Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.2023 - C-404/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15678
EuGH, 06.07.2023 - C-404/22 (https://dejure.org/2023,15678)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.2023 - C-404/22 (https://dejure.org/2023,15678)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - C-404/22 (https://dejure.org/2023,15678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,15678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ethnikos Organismos Pistopoiisis Prosonton & Epangelmatikou Prosanatolismou

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer - Richtlinie 2002/14/EG - Anwendungsbereich - Begriff "Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt" - Juristische Person des Privatrechts im öffentlichen Sektor - Abberufung von auf leitende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer - Richtlinie 2002/14/EG - Anwendungsbereich - Begriff "Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt" - Juristische Person des Privatrechts im öffentlichen Sektor - Abberufung von auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abberufung von auf leitende Posten ernannten Arbeitnehmern

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.11.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    Auszug aus EuGH, 06.07.2023 - C-404/22
    Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Kontext des Wettbewerbsrechts den Begriff "Unternehmen" so definiert hat, dass er jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung umfasst, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11 November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit", der in der Richtlinie 2002/14 nicht definiert wird, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, dass dieser Begriff, der in verschiedenen Richtlinien über Arbeitnehmerrechte enthalten ist, jede Tätigkeit umfasst, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juli 2017, Piscarreta Ricardo, C-416/16, EU:C:2017:574, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Umstand, dass solche Dienstleistungen gegenüber vergleichbaren Dienstleistungen von Wirtschaftsteilnehmern, die einen Erwerbszeck verfolgen, im Wettbewerb benachteiligt sind, hindert nicht daran, die fraglichen Tätigkeiten als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen (Urteil vom 11. November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach den der Vorlageentscheidung zu entnehmenden Informationen, deren Überprüfung Sache des vorlegenden Gerichts ist, sind diese Einnahmen insoweit ein Entgelt für die Tätigkeiten des Eoppep, als sie die wirtschaftliche Gegenleistung für die von diesem erbrachte Dienstleistung darstellen, wobei die Gegenleistung in der Regel zwischen dem Erbringer und dem Empfänger vereinbart wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.07.2017 - C-416/16

    Piscarreta Ricardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23 - Art. 1

    Auszug aus EuGH, 06.07.2023 - C-404/22
    Zum Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit", der in der Richtlinie 2002/14 nicht definiert wird, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, dass dieser Begriff, der in verschiedenen Richtlinien über Arbeitnehmerrechte enthalten ist, jede Tätigkeit umfasst, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juli 2017, Piscarreta Ricardo, C-416/16, EU:C:2017:574, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. November 2021, Manpower Lit, C-948/19, EU:C:2021:906, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht