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   EuGH, 18.01.2011 - C-272/10   

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https://dejure.org/2011,21252
EuGH, 18.01.2011 - C-272/10 (https://dejure.org/2011,21252)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - C-272/10 (https://dejure.org/2011,21252)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - C-272/10 (https://dejure.org/2011,21252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Thessalonikis (Berufungsgericht in Verwaltungssachen Thessaloniki/Griechenland) eingereicht am 31. Mai 2010 - Souzana Verkizi-Nikolakaki/Anotato Symvoulio Epilogis Prosopikou (Oberster Rat für Personalauswahl; ASEP), ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Dioikitiko Efeteio Thessalonikis - Auslegung von Paragraf 8 Nr. 3 des Anhangs zur Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. L 175, S. 43) - Nationale ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Am 23. September 2000 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung 2000/C 272/10 "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluss: Wettbewerbsorientierte Bereitstellung einer vollständigen Palette von elektronischen Kommunikationsdiensten einschließlich multimedialer Breitband- und schneller Internet-Dienste".

    Viertens verweise auch die Empfehlung 2000/C 272/10 in ihrem Abschnitt 6 ("Verpflichtungen der nationalen Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden") auf das auf den laufenden Kosten basierende Preisbildungssystem.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

    Für die Feststellung, ob eine nationale Verfahrensvorschrift weniger günstig ist, hat es deren Stellung im gesamten Verfahren, den Ablauf des genannten Verfahrens und die Besonderheiten dieser Vorschriften zu berücksichtigen (Urteil vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn. 26 bis 29, sowie Beschluss vom 18. Januar 2011, Berkizi-Nikolakaki, C-272/10, Randnrn. 40 und 41).

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil Bulicke, Randnr. 35, und Beschluss Berkizi-Nikolakaki, Randnr. 48).

    Der Gerichtshof hat zu den Ausschlussfristen außerdem entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (Urteil Bulicke, Randnr. 36, und Beschluss Berkizi-Nikolakaki, Randnr. 49).

    Insoweit hat der Gerichtshof im Kontext der Fälle, mit denen er befasst war, bereits entschieden, dass es nicht ersichtlich ist, dass die Festlegung einer Ausschlussfrist von zwei Monaten die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte unmöglich machen oder übermäßig erschweren könnte (vgl. Urteil Bulicke, Randnr. 39, und Beschluss Berkizi-Nikolakaki, Randnr. 58).

    Insbesondere hat er die Gültigkeit einer solchen Frist in Bezug auf eine Klage gegen eine Handlung mit allgemeiner Geltung, die ein komplexes Verfahren vorsieht und eine Vielzahl von Personen betrifft, festgestellt (vgl. in diesem Sinne Beschluss Berkizi-Nikolakaki, Randnrn. 56 bis 58).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Hiervon geht auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 23. September 2000 aus (vgl. 2000/C 272/10, ABl EG Nr. C 272 S. 55, 58 f. ).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Hiervon geht auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 23. September 2000 aus (vgl. 2000/C 272/10, ABl EG Nr. C 272 S. 55, 58 f. ).
  • VG Wiesbaden, 31.08.2020 - 6 K 1016/15

    Zur Auskunftspflicht des Petitionsausschusses eines Landtages

    In seiner Entscheidung vom 09.07.2020 (Az. C 272/19) geht der Europäische Gerichtshof offensichtlich von einer der Unabhängigkeit des Richters aus, wie sich diese aus Art. 97 Abs. 1 GG ergibt, wenn er sich bei seinen Ausführungen letztendlich nur auf die Unabhängigkeit des vorlegenden Richters bezieht, den er als "Präsident des Verwaltungsgerichts Wiesbaden" bezeichnet (in der französischen Fassung: "du seul président du Verwaltungsgericht Wiesbaden - C 272/10, Rn. 49 ).

    Dem Europäischen Gerichtshof ist insoweit zuzugestehen, dass der zur Entscheidung berufen Einzelrichter - wenn auch "nur" als Vorsitzender Richter - über die notwendige Unempfänglichkeit für Einflussnahmen von außen und über eine Neutralität in Bezug auf die Interessen der Beteiligten verfügt (C 272/10, Rn. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12

    Specht - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters -

    Vgl. auch Beschluss vom 18. Januar 2011, Berkizi-Nikolakaki (C-272/10, Randnr. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Das Gegenteil ist der Fall, indem dem Marktbeherrscher an den Kosten orientierte Preise zuerkannt werden (vgl. Art. 3 Abs. 3 VO 2887/2000) und auch die Kommission vom Kostendeckungsprinzip ausgeht (vgl. Nr. 6 Unterabs. 2 der Mitteilung der Kommission zum entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss - 2000/C 272/10 -, ABl. C 272/55), was beides unerreichbar bleibt, wenn der Marktbeherrscher trotz Vorleistung das an sich geschuldete Entgelt nicht erhält.
  • VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf

    Berücksichtigt man die Billigung einer zweimonatigen Ausschlussfrist durch den Europäischen Gerichtshof in verschiedenen Rechtssachen mit Bezug zu der Richtlinie 2000/78/EG, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke -, a.a.O., juris Rn. 34 ff.; vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 -, a.a.O., juris Rn. 24; vgl. ferner zu einer zweimonatigen Ausschlussfrist im griechischen Arbeitsrecht: EuGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - Rs. C-272/10, Berkizi-Nikolakaki -, Slg. 2011, I-00003, Rn. 61, genügt die Möglichkeit einer Geltendmachung innerhalb von ca. vier Monaten dem Effektivitätsgrundsatz.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    29 - So geht aus der Rechtsprechung hervor, dass im griechischen Recht mit den Art. 5 und 6 des Präsidialdekrets 164/2004 sämtliche in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a bis c der Rahmenvereinbarung aufgelisteten Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge im Bereich des öffentlichen Dienstes umgesetzt worden waren (Beschluss vom 18. Januar 2011, Berkizi-Nikolakaki, C-272/10, Randnr. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Berücksichtigt man die Billigung einer zweimonatigen Ausschlussfrist durch den Europäischen Gerichtshof in verschiedenen Rechtssachen mit Bezug zu der Richtlinie 2000/78/EG, vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke -, a.a.O., juris Rn. 34 ff.; vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 -, a.a.O., juris Rn. 24; vgl. ferner zu einer zweimonatigen Ausschlussfrist im griechischen Arbeitsrecht: EuGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - Rs. C-272/10, Berkizi-Nikolakaki -, Slg. 2011, I-00003, Rn. 61, genügt die Möglichkeit einer Geltendmachung innerhalb von ca. vier Monaten dem Effektivitätsgrundsatz ohne jeden Zweifel.
  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
  • VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
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