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   EuGH, 21.12.2023 - C-333/21   

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https://dejure.org/2023,36621
EuGH, 21.12.2023 - C-333/21 (https://dejure.org/2023,36621)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2023 - C-333/21 (https://dejure.org/2023,36621)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - C-333/21 (https://dejure.org/2023,36621)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • lawmeetssports.at (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2024, 122
  • SpuRt 2024, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 25.01.2024 - C-438/22

    Em akaunt BG

    Die Prüfung des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in den sich einige dieser Vereinbarungen und Beschlüsse einfügen, kann nämlich zu der Feststellung führen, dass erstens diese durch die Verfolgung eines oder mehrerer legitimer im Allgemeininteresse liegender Ziele gerechtfertigt sind, die an sich keinen wettbewerbswidrigen Charakter haben, zweitens die zur Verfolgung dieser Ziele eingesetzten konkreten Mittel zu diesem Zweck tatsächlich erforderlich sind, und drittens, selbst wenn sich herausstellt, dass diese Mittel notwendig - zumindest potenziell - eine Wettbewerbsbeschränkung oder -verzerrung bewirken, diese notwendige Wirkung nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, insbesondere indem jeglicher Wettbewerb ausgeschaltet wird (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 183).

    Somit ist nur, wenn sich nach der Prüfung des in einem bestimmten Fall in Rede stehenden Verhaltens erweist, dass dieses Verhalten nicht den Zweck hat, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, anschließend festzustellen, ob dieses Verhalten unter diese Rechtsprechung fallen kann (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 186 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn die Wettbewerbswidrigkeit des gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Verhaltens bezweckt ist, d. h., wenn dieses eine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs darstellt, und wenn dieses Verhalten im Übrigen geeignet ist, verschiedene Kategorien von Nutzern oder Verbrauchern zu beeinträchtigen, ist für die Zwecke einer solchen Ausnahme insbesondere festzustellen, ob und gegebenenfalls inwieweit sich dieses Verhalten trotz der damit verbundenen Beeinträchtigung auf jede dieser Kategorien günstig auswirkt (Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 187 und 194 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-650/22

    FIFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    11 Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (C-333/21, EU:C:2023:1011), und vom 21. Dezember 2023, Royal Antwerp Football Club (C-680/21, EU:C:2023:1010, im Folgenden: Urteil Royal Antwerp Football Club).

    Vgl. auch die Urteile vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 186) und International Skating Union (C-124/21 P, EU:C:2023:1012, Rn. 113).

    35 Zu den vier Voraussetzungen, die in diesem Zusammenhang kumulativ erfüllt sein müssen, vgl. im Einzelnen Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company (C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 189 bis 200).

  • EuGH, 18.04.2024 - C-634/22

    OT u.a. (Suppression d'un Tribunal)

    Daraus folgt, dass für die von den nationalen Gerichten vorgelegten Fragen eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit gilt und dass der Gerichtshof die Beantwortung dieser Fragen nur ablehnen kann, wenn die Auslegung, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung dieser Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    166 Arrêt du 21 décembre 2023 (C-333/21, EU:C:2023:1011, point 131).
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