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   EuGH, 23.09.2010 - C-326/10   

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https://dejure.org/2010,76655
EuGH, 23.09.2010 - C-326/10 (https://dejure.org/2010,76655)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - C-326/10 (https://dejure.org/2010,76655)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - C-326/10 (https://dejure.org/2010,76655)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 6. Juli 2010 - Gebr. Stolle GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.11.2011 - C-323/10

    Gebr. Stolle - Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 - Landwirtschaft -

    In den verbundenen Rechtssachen C-323/10 bis C-326/10.

    Stolle GmbH & Co. KG (C-323/10, C-324/10 und C-326/10),.

    - des Hauptzollamts Hamburg-Jonas (C-324/10 bis C-326/10), vertreten durch T. Peters,.

    Stolle GmbH & Co. KG (im Folgenden: Gebr. Stolle) und dem Hauptzollamt Hamburg-Jonas (Rechtssachen C-323/10, C-324/10 und C-326/10) sowie zwischen der Doux Geflügel GmbH (im Folgenden: Doux Geflügel) und dem Hauptzollamt Hamburg-Jonas (Rechtssache C-325/10) über Erstattungen für die Ausfuhr von Geflügelfleisch.

    Anhang I der Verordnung Nr. 3846/87 wurde für den in den Rechtssachen C-324/10 bis C-326/10 maßgebenden Zeitraum durch die Verordnung (EG) Nr. 2765/1999 der Kommission vom 16. Dezember 1999 (ABl. L 338, S. 1) und für den in der Rechtssache C-323/10 maßgebenden Zeitraum durch die Verordnung (EG) Nr. 2091/2005 der Kommission vom 15. Dezember 2005 zur Veröffentlichung der mit der Verordnung Nr. 3846/87 festgelegten Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen (2006) (ABl. L 343, S. 1) geändert.

    Rechtssache C-326/10.

    Die Rechtssachen C-323/10, C-324/10, C-325/10 und C-326/10 sind durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. September 2010 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Rechtssache C-326/10.

    Zur ersten Frage in der Rechtssache C-326/10.

    Daher ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-326/10 zu antworten, dass der Produktcode 0207 12 90 9990 des Anhangs I der Verordnung Nr. 3846/87 in der durch die Verordnung Nr. 2765/1999 geänderten Fassung dahin auszulegen ist, dass ein Geflügelschlachtkörper, bei dem dem Hals noch die Luftröhre anhaftet, nicht unter diesen Produktcode fällt.

    Zur zweiten Frage in der Rechtssache C-326/10.

    Nach alledem ist auf die zweite Frage in der Rechtssache C-326/10 zu antworten, dass bei der zollamtlichen Überprüfung, ob die Ausfuhrerzeugnisse der in der Ausfuhranmeldung angegebenen Tarifposition entsprechen, die Ergebnisse einer Teilbeschau der angemeldeten Waren gemäß Art. 70 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2913/92 für alle in der Anmeldung bezeichneten Waren gelten.

  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Stolle und Doux Geflügel (C-323/10 bis C-326/10, EU:C:2011:774), das Vorhandensein von einigen wenigen Federn und einer bestimmten Anzahl an Innereien bei Geflügelschlachtkörpern nicht erstattungsschädlich seien.
  • EuGH, 23.09.2010 - C-323/10

    Gebr. Stolle - Verbindung

    und in der Rechtssache C-326/10.

    Die Rechtssachen C-323/10 bis C-326/10 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

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