon auszugehen, dass ein Erzeugnis wie das in Rede stehende anders als das Erzeugnis, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland (C-144/15, EU:C:2016:133), ergangen ist, den Charakter eines aus der Gewinnung von Sojaöl resultierenden Rückstands der Position 2304 KN behalten hat.

  • EuGH, 07.04.2022 - C-668/20

    Y GmbH (Oléorésine de vanille) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Die Erläuterungen zum HS sind indessen nicht verbindlich und können daher weder den Bestimmungen der KN vorgehen noch deren Inhalt ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 28 und 47).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15

    Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei

    Ihr ursprüngliches Begehren, das Sojaproteinkonzentrat in die Position 2304 KN einzureihen, hält sie nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.03.2016 in der Rs. C-144/15 nicht mehr aufrecht.

    Die Beteiligten sind sich seit dem Erörterungstermin einig, dass es sich hierbei um das Produkt Imcosoy 62 handelt, dessen Einreihung der Ausgangspunkt für das EuGH-Verfahren C-144/15 war.

  • EuGH, 27.02.2020 - C-670/19

    Gardinia Home Decor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).
  • FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten

    Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4 [zur Tarifnummer 23.07 "andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art"]; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 [zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art"]).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-340/19

    Hydro Energo

    Zudem ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu ihren Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).
  • FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16

    Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte

    Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art").
  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15

    Unter "Zubereitung" ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Henck, Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, Rn. 4 [zur Tarifnummer 23.07 "andere Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art"]; EuGH, Urteil vom 03.03.2016, Customs Support Holland, C-144/15, juris Rn. 36 [zur Position 2309 KN "Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art"]).
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