Rechtsprechung
EuGH, 12.02.2004 - C-406/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Übermittlung der Berichte nach den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG - Vereinheitlichung und zweckmäßige Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist - (Artikel 226 EG)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien
Umwelt
- Judicialis
Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Belgien
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Übermittlung der Berichte bezüglich der Region Brüssel-Hauptstadt gemäß den Richtlinien 76/464/EWG, 78/659/EWG und 80/68/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 05.06.2003 - C-83/02
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-406/02
22 Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist aber anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 2003 in der Rechtssache C-83/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2003, I-5639, Randnr. 10).