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   EuGH, 23.11.2023 - C-354/22   

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https://dejure.org/2023,32404
EuGH, 23.11.2023 - C-354/22 (https://dejure.org/2023,32404)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - C-354/22 (https://dejure.org/2023,32404)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - C-354/22 (https://dejure.org/2023,32404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Weingut A

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Etikettierung und Aufmachung im Weinsektor - Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 - Art. 54 Abs. 1 Unterabs. 2 - Angabe des die Weinbereitung ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Weingut A/Land Rheinland-Pfalz

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Weinbereitung und -etikettierung: Ein Weinerzeuger darf seinen eigenen Weinbaubetrieb auch dann angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Weinerzeugers erfolgt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Weinerzeuger darf seinen Weinbaubetrieb auch dann angeben wenn die Kelterung in fremden Betriebsräumern unter seiner Leitung und ständigen Überwachung erfolgt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer Weingut-Bezeichnung auch bei Kelterung bei anderem Weinerzeuger zulässig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verwendung einer Weingut-Bezeichnung auch bei Kelterung bei anderem Weinerzeuger zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Irreführendes Weinetikett? - Der Wein war nicht in dem auf der Flasche angegebenen Weingut gekeltert worden

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 1779
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.10.1988 - 311/87

    Goldenes Rheinhessen / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    Es sei jedoch auf der Grundlage von Kriterien, die sich aus den Urteilen vom 18. Oktober 1988, Erzeugergemeinschaft Goldenes Rheinhessen (311/87, EU:C:1988:483), und vom 29. Juni 1994, Baux (C-403/92, EU:C:1994:269), ergäben, unsicher, ob eine für 24 Stunden angemietete Kelteranlage der Tätigkeit des namensgebenden Weinbaubetriebs zugeordnet werden könne.

    In Bezug auf die Abfüllung habe der Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 1988, Erzeugergemeinschaft Goldenes Rheinhessen (311/87, EU:C:1988:483), befunden, dass die Abfüllung vom Erzeuger selbst vorgenommen werden müsse.

    Diese Anforderungen dienen dazu, das Ziel des Schutzes und der zutreffenden Information des Verbrauchers zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 1988, Erzeugergemeinschaft Goldenes Rheinhessen, 311/87, EU:C:1988:483, Rn. 14 bis 16).

    Folglich ist festzustellen, dass mit diesen Erwägungen zwar nicht der Umstand ausgeschlossen wird, dass bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Weinbereitung den Mitarbeitern des die Kelteranlage vermietenden Weinbaubetriebs übertragen werden, doch müssen diese Tätigkeiten unter der tatsächlichen Leitung, der engen und ständigen Überwachung und der ausschließlichen Verantwortung des namensgebenden Weinbaubetriebs durchgeführt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Oktober 1988, Erzeugergemeinschaft Goldenes Rheinhessen, 311/87, EU:C:1988:483, Rn. 15).

  • EuGH, 29.06.1994 - C-403/92

    Baux / Château de Calce

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    Es sei jedoch auf der Grundlage von Kriterien, die sich aus den Urteilen vom 18. Oktober 1988, Erzeugergemeinschaft Goldenes Rheinhessen (311/87, EU:C:1988:483), und vom 29. Juni 1994, Baux (C-403/92, EU:C:1994:269), ergäben, unsicher, ob eine für 24 Stunden angemietete Kelteranlage der Tätigkeit des namensgebenden Weinbaubetriebs zugeordnet werden könne.

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die fakultativen Angaben, wie die Angabe des Betriebs, den Verbrauchern, die Wein mit bestimmten Bezeichnungen kaufen, gewährleisten sollen, dass die wesentlichen Phasen der Erzeugung des Weins, also die von der Ernte der Trauben bis zur Weinbereitung, unter der tatsächlichen Leitung, der engen und ständigen Überwachung sowie der ausschließlichen Verantwortung eines Betriebsinhabers erfolgen, dem die Qualität des Erzeugnisses zugeschrieben werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 1994, Baux, C-403/92, EU:C:1994:269, Rn. 15).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    In Bezug auf landwirtschaftliche Flächen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606), und vom 2. Juli 2015, Wree (C-422/13, EU:C:2015:438), bereits klargestellt, dass für die Feststellung, ob eine gepachtete Produktionseinheit dem Betrieb des Betriebsinhabers zuzuordnen sei und von ihm verwaltet werde, insbesondere maßgeblich sei, ob der Betriebsinhaber über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner Tätigkeit verfüge.
  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    In Bezug auf landwirtschaftliche Flächen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim (C-61/09, EU:C:2010:606), und vom 2. Juli 2015, Wree (C-422/13, EU:C:2015:438), bereits klargestellt, dass für die Feststellung, ob eine gepachtete Produktionseinheit dem Betrieb des Betriebsinhabers zuzuordnen sei und von ihm verwaltet werde, insbesondere maßgeblich sei, ob der Betriebsinhaber über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner Tätigkeit verfüge.
  • EuGH, 11.05.2023 - C-155/22

    Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    Bei diesem Begriff handelt es sich somit um einen autonomen Begriff des Unionsrechts, der im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2023, Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, C-155/22, EU:C:2023:394, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-176/20

    Avio Lucos

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    Der Betriebsinhaber muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-268/01

    Agrargenossenschaft Alkersleben

    Auszug aus EuGH, 23.11.2023 - C-354/22
    Er muss jedoch die Gesamtheit der Produktionseinheiten verwalten, ohne dass er Inhaber der Anlagen zu sein braucht, die er für seine Produktion nutzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2003, Agrargenossenschaft Alkersleben, C-268/01, EU:C:2003:263, Rn. 30 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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