Rechtsprechung
   EuGH, 09.12.2003 - C-224/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Italienischen Republik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Mai 2003

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2003, I-14751



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Wird zitiert von ...  

  • EuG, 04.02.2009 - T-145/06  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Auskunftsverlangen - Art. 11 Abs. 3 der

    Da das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 230 EG nicht befugt ist, Feststellungsurteile zu fällen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2003, 1talien/Kommission, C-224/03, Slg. 2003, I-14751, Randnrn. 20 bis 22) oder Anordnungen zu treffen, auch wenn sie sich auf die Modalitäten der Durchführung seiner Urteile beziehen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 26. Oktober 1995, Pevasa und Inpesca/Kommission, C-199/94 P und C-200/94 P, Slg. 1995, I-3709, Randnr. 24), ist der Antrag der Klägerin für offensichtlich unzulässig zu erklären.
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