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   EuGH, 24.01.2019 - C-313/17 P   

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https://dejure.org/2019,770
EuGH, 24.01.2019 - C-313/17 P (https://dejure.org/2019,770)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - C-313/17 P (https://dejure.org/2019,770)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - C-313/17 P (https://dejure.org/2019,770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Haswani / Rat

    Rechtsmittel - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts - Zulässigkeit - Verfahren der Anpassung der Klageschrift - Erfordernis, die Klagegründe und Argumente anzupassen - Restriktive Maßnahmen gegenüber der Arabischen Republik Syrien - Liste der Personen, deren Gelder ...

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    Rechtsmittel - Art. 86 der Verfahrensordnung des Gerichts - Zulässigkeit - Verfahren der Anpassung der Klageschrift - Erfordernis, die Klagegründe und Argumente anzupassen - Restriktive Maßnahmen gegenüber der Arabischen Republik Syrien - Liste der Personen, deren Gelder ...

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.11.2017 - C-423/16

    HX / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-313/17
    Der Rat stützt sich auf die Schlussanträge der Generalanwältin in der dem Urteil vom 9. November 2017, HX/Rat (C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 33), zugrunde liegenden Rechtssache und führt aus, die aus dem eingeschobenen Satzteil "erforderlichenfalls" in Art. 86 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichts folgende Regel sei individuell auf den Einzelfall anzuwenden und erfordere, dass das Gericht hinsichtlich der Notwendigkeit, angepasste Klagegründe und Argumente vorzubringen, eine Sachprüfung vornehme.

    86 der Verfahrensordnung des Gerichts regelt die Voraussetzungen, unter denen der Kläger als Ausnahme vom Grundsatz der Unveränderlichkeit der Anträge seine Klageschrift anpassen kann, wenn ein Rechtsakt, dessen Nichtigerklärung beim Gericht beantragt wird, durch einen anderen Rechtsakt mit demselben Gegenstand ersetzt oder geändert wird (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2017, HX/Rat, C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 18).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es zwar durchaus gerechtfertigt ist, an eine Klageanpassung gewisse formale Anforderungen zu stellen, dass jedoch solche Anforderungen nicht um ihrer selbst willen gelten, sondern dazu da sind, den kontradiktorischen Charakter des Verfahrens und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten (Urteil vom 9. November 2017, HX/Rat, C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 23).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zwar mit Urteil vom 9. November 2017, HX/Rat (C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 22 bis 27), beanstandet, dass das Gericht dem Rechtsmittelführer nicht zuvor Gelegenheit gegeben hat, den Mangel eines Anpassungsantrags aufgrund Nichtvorlage des in Art. 86 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichts geforderten gesonderten Schriftsatzes zu beheben, dies geschah jedoch im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles, dort eine Mehrdeutigkeit der Sprachfassung der Verfahrensordnung des Gerichts, die der vom Kläger gewählten Verfahrenssprache entsprach.

  • EuG, 22.03.2017 - T-231/15

    Haswani / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-313/17
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr George Haswani die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 22. März 2017, Haswani/Rat (T-231/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:200), soweit damit sein Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2016/850 des Rates vom 27. Mai 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2016, L 141, S. 125) und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/840 des Rates vom 27. Mai 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. 2016, L 141, S. 30) (im Folgenden zusammen: Rechtsakte vom 27. Mai 2016) als unzulässig zurückgewiesen wurde.

    Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 22. März 2017, Haswani/Rat (T - 231/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:200), wird aufgehoben.

  • EuGH, 14.11.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-313/17
    Wie der Generalanwalt in den Nrn. 48 bis 57 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat nämlich der Kläger, der das Initiativrecht für einen Prozess hat und den Umfang des Streitgegenstands insbesondere durch seine Anträge und die von ihm vorgebrachten Klagegründe im Rahmen des Anpassungsantrags wie im Rahmen der Klageschrift festlegt, zu beurteilen, ob es notwendig ist, die Klagegründe und Argumente der Klageschrift anzupassen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 86 und 87).
  • EuG, 28.01.2016 - T-341/14

    Klyuyev / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 24.01.2019 - C-313/17
    Der Rat trägt vor, was für den hier in Rede stehenden Anpassungsantrag entschieden worden sei, sei ständige Praxis des Gerichts, das bereits einen anderen Anpassungsantrag in gleicher Weise zurückgewiesen habe (Urteil vom 28. Januar 2016, Klyuyev/Rat, T-341/14, EU:T:2016:47, Rn. 71 bis 73).
  • EuG, 27.04.2022 - T-710/21

    Roos u.a./ Parlament

    Dieses Erfordernis soll insbesondere die Beachtung des kontradiktorischen Verfahrens und der Verteidigungsrechte gewährleisten, indem dem Beklagten ermöglicht wird, auf die angepassten Klagegründe und Argumente des Klägers zu reagieren, soweit sie neue Umstände betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2019, Haswani/Rat, C-313/17 P, EU:C:2019:57, Rn. 36 bis 40, vom 9. November 2017, HX/Rat, C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 23, und vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 139).
  • EuG, 07.02.2024 - T-353/22

    XH/ Kommission

    En outre, en ce qui concerne les exigences de forme figurant à l'article 86 du règlement de procédure, il y a lieu de noter que, s'il est justifié d'imposer certaines exigences de forme à une adaptation de la requête, de telles exigences ne constituent pas une fin en soi et sont au contraire destinées à garantir le caractère contradictoire de la procédure et la bonne administration de la justice (arrêt du 24 janvier 2019, Haswani/Conseil, C-313/17 P, EU:C:2019:57, point 35).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-241/19

    Haswani / Rat

    Der mit einem Rechtsmittel befasste Gerichtshof beanstandete die Ausführungen des Gerichts zu den Anforderungen, die ein Schriftsatz zur Anpassung der zur Begründung einer Klageschrift geltend gemachten Klagegründe und Anträge erfüllen muss, und hob mit Urteil vom 24. Januar 2019, Haswani/Rat (C-313/17 P, EU:C:2019:57), das Urteil des Gerichts auf.
  • EuG, 22.11.2022 - T-640/20

    Validity/ Kommission

    À cet égard, il convient de rappeler que l'article 86 du règlement de procédure régit les conditions dans lesquelles la partie requérante peut, par exception au principe d'immutabilité des conclusions, adapter sa requête lorsqu'un acte dont l'annulation est demandée au Tribunal est remplacé ou modifié par un autre acte ayant le même objet (voir arrêt du 24 janvier 2019, Haswani/Conseil, C-313/17 P, EU:C:2019:57, point 31 et jurisprudence citée).
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