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   EuGH, 13.10.2022 - C-405/21   

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https://dejure.org/2022,27804
EuGH, 13.10.2022 - C-405/21 (https://dejure.org/2022,27804)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - C-405/21 (https://dejure.org/2022,27804)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - C-405/21 (https://dejure.org/2022,27804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 - Kriterien für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel - Erhebliches und ungerechtfertigtes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 - Kriterien für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel - Erhebliches und ungerechtfertigtes ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG: Zulässigkeit von nationaler Regelung, die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel gestattet, welche erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der ...

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • WM 2022, 2366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.01.2021 - C-229/19

    Dexia Nederland

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Mit der Bezugnahme auf die Begriffe "Treu und Glauben" und "erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis" der Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Verbrauchers definiert Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 nur abstrakt die Faktoren, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland, C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierbei ist außerdem von Bedeutung, dass die Rechtslage des Verbrauchers vor dem Hintergrund der Mittel untersucht wird, die ihm das nationale Recht zur Verfügung stellt, um der Verwendung missbräuchlicher Klauseln ein Ende zu setzen (Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland, C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis kann sich nämlich allein aus einer hinreichend schwerwiegenden Beeinträchtigung der rechtlichen Stellung ergeben, die der Verbraucher als Partei des betreffenden Vertrags nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften innehat, sei es in Gestalt einer inhaltlichen Beschränkung der Rechte, die er nach diesen Vorschriften aus dem Vertrag herleitet, einer Beeinträchtigung der Ausübung dieser Rechte oder der Auferlegung einer zusätzlichen, nach den nationalen Vorschriften nicht vorgesehenen Verpflichtung (Urteil vom 27. Januar 2021, Dexia Nederland, C-229/19 und C-289/19, EU:C:2021:68, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-621/17

    Kiss und CIB Bank

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Im Zusammenhang mit der Frage, ob dem Gebot von Treu und Glauben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 genügt worden ist, muss das nationale Gericht nach der Rechtsprechung in Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie prüfen, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass sich dieser nach individuellen Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (Urteil vom 3. Oktober 2019, Kiss und CIB Bank, C-621/17, EU:C:2019:820, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich hat das nationale Gericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der betreffenden Rechtssache zunächst zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und dann, ob ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zum Nachteil des Verbrauchers im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 besteht (Urteil vom 3. Oktober 2019, Kiss und CIB Bank, C-621/17, EU:C:2019:820, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2021 - C-194/19

    Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    In diesem Zusammenhang ist in Anbetracht der schriftlichen Erklärungen der slowenischen Regierung zum Begriff "Grundsatz von Treu und Glauben und des redlichen Geschäftsverkehrs" zu unterstreichen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen ihm selbst und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen hat, so dass die Prüfung einer Vorlage zur Vorabentscheidung nicht anhand der von der Regierung eines Mitgliedstaats oder einem Beteiligten des Ausgangsrechtsstreits vorgebrachten Auslegung des nationalen Rechts erfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2019 - C-34/18

    Lovasné Tóth

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Ferner steht es den Mitgliedstaaten nach Art. 8 der Richtlinie 93/13 grundsätzlich frei, den in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen Schutz zu erweitern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Lovasné Tóth, C-34/18, EU:C:2019:764, Rn. 47), sofern durch die betreffende nationale Regelung ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher gewährleistet wird und die Verträge nicht verletzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Condominio di Milano, via Meda, C-329/19, EU:C:2020:263, Rn. 37).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-329/19

    Condominio di Milano, via Meda - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Ferner steht es den Mitgliedstaaten nach Art. 8 der Richtlinie 93/13 grundsätzlich frei, den in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen Schutz zu erweitern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Lovasné Tóth, C-34/18, EU:C:2019:764, Rn. 47), sofern durch die betreffende nationale Regelung ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher gewährleistet wird und die Verträge nicht verletzt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Condominio di Milano, via Meda, C-329/19, EU:C:2020:263, Rn. 37).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-609/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Außerdem stellt die Transparenz einer Vertragsklausel, wie sie in Art. 5 der Richtlinie 93/13 verlangt wird, ebenfalls einen der Gesichtspunkte dar, die bei der vom nationalen Gericht anhand von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie vorzunehmenden Beurteilung der Missbräuchlichkeit der Klausel zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-243/20

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei einem Vertrag

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten nach Art. 8 der Richtlinie auf dem durch diese geregelten Gebiet mit dem AEU-Vertrag vereinbare strengere Bestimmungen erlassen, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher zu gewährleisten (Urteil vom 21. Dezember 2021, Trapeza Peiraios, C-243/20, EU:C:2021:1045, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-419/18

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    In diesem Rahmen ist es Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung der in Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 93/13 aufgestellten Kriterien zu ermitteln, ob eine solche Klausel in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls den in dieser Richtlinie aufgestellten Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügt (Urteil vom 7. November 2019, Profi Credit Polska, C-419/18 und C-483/18, EU:C:2019:930, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.11.2021 - C-79/21

    Unión de Créditos Inmobiliarios

    Auszug aus EuGH, 13.10.2022 - C-405/21
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits klargestellt, dass der Begriff "Treu und Glauben" der Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel inhärent ist (Beschluss vom 17. November 2021, Unión de Créditos Inmobiliarios, C-79/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:945, Rn. 38).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg zu Prämiensparverträgen

    Als missbräuchlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 der Klausel-Richtlinie ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen, wenn sie entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursacht (EuGH, Urt. v. 18. Januar 2024, C-531/22 - Getin N. Bank, juris Rn. 64; Urt. v. 8. Dezember 2022, C-600/21 - QE, WM 2023 168 Rn. 34 f.; Urt. v. 13. Oktober 2022, C-405/21 - N. K. B. M. d.d., WM 2022, 2366 Rn. 21 ff.).
  • EuGH, 18.10.2023 - C-117/23

    Eurobank Bulgaria

    Dans ce contexte, le caractère transparent d'une clause contractuelle, tel qu'exigé à l'article 5 de la directive 93/13, constitue également l'un des éléments à prendre en compte dans le cadre de l'appréciation du caractère abusif de cette clause qu'il appartient au juge national d'effectuer en vertu de l'article 3, paragraphe 1, de cette directive (arrêt du 13 octobre 2022, NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR, C-405/21, EU:C:2022:793, point 28).
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