Rechtsprechung
EuGH, 20.03.1984 - 314/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABGABEN FÜR GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLEN - NICHTVORLIEGEN EINER DIENSTLEISTUNG - VERBOT
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Untersuchungsgebühr bei Einfuhr von Geflügelfleisch , frisch , getrocknet , gesalzen oder geräuchert , aus anderen Mitgliedstaaten als Verstoß gegen das Verbot der Erhebung von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten; ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EWGV Art. 9 ff.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle - Untersuchungsgebühr bei der Einfuhr von Geflügelfleisch.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1984 - 314/82
- EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 15.12.1976 - 35/76
Simmenthal Spa / Ministero delle finanze
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Nach den in den Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871), 25. Januar 1977 (Bauhuis, Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und 7. April 1981 (United Foods, Rechtssache 132/80,.Slg. 1980, 995) herausgearbeiteten Kriterien seien diese Gebühren keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle.i2 Wie der Gerichtshof seit seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 5.2. 1976, Bresciani, Rechtssache 87/75, Slg. 1976, 129; vom 15.12.1976, Simmenthai, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871, und vom 8.11.1979, Denkavit Futtermittel, Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369), können Kontrollen wie die hier vorliegenden, die zu der verwaltenden Tätigkeit des Staates gehören, mit der im allgemeinen Interesse die öffentliche Gesundheit und Hygiene gewährleistet werden soll, nicht als eine dem Importeur erbrachte Dienstleistung angesehen werden, die dazu berechtigte, als Gegenleistung eine Abgabe zu erheben.
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Die Kommission macht ihre Klageschrift geltend, nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 14.12.1962, Kommission/Belgien und Luxemburg, Rechtssache 2 und 3/62, Slg. 1962, 867; Urteil vom 25.1. 1977, Bauhuis, Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5; Urteil vom 3.2.1981, Kommission/ Frankreich, Rechtssache 90/79, Slg. 1981, 288) seien finanzielle Belastungen wie die vorliegenden als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle anzusehen.Nach den in den Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871), 25. Januar 1977 (Bauhuis, Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und 7. April 1981 (United Foods, Rechtssache 132/80,.Slg. 1980, 995) herausgearbeiteten Kriterien seien diese Gebühren keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle.
- EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Die Kommission macht ihre Klageschrift geltend, nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 14.12.1962, Kommission/Belgien und Luxemburg, Rechtssache 2 und 3/62, Slg. 1962, 867; Urteil vom 25.1. 1977, Bauhuis, Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5; Urteil vom 3.2.1981, Kommission/ Frankreich, Rechtssache 90/79, Slg. 1981, 288) seien finanzielle Belastungen wie die vorliegenden als Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle anzusehen.
- EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes wäre es anders nur, wenn die finanziellen Belastungen Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung wären, die systematisch einheimische und eingeführte Erzeugnisse nach denselben Merkmalen erfaßte, oder wenn diese Belastungen das Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstellten (siehe namentlich die Urteile vom 14.12.1972, Marimex, Rechtssache 29/72, Slg. 1972, 1309, und vom 11.10.1973, Rewe-Zentralfinanz, Rechtssache 39/73, Slg. 1973, 1039). - EuGH, 08.11.1979 - 251/78
Denkavit Futtermittel
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
i2 Wie der Gerichtshof seit seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 5.2. 1976, Bresciani, Rechtssache 87/75, Slg. 1976, 129; vom 15.12.1976, Simmenthai, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871, und vom 8.11.1979, Denkavit Futtermittel, Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369), können Kontrollen wie die hier vorliegenden, die zu der verwaltenden Tätigkeit des Staates gehören, mit der im allgemeinen Interesse die öffentliche Gesundheit und Hygiene gewährleistet werden soll, nicht als eine dem Importeur erbrachte Dienstleistung angesehen werden, die dazu berechtigte, als Gegenleistung eine Abgabe zu erheben. - EuGH, 11.10.1973 - 39/73
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes wäre es anders nur, wenn die finanziellen Belastungen Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung wären, die systematisch einheimische und eingeführte Erzeugnisse nach denselben Merkmalen erfaßte, oder wenn diese Belastungen das Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstellten (siehe namentlich die Urteile vom 14.12.1972, Marimex, Rechtssache 29/72, Slg. 1972, 1309, und vom 11.10.1973, Rewe-Zentralfinanz, Rechtssache 39/73, Slg. 1973, 1039). - EuGH, 05.02.1976 - 87/75
Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
i2 Wie der Gerichtshof seit seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 5.2. 1976, Bresciani, Rechtssache 87/75, Slg. 1976, 129; vom 15.12.1976, Simmenthai, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871, und vom 8.11.1979, Denkavit Futtermittel, Rechtssache 251/78, Slg. 1979, 3369), können Kontrollen wie die hier vorliegenden, die zu der verwaltenden Tätigkeit des Staates gehören, mit der im allgemeinen Interesse die öffentliche Gesundheit und Hygiene gewährleistet werden soll, nicht als eine dem Importeur erbrachte Dienstleistung angesehen werden, die dazu berechtigte, als Gegenleistung eine Abgabe zu erheben. - EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
Auszug aus EuGH, 20.03.1984 - 314/82
Nach den in den Urteilen des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871), 25. Januar 1977 (Bauhuis, Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und 7. April 1981 (United Foods, Rechtssache 132/80,.Slg. 1980, 995) herausgearbeiteten Kriterien seien diese Gebühren keine Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle.
- EuGH, 27.09.1988 - 18/87
Kommission / Deutschland
1969, 193 ); dies ist nicht der Fall, wenn die Kontrolle dazu dient, im allgemeinen Interesse die Gesundheit von lebenden Tieren beim internationalen Transport zu gewährleisten ( vgl . Urteil vom 20 . März 1984 in der Rechtssache 314/82, Kommission/Belgien, Slg . - VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 17 K 9985/18
Abfallverbringung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungskosten
bb) Die Gebühr stellt auch kein angemessenes Entgelt für einen der Klägerin tatsächlich geleisteten Dienst dar, denn Kontrollen, die wie hier dem allgemeinen Umwelt- und Gesundheitsinteresse dienen, stellen keine dem Importeuer/Exporteur erbrachte Gegenleistung dar, vgl. EuGH, Urteil vom 20. März 1984 - Rs. 314/82 -, juris Rn. 12 m.w.N. - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
(28) - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 314/82 (Slg. 1984, 1543). - Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - …
Selbst wenn die Abgabe tatsächlich auf die einheimische Produktion erhoben würde, würde das bei der hier angezeigten wirt- 8 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 314/82, Kommission/Königreich Belgien, Slg. 1984, 1543.