Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.1972 - 11/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3123
EuGH, 13.06.1972 - 11/71 (https://dejure.org/1972,3123)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.1972 - 11/71 (https://dejure.org/1972,3123)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 1972 - 11/71 (https://dejure.org/1972,3123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 13.06.1972 - 9/71

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission

    URTEIL VOM 13.6.1972 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 9 UND 11/71 schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden.

    In den verbundenen Rechtssachen 9 und 11/71 1. COMPAGNIE D'APPROVISIONNEMENT, DE TRANSPORT ET DE CRÉDIT SA 2. GRANDS MOULINS DE PARIS SA, beide mit Sitz in Paris, vertreten durch ihre amtierenden Verwaltungsratspräsidenten und Generaldirektoren, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Andre Vidart und Michel Nicolay, zugelassen beim französischen Conseil.

    Das; Schreiben vom 15. November geht die Klage 11/71 an, das Schreiben vom 16. November die Klage 9/71.

    Die Klageanträge in der Rechtssache 11/71 sind zum großen Teil gleichlautend mit denen der Klageschrift 9/71, doch bestehen folgende Unterschiede: --.in Punkt 2 sind zu ersetzen - die Worte "auf den dort festgelegten Grundlagen" durch: "auf den dort, nämlich in der Anlage zur Verordnung (EWG) Nr.

    Die Klägerinnen stellen anhand von Beispielen, nämlich der Einfuhr von "Dark Northern Spring"-Weizen (Klage 11/71 und "Manitoba"-Weizen (Klage 9/71) aus dritten Ländern Berechnungen an, denen zufolge die Einkaufspreise frei Paris infolge der Abwertung gestiegen.

    seien und die Klägerinnen somit einen Verlust erlitten haben sollen: - für das Wirtschaftsjahr 1969/70 in Höhe von 1, 93 FF je Doppelzentner (Klage 11/71);.

    Ferner beantragen die Klägerinnen die Aufhebung von stillschweigenden und ausdrücklichen Entscheidungen, mit denen die Beklagte ihre im Vorverfahren mit Schreiben vom 15. November 1970 (Klage 11/71) und 16. November 1970 (Klage 9/71) gestellten Anträge auf Anerkennung des vorgenannten Schadensersatzanspruchs abgelehnt habe.

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Geht es wie in der vorliegenden Rechtssache um die Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges Handeln, so würde nach der einschlägigen Rechtsprechung, falls ein solcher Grundsatz im Gemeinschaftsrecht anerkannt wäre, die Auslösung einer solchen Haftung jedenfalls das Vorliegen eines "außergewöhnlichen" und "besonderen" Schadens voraussetzen (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juni 1972 in den verbundenen Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement und Grands Moulins de Paris/Kommission, Slg. 1972, 391, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für

    49 In diesem Sinne schon Urteil vom 13. Juni 1972, Compagnie d'approvisionnement, de transport et de crédit und Grands Moulins de Paris/Kommission (9/71 und 11/71, Slg. 1972, 391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht