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   EuGH, 09.07.1975 - 20/75   

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https://dejure.org/1975,387
EuGH, 09.07.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1975 - 20/75 (https://dejure.org/1975,387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    D'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    VERORDNUNG NR . 1408/71 DES RATES, ARTIKEL 69
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ORT, AN DEM DIE ARBEITSLOSIGKEIT EINGETRETEN IST

  • EU-Kommission

    D'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entstehung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld; Frage der Vereinbarkeit von Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs mit den Vorschriften einer europäischen Verordnung; Möglichkeit des Verlangens einer gewissen Zeit der Arbeitslosigkeit ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 3 Art. 27; ; VO 1408/71 Art. 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - LEISTUNGEN - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ORT, AN DEM DIE ARBEITSLOSIGKEIT EINGETRETEN IST

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld; Der Arbeitsverwaltung zur Verfügung gestanden aufgrund einer Arbeitslosigkeit seit einer bestimmten Zeit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 20/75
    Eine Diskriminierung könne auch dann vorliegen, wenn nicht direkt an die Staatsangehörigkeit eines Wanderarbeitnehmers, sondern an andere Kriterien, z. B. an seinen Wohnort, angeknüpft werde (Rechtssache 152/73 - Sotgiu/Deutsche Bundespost - Slg. 1974, 153 ff.).
  • EuGH, 15.10.1969 - 15/69

    Württembergische Milchverwertung Südmilch AG / Ugliola

    Auszug aus EuGH, 09.07.1975 - 20/75
    Ein Wanderarbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates sei und seine Tätigkeit in einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats in Erfüllung der Wehrpflicht gegenüber seinem Heimatland habe unterbrechen müssen, habe Anspruch auf Anrechnung dieser Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit, soweit im Beschäftigungslande zurückgelegte Wehrdienstzeiten den einheimischen Arbeitnehmern gleichfalls angerechnet werden (Rechtssache 15/69 - Südmilch AG/Ugliola - Slg. 1969, 363 ff.).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-373/02

    Öztürk

    34 Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juli 1975 in der Rechtssache 20/75 (D'Amico, Slg. 1975, 891) bei einem Sachverhalt, der mit demjenigen des bei dem Obersten Gerichtshof anhängigen Rechtsstreits vergleichbar sei, das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung verneint und für Recht erkannt, dass Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegenstehe, die für die Entstehung des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld verlange, dass der Arbeitnehmer seit einer bestimmten Zeit arbeitslos sei und aus diesem Grund der Arbeitsverwaltung des betroffenen Mitgliedstaats zur Verfügung gestanden habe.

    43 Hierfür spreche auch das Urteil D'Amico, das eine ähnliche Fallgestaltung wie die des Ausgangsverfahrens betroffen habe und in dem der Gerichtshof ausschließlich die Regelung des Artikels 45 der Verordnung Nr. 1408/71 über die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten geprüft habe.

    45 Für diese Auffassung spreche auch das Urteil D'Amico, das trotz der seither im Zusammenhang mit der Schaffung des Binnenmarktes eingetretenen Entwicklungen heute immer noch maßgeblich sei, da ein einheitlicher europäischer Arbeitsmarkt heute ebenso wenig existiere, wie es ihn 1975 bei Erlass dieses Urteils gegeben habe.

    48 Die Kommission bezieht sich insoweit auf die jüngere, nach dem Urteil D'Amico ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Fragen der Gleichstellung von in verschiedenen Mitgliedstaaten liegenden Sachverhalten im Hinblick auf die Begründung eines Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Eine etwaige Arbeitslosigkeit in Jugoslawien ist auch nicht durch das DJSVA gleichgestellt worden (vgl SGB-SozVers-Gesamtkomm/Baumeister, Jugoslawien/Abk, Art. 25 Anm 2, Art. 26 Anm 1; ebenso bereits SG Berlin, Urteil vom 29. Dezember 1988 - S 11 An 2169/87; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - L 16 Ar 968/88; dazu auch allgemein Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 16.11.2004 - L 6 RJ 627/03

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Altersrente wegen

    Die Tatbestandsvoraussetzung, dass der Versicherte dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsse, verstoße nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wie bereits vom Europäischen Gerichtshof in dessen Urteil vom 09.07.1975 in der Sache d Amico, Az.: C-20/75, zu der entsprechenden Vorschrift des § 1248 Abs. 2 RVO entschieden worden sei.

    So war der Kläger insbesondere weder zum Zeitpunkt des - im Hinblick auf den Zeitpunkt des Rentenantrags frühestmöglichen - Rentenbeginns, dem 11.05.2001 (§ 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI), noch während 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten arbeitslos (vgl. zum folgenden insbesondere die Urteile des LSG Berlin vom 15.12.2003 - L 6 RA 47/03 und vom 13.03.2003 - L 8 RA 41/02, das Urteil des BSG vom 28.07.1992 - 5 RJ 62/91 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 6 und des EuGH vom 09.07.1975 - Rs 20/75 = SozR 6050 Art. 45 Nr. 1).

    Dies hat der EuGH bereits mit Urteil vom 09.07.1975 - Rs 20/75 (= SozR 6050 Art. 45 Nr. 1) entschieden.

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