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   EuGH, 14.12.1962 - 13/62   

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https://dejure.org/1962,3970
EuGH, 14.12.1962 - 13/62 (https://dejure.org/1962,3970)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1962 - 13/62 (https://dejure.org/1962,3970)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - 13/62 (https://dejure.org/1962,3970)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 4 S 516/07

    Kopftuchverbot für Lehrerin

    Bestimmte Werte darzustellen heißt, sie zu erörtern und zum Gegenstand einer Diskussion zu machen (vgl. Traulsen, RdJB 2006, 116, 129); das schließt die Möglichkeit der Rückfrage und Kritik ein (siehe den Redebeitrag des Abgeordneten Birzele in der Landtagssitzung vom 04.02.2004, Plenarprotokoll 13/62, S. 4402).

    Dem beklagten Land ist zwar zuzugeben, dass das - für verfassungswidrig zu erachtende - Normverständnis eines Kopftuchverbots bei gleichzeitiger Zulassung des Mönchs- und Nonnenhabits wohl dem Willen zumindest eines Teils der Landtagsmehrheit bei Erlass des Gesetzes entsprach; dies ergibt sich aus der parlamentarischen Dokumentation (vgl. etwa Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Reinhart in der Landtagssitzung vom 04.02.2004, Plenarprotokoll 13/62, S. 4399; Ausführungen der seinerzeitigen Kultusministerin Dr. Schavan im Rahmen der Ausschussberatung des Gesetzesentwurfes, Landtags-Drucks. 13/3071, S. 3; Redebeiträge der Abgeordneten Wacker, Kleinmann, Mack und Hofer sowie der Kultusministerin Dr. Schavan in der Landtagssitzung vom 01.04.2004, Plenarprotokoll 13/67, S. 4700, 4704, 4710, 4717, 4719).

    Aus den Materialien zur Entstehungsgeschichte lässt sich entnehmen, dass der Regierung und dem Landtag das verfassungsrechtliche Risiko einer gesetzlichen Differenzierung zwischen islamischem Kopftuch einerseits und christlichem Ordensgewand andererseits sowie die Problematik der Auslegung des Satzes 3 in § 38 Abs. 2 SchulG durchaus bewusst waren (vgl. nur Redebeitrag des Abgeordneten Kretschmann in der Landtagssitzung vom 04.02.2004, Plenarprotokoll 13/62, S. 4406; Erörterungen im Rahmen der Ausschussberatung, Landtags-Drucks. 13/3071, S. 17; Professor Dr. F. Kirchhof hatte ausweislich Landtags-Drucks. 13/3071, S. 26, ausgeführt, das Gesetz sei "verfassungsfester, wenn man auf den Satz 3 verzichte"; vgl. auch Redebeiträge des Abgeordneten Birzele und des Abgeordneten Hofer in der Landtagssitzung vom 01.04.2004, Plenarprotokoll 13/67, S. 4714, 4717).

  • EuGH, 14.12.1962 - 5/62

    Società Industriale Acciaierie San Michele und andere gegen Hohe Behörde der

    (Rechtssache 13/62), 9. Acciaierie e Ferriere Siciliane Bonelli, Aktiengesellschaft mit Sitz in Mailand, vertreten durch den Vorsitzenden ihres Vorstandes Herrn Francesco Bonelli,.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen 13/62, 14/62 und 15/62 erwiderten mit Schreiben vom 21. Dezember 1961, sie bestritten die Zulässigkeit dieser Anordnung; gleichzeitig gaben sie die Gründe an, die es ihnen unmöglich erscheinen ließen, der Anordnung nachzukommen.

    Die Klägerinnen stützen ihre Untätigkeitsklagen nach Artikel 35 (in den Rechtssachen 5/62 bis 11/62) und ihre Nichtigkeitsklagen nach Artikel 33 (in den Rechtssachen 5/62 bis 11/62 und 13/62 bis 15/62) auf drei Klagegründe, und zwar auf die Verletzung wesentlicher Formvorschriften (im vorliegenden Fall auf das Fehlen von Gründen), auf die Verletzung des Vertrages und auf Ermessensmißbrauch.

    IV - Verfahren Durch Beschluß vom 27. September 1962 hat der Gerichtshof die Verbindung der Rechtssachen 5/62 bis 11/62 und 13/62 bis 15/62 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung angeordnet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-137/21

    Parlament/ Kommission (Exemption de visa pour les ressortissants des États-Unis)

    44 Vgl. Urteil vom 14. Dezember 1962, Acciaierie San Michele u. a./Hohe Behörde (5/62 bis 11/62 und 13/62 bis 15/62, EU:C:1962:46, S. 923).
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