Rechtsprechung
EuGH, 16.10.2003 - C-455/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/98/EG - Schiffsausrüstung - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Erfordernis des Besitzes einer durch eine anerkannte innerstaatliche Organisation ausgestellten Konformitätsbescheinigung - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Artikel 28 EG
Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen das Inverkehrbringen von Schiffsausrüstung von der Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung abhängig ist - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 28 EGV und 30 EGV durch die Beibehaltung von Rechtsvorschriften; Abhängigkeit der Vermarktung von noch nicht vollständig harmonisierten Erzeugnissen zur Verwendung auf unter italienischer ...
- Judicialis
EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen ... und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden Art. 4; ; Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung in der durch die Richtlinie 98/85/EG der Kommission vom 11. November 1998 geänderten Fassung Art. 1; ; Dekret Nr. 347/94 (Italien)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen das Inverkehrbringen von Schiffsausrüstung von der Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung abhängig ist - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Italien
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 und 30 EG - Beibehaltung von Rechtsvorschriften, wonach für die Vermarktung von noch nicht vollständig harmonisierten Erzeugnissen, die zur Verwendung auf unter italienischer Flagge fahrenden Handelsschiffen bestimmt sind, ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-455/01
Die genannten nationalen Vorschriften sind somit geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, und stellen daher eine nach Artikel 28 EG unzulässige Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 18). - EuGH, 09.02.1999 - C-383/97
van der Laan
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-455/01
Die genannten nationalen Vorschriften sind somit geeignet, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, und stellen daher eine nach Artikel 28 EG unzulässige Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 18). - EuGH, 04.12.1997 - C-207/96
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-455/01
Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich nämlich die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit den Gemeinschaftsvorschriften, auch soweit diese unmittelbar anwendbar sind, letztlich nur durch verbindliche nationale Bestimmungen ausräumen, die denselben rechtlichen Rang haben wie die zu ändernden Bestimmungen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26). - EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
Harpegnies
Auszug aus EuGH, 16.10.2003 - C-455/01
Da es nach dem genannten Dekret nicht zulässig ist, die während eines Zulassungsverfahrens in einem anderen Mitgliedstaat bereits durchgeführten Analysen und Prüfungen zu berücksichtigen, erfüllt die Beschränkung des innergemeinschaftlichen Handels, die durch die Notwendigkeit verursacht wird, eine von der RINA ausgestellte Zulassungserklärung zu erhalten, auf jeden Fall nicht das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit und ist daher nicht nach dem Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt (in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnrn.
- OLG Düsseldorf, 14.12.2016 - Verg 15/16
Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen …
Der öffentliche Auftraggeber muss - um zu gewährleisten, dass die Zuschlagskriterien objektiv und einheitlich auf alle Bieter und die Angebote angewendet werden - in der Lage sein, die Erfüllung der von ihm gewählten Zuschlagskriterien effektiv zu überprüfen (vgl. EuGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - C-455/01, Wienstrom, Rn. 48 ff.).