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   EuGH, 14.04.1994 - C-389/92   

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EuGH, 14.04.1994 - C-389/92 (https://dejure.org/1994,1430)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.1994 - C-389/92 (https://dejure.org/1994,1430)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 1994 - C-389/92 (https://dejure.org/1994,1430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

    Richtlinien 71/304 und 71/305 des Rates
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinien 71/304 und 71/305 - Zulassung der Unternehmer - Antrag einer Holdinggesellschaft, die die Arbeiten nicht selbst ausführt, sich aber zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Referenzen ...

  • EU-Kommission

    Ballast Nedam Groep / Belgischer Staat

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Öffentliche Bauaufträge: Unternehmerbegriff

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinien 71/304 und 71/305 - Zulassung der Unternehmer - Antrag einer Holdinggesellschaft, die die Arbeiten nicht selbst ausführt, sich aber zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Referenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Präqualifikationsverfahren in Belgien (IBR 1994, 359)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentliche Bauaufträge - Zulassung der Unternehmer - Einheit, auf die abzustellen ist.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 521
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 14.04.1994 - C-389/92
    Daher enthält die erste dieser Richtlinien eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufhebung der Beschränkungen des Zugangs zu, der Mitwirkung bei und der Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen, und die zweite Richtlinie betrifft die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (vgl. Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 7).

    Zu diesen Bestimmungen gehören u. a. diejenigen des Artikels 21, der es Bietergemeinschaften erlaubt, Angebote einzureichen, und des Artikels 28, der hinsichtlich der Aufstellung von offiziellen Listen zugelassener Unternehmer auf die in den Artikeln 23 bis 26 festgelegten Eignungskriterien verweist; diese Artikel bestimmen auch, wie die Unternehmen den Nachweis erbringen können, daß sie diese Kriterien erfuellen (vgl. Urteil Transporoute, a. a. O., Randnr. 8).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Das Gericht meint, der Gerichtshof habe es zwar in seinen Urteilen vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Groep I, Slg. 1994, I-1289) und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-5/97 (Ballast Nedam Groep II, Slg. 1997, I-7549) für zulässig gehalten, daß ein Unternehmen durch Vorlage der Nachweise anderer, zur gleichen Gruppe gehörender Gesellschaften belege, daß es die erforderliche Leistungsfähigkeit besitze; der diesen Urteilen zugrunde liegende Sachverhalt unterscheide sich aber von dem des vorliegenden Falles.

    Zum einen habe es sich nicht um Dienstleistungsaufträge, sondern um öffentliche Bauaufträge gehandelt, die unter die Richtlinien 71/304/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Aufhebung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge und bei öffentlichen Bauaufträgen, die an die Auftragnehmer über ihre Agenturen oder Zweigniederlassungen vergeben werden (ABl. L 185, S. 1), und 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) fielen; zum anderen habe die Gesellschaft, um die es in den Urteilen Ballast Nedam Groep I und Ballast Nedam Groep II gegangen sei, als Holdinggesellschaft im Unterschied zu Ruhrwasser eine beherrschende Stellung in der Unternehmensgruppe gehabt, auf deren Leistungsfähigkeit sie sich berufen habe.

    Die Kommission ist der Ansicht, die grundsätzliche Antwort, die der Gerichtshof in den vorerwähnten Urteilen Ballast Nedam Groep I und II gegeben habe, sei analog auf einen Sachverhalt wie den vorliegenden anwendbar.

    Zunächst ist festzustellen, daß die Richtlinie 92/50 nach ihrer sechsten Begründungserwägung Behinderungen des freien Dienstleistungsverkehrs bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge verhindern soll, ebenso wie die Richtlinien 71/304 und 71/305 den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge sichern sollen (vgl. Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 6).

    Eine andere Bestimmung, Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c, sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Eignung des Dienstleistungserbringers durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, über die er zur Ausführung des Auftrags verfügt, nachzuweisen, unabhängig davon, ob sie dem Dienstleistungserbringer angeschlossen sind oder nicht (vgl. in bezug auf die Richtlinie 71/305 Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 12).

    Sowohl aus dem Zweck als auch aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen ergibt sich, daß eine Person nicht allein deshalb vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ausgeschlossen werden kann, weil sie zur Ausführung des Auftrags Mittel einzusetzen beabsichtigt, die sie nicht selbst besitzt, sondern die einer oder mehreren anderen Einrichtungen gehören (vgl. in bezug auf die Richtlinien 71/304 und 71/305 Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 15).

    Wenn also eine Gesellschaft, um im Hinblick auf ihre Zulassung zu einem Vergabeverfahren ihre finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit darzutun, auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweist, zu denen sie unmittelbare oder mittelbare Verbindungen hat, welcher Rechtsnatur diese auch sein mögen, hat sie nachzuweisen, daß sie tatsächlich über die diesen Einrichtungen oder Unternehmen zustehenden Mittel, die sie nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt (vgl. in bezug auf die Richtlinien 71/304 und 71/305 Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 17).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Nach ständiger Rechtsprechung braucht außerdem der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers gemäß Art. 1 Buchst. a der Richtlinie, um als mit einem öffentlichen Bauauftrag betrauter Unternehmer eingestuft zu werden, nicht in der Lage zu sein, die Leistung unmittelbar mit eigenen Mitteln zu erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 1994, Ballast Nedam Groep, C-389/92, Slg. 1994, I-1289, Randnr. 13, und vom 2. Dezember 1999, Holst Italia, C-176/98, Slg. 1999, I-8607, Randnr. 26).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Dazu zählen neben den Vorschriften über die Bekanntmachung (aus der u.a. der/die Auftraggeber eindeutig zu erkennen sein müssen) auch die Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3, die entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14.04.1994 - C-389/92; Urteil vom 18.12.1997 - C-5/97; Urteil vom 02.12.1999 - C-176/98; Urteil vom 18.03.2004 - C-314/01) die Untervergabe des Auftrages oder eines Teiles desselben durch den Bieter grundsätzlich zulassen und das Verbot der Untervergabe, welches in den Verdingungsunterlagen enthalten war, also ausschließen würden.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-5/97

    Ballast Nedam Groep

    vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Groep, Slg. 1994, I-1289) erläßt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer).

    Der belgische Raad van State hat mit Urteil vom 18. Dezember 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Januar 1997, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag eine Frage nach der Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 (Ballast Nedam Groep, Slg. 1994, I-1289; im folgenden: Urteil BNG I) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Im bereits zitierten Urteil BNG I hat der Gerichtshof auf diese Frage geantwortet, daß die Richtlinien 71/304/EWG und 71/305/EWG dahin auszulegen sind, daß sie dazu ermächtigen, bei der Beurteilung der Kriterien, die ein Unternehmer im Rahmen der Prüfung eines von der beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellten Zulassungsantrags erfüllen muß, die Gesellschaften zu berücksichtigen, die zu diesem Konzern gehören, soweit die betreffende juristische Person nachweist, daß sie über die zur Ausführung der Aufträge erforderlichen Mittel dieser Gesellschaften tatsächlich verfügen kann.

    Da die Parteien des Rechtsstreits nicht einig darüber sind, welche Bedeutung diesem Urteil beizumessen ist, hat der Raad van State beschlossen, dem Gerichtshof eine neue Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die wie folgt lautet: Ist der Begriff "ermächtigen" in dem Satzteil "... ermächtigen, ... zu berücksichtigen ..." im Tenor des Urteils vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-389/92 als "verpflichten" zu verstehen? Wenn der Begriff "ermächtigen" in dem genannten Satzteil nicht als "verpflichten" zu verstehen ist, bedeutet dies dann, daß dem betroffenen Mitgliedstaat doch ein Ermessen zusteht, selbst wenn die vom Gerichtshof aufgestellte Voraussetzung erfüllt ist? In welchen Fällen und aus welchen Gründen sind dann Unternehmen zu berücksichtigen, die zu einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gehören?.

    Diese Frage des vorlegenden Gerichts geht im wesentlichen dahin, ob sich aus dem Urteil BNG I ergibt, daß die Richtlinien 71/304 und 71/305 dahin auszulegen sind, daß die Stelle, die für die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zuständig ist, der von einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellt wird, wenn nachgewiesen ist, daß diese juristische Person über die für die Ausführung der Aufträge erforderlichen Mittel der zum Konzern gehörenden Gesellschaften tatsächlich verfügen kann, verpflichtet ist, diese Gesellschaften zu berücksichtigen.

    Wie der Gerichtshof in Randnummer 22 des Urteils CEI u. a. festgestellt hat, sind die Kriterien für die Klassifizierung der Unternehmer in den verschiedenen in Artikel 28 der Richtlinie 71/305 vorgesehenen offiziellen Listen der zugelassenen Unternehmer zwar nicht harmonisiert, dies gilt aber nicht für einige der in den Artikeln 23 bis 28 festgelegten Kriterien für die qualitative Auswahl, insbesondere für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit der Unternehmer gemäß den Artikeln 25 und 26. Aus dem Urteil BNG I geht aber eindeutig hervor, daß die vom Gerichtshof in diesem Urteil aufgestellte Voraussetzung sich gerade auf die Nachweise bezieht, mit denen die technische, die finanzielle und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens belegt werden soll, das in eine offizielle Liste zugelassener Unternehmer aufgenommen werden möchte.

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Diese Darlegung ist eine selbstverständliche Obliegenheit des Bewerbers, die auf der Tatsache beruht, dass er zur Erfüllung selbst über keine oder nicht ausreichende eigene technische Mittel verfügt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 110; OLG Frankfurt NZBau 2003, 636, 637, im Anschluss an: EuGH, Urt. v. 14. April 1994, C -389/92- "Ballast Nedam I"; Urt. v. 18.12.1997, C-5/97 Rz. 12- "Ballast Nedam II"; Urt. v. NZBau 2000, 149= EuZW 2000, 114- "Holst Italia"; Urt. v. 18.3.2004, C 314/01, Rz. 43-44 = NZBau 2004, 340, 342- "Siemens, ARGE Telekom").
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabe

    Im Urteil Ballast Nedam Groep I hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, die selbst keine Arbeiten ausführt, nicht deswegen von der Teilnahme an Verfahren über öffentliche Bauaufträge ausgeschlossen werden darf, weil ihre Tochtergesellschaften, die die Arbeiten ausführen, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wenn sie nachweisen kann, dass sie tatsächlich über die den Tochtergesellschaften zustehenden Mittel verfügt, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.

    Im Urteil Ballast Nedam Groep II hat der Gerichtshof den im Urteil Ballast Nedam Groep I vertretenen Standpunkt aufgegriffen und weiter dahin gehend präzisiert, dass bei der Beurteilung der technischen Kapazitäten einer Muttergesellschaft die Behörden, die die Verzeichnisse der zugelassenen Bauunternehmer erstellen, verpflichtet sind, die technischen Kapazitäten der Gesellschaften, die zur selben Gruppe gehören, zu berücksichtigen.

    6 - Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofs vom 14. April 1994, Ballast Nedam Groep I (C-389/92, Slg. 1994, I-1289), vom 18. Dezember 1997, Ballast Nedam Groep II (C-5/97, Slg. 1997, I-7549), und vom 2. Dezember 1999, Holst Italia (C-176/98, Slg. 1999, I-8607).

    12 - Vgl. Urteil Ballast Nedam Groep I, Randnr. 17, und Urteil Holst Italia, Randnrn.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

    Anderenfalls hätte sie sich nämlich in einen Gegensatz zu den Bestimmungen der § 7 a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A und § 4 Abs. 4 VgV sowie zu der die höherrangige Vergabekoordinierungsrichtlinie verbindlich interpretierenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gestellt, wonach Bieter sich bei der Ausführung des Auftrags der Mittel ihnen auf welche Weise auch immer verbundener Unternehmen bedienen dürfen (vgl. EuGH, Urt. v. 14.4.1994 - C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v. 18.12.1997 - C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II; EuGH, Urt. v. 2.12.1999 - C-176/98, EuZW 2000, 110 = NZBau 2000, 149 - Holst Italia; EuGH, Urt. v. 18.3.2004 - C-314/01, NVwZ 2004, 967 = VergabeR 2004, 465).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Der Begriff "andere Unternehmen", der auch in § 7 a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A verwandt wird, erfasst alle Unternehmen, die der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags einzusetzen beabsichtigt, gleich welcher Art die Verbindung zum Bieterunternehmen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 18.3.2004, Rs. C-314/01, VergabeR 2004, 465, Tz. 44- Siemens AG Österreich, ARGE Telekom & Partner; Urt. v. 2.12.1999, Rs. C- 176/98 Tz. 29 - Holst Italia; Urt. v. 14.4.1994, Rs. C- 389/92, Slg. 1994, I- 1289- Ballast Nedam I; Urt.v.10.12.1997, Rs. C-5/97, Slg. 1997, I- 7549 Ballast Nedam II).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

    Allerdings hat grundsätzlich der Bieter seine Leistungsfähigkeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht darzulegen und nachzuweisen, also insbesondere seine eigenen personellen und sachlichen Mitteln und die eines Tochterunternehmens oder Subunternehmers, die er zur Durchführung des Auftrags benötigt (vgl. EuGH, Urt. v. 18.3.2004, C-314/01, Rdnr. 44 - Siemens ARGE Telekom und Urt. v. 2.12.1999, C-176/98, Rdnr. 29 - Holst/Italia; EuGH, Urt. v. 14.4.1994, Rs. C-389/92, Slg. 1994, I-1289 - Ballast Nedam I; Urt. v.18.12.1997, Rs.C-5/97, Slg. 1997, I-7549 - Ballast Nedam II).
  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die

    Den relevanten Grundsatzentscheidungen des EuGH (z.B. Rechtssache C-389/92, Ballast Nedam) sei nicht zu entnehmen, dass sich aus einer Beherrschung ohne Weiteres ein einheitliches Unternehmen ableiten lasse, so dass das herrschende Unternehmen keinerlei Nachweise zur Verfügbarkeit von Mitteln und Kapazitäten bezüglich des beherrschten Unternehmens mehr vorlegen müsste.

    Da sowohl § 6d Abs. 1 S. 1 VOB/A, wie auch Art. 63 Abs. 1 UAbs. 1 RL 2014/24/EU ausdrücklich davon ausgehen, dass eine kapazitative Inanspruchnahme "anderer Unternehmen" ungeachtet des zwischen dem Bieter und diesen Unternehmen bestehenden Rechtsverhältnisses erfolgt, fallen grundsätzlich auch beherrschte oder abhängige sowie sonstige Konzerngesellschaften in den Anwendungsbereich der genannten Normen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016, C-234/14; ebenso schon EuGH, Urteil vom 14. April 1994, C-389/92).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 41/08

    Auslegung der Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Benennung von

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

  • VK Sachsen, 03.03.2008 - 1/SVK/002-08

    Aufklärung einer Mischkalkulation

  • VK Münster, 26.09.2007 - VK 17/07

    Unterliegt Grundstückskaufvertrag mit Gemeinde dem Vergaberecht?

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vergabe öffentlicher Aufträge - Richtlinie 2004/18 -

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2008 - Verg 51/08

    Behandlung von Nebenangeboten im Rahmen der Vergabe von Straßenbauarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-234/14

    Ostas celtnieks

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04

    Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

  • VK Hessen, 21.03.2003 - 69d-VK-11/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

  • VK Rheinland-Pfalz, 31.10.2012 - VK 1-26/12

    Einsatz von Leihunternehmern kann ausgeschlossen werden!

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - Verg 39/05

    Angebot unvollständig: Ausschluss zwingend!

  • VK Sachsen, 27.09.2001 - 1/SVK/85-01

    keine europaweite Ausschreibung bei "sonstigen Dienstleistungen"

  • VK Thüringen, 15.11.2002 - 216-4003.20-032/02-G-S

    Übernahme der Restabfälle und Durchführung der Restabfallentsorgung

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - VK 13/06

    Angaben zum NU-Einsatz müssen eindeutig sein!

  • VK Südbayern, 09.04.2003 - 11-03/03

    Verhandlungsverfahren: Berücksichtigung nicht aufgeforderter Bieter?

  • VK Sachsen, 13.05.2002 - 1/SVK/027-02

    Frist im Verhandlungsverfahren

  • VK Niedersachsen, 07.10.2003 - 203-VgK-19/03

    Vergabeverfahren zu Sammlung und Transport von Hausmüll, Bioabfall, Sperrmüll,

  • VK Thüringen, 09.07.2001 - 216-4002.20-084/01-EF-S

    Ausschreibung "Eisschnelllaufhalle", Metall- und Glasfassade

  • VK Bremen, 10.09.2004 - VK 3/04

    Wertung von Bedarfspositionen im Hafenbau

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-5/97

    Ballast Nedam Groep NV gegen Belgische Staat. - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • VK Saarland, 22.12.2003 - 1 VK 10/03

    Wer ist ein Generalübernehmer?

  • VK Südbayern, 09.04.2003 - 11 3/03

    Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags an die Vergabekammer Südbayern wegen

  • VK Bund, 21.09.2006 - VK 1-100/06

    Errichtung eines Neubaus als komplette Stahl-/Glaskonstruktion

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