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   EuGH, 25.01.2017 - C-375/15   

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https://dejure.org/2017,882
EuGH, 25.01.2017 - C-375/15 (https://dejure.org/2017,882)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2017 - C-375/15 (https://dejure.org/2017,882)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - C-375/15 (https://dejure.org/2017,882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    BAWAG

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Rahmenverträge - Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung - Erfordernis der Unterrichtung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger - Übermittlung von Informationen über ...

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsdienste - Übermittlung von Informationen über eine Mailbox auf einer E-Banking-Website

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: BAWAG/Verein für Konsumenteninformation

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Übermittlung von Informationen betreffend Zahlungsdienste über eine Mailbox auf einer E-Banking-Website ("BAWAG")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    BAWAG

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Rahmenverträge - Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung - Erfordernis der Unterrichtung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger - Übermittlung von Informationen über ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Übermittlung von Informationen betreffend Zahlungsdienste über eine Mailbox auf einer E-Banking-Website ("BAWAG")

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft -, - Österreichische Postsparkasse -, Vorabentscheidung, Auslegung der RiLi über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, Verbraucherinformationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen über eine Mailbox auf einer E-Banking-Website ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitteilungen in einer Mailbox auf einer E-Banking-Website als dauerhafter Datenträger

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BAWAG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Rahmenverträge - Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung - Erfordernis der Unterrichtung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger - Übermittlung von Informationen über ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 871
  • ZIP 2017, 514
  • GRUR Int. 2017, 250
  • EuZW 2017, 485
  • WM 2017, 1204
  • MMR 2017, 603
  • K&R 2017, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    Auszug aus EuGH, 25.01.2017 - C-375/15
    Maßgebend sind insoweit die Möglichkeit für den Verbraucher, an ihn persönlich gerichtete Informationen zu speichern, die Gewähr dafür, dass ihr Inhalt und ihre Zugänglichkeit während einer angemessenen Dauer nicht verändert werden, und die Möglichkeit ihrer unveränderten Wiedergabe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 42 bis 44, und vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 35).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-49/11

    Content Services - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 25.01.2017 - C-375/15
    Maßgebend sind insoweit die Möglichkeit für den Verbraucher, an ihn persönlich gerichtete Informationen zu speichern, die Gewähr dafür, dass ihr Inhalt und ihre Zugänglichkeit während einer angemessenen Dauer nicht verändert werden, und die Möglichkeit ihrer unveränderten Wiedergabe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Content Services, C-49/11, EU:C:2012:419, Rn. 42 bis 44, und vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C-42/15, EU:C:2016:842, Rn. 35).
  • EuGH, 11.11.2020 - C-287/19

    DenizBank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU)

    Was die Ziele der Richtlinie 2015/2366 betrifft, ergibt sich u. a. aus deren Erwägungsgründen 6, 53 und 63, dass mit dieser Richtlinie bezweckt wird, Nutzer von Zahlungsdiensten zu schützen und insbesondere denjenigen, die Verbraucher sind, ein hohes Schutzniveau zu bieten (vgl. zur Richtlinie 2007/64 Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG, C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45, und vom 2. April 2020, PrivatBank, C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66).
  • BGH, 11.07.2023 - XI ZR 111/22

    Ausschluss von Ansprüchen und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den

    Dieser muss die Information beispielsweise ausdrücklich vom Zahlungsdienstleister anfordern, sich in die Mailbox des online geführten Zahlungskontos einloggen oder den Drucker für Kontoauszüge mit einer Kontokarte in Gang setzen (Erwägungsgrund 27 der Richtlinie 2007/64/EG; EuGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - C-375/15, WM 2017, 1204 Rn. 47 - BAWAG; BT-Drucks. 16/11643, S. 100 li.

    Hinsichtlich des Beginns der in § 676b Abs. 2 BGB geregelten Ausschlussfrist ist gegebenenfalls weiterer Vortrag zu den Modalitäten des Online-Bankings erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - C-375/15, WM 2017, 1204 Rn. 48 ff. - BAWAG) bzw. sind weitere Feststellungen zu treffen.

  • VK Saarland, 22.03.2021 - 1 VK 06/20

    E-Vergabe: Hinweis auf neu eingegangene Nachricht ist keine Vorabinformation!

    In Verbraucherschutzfällen wurde ähnlich bereits durch den EuGH entschieden; siehe zur Zahlungsdiensterichtlinie EuGH, Urteil vom 25.1.2017 - Rs. C-375/15 - BAWAG PSKA/KI in: MMR 2017, 603, Leitsätze, beck-online.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-287/19

    DenizBank - Vorabentscheidungsverfahren - Verbraucherschutz - Zahlungsdienste im

    Siehe Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 40 bis 45), zum Begriff "dauerhafter Datenträger" im Sinne von Art. 4 Nr. 25 der Richtlinie 2007/64, vom 22. März 2018, Rasool (C-568/16, EU:C:2018:211, Rn. 30 bis 39), zum Begriff "Zahlungsdienst" im Sinne von Art. 4 Nr. 3, und vom 4. Oktober 2018, 1NG-DiBa Direktbank Austria (C-191/17, EU:C:2018:809), zum Begriff "Zahlungskonto" im Sinne von Art. 4 Nr. 14.

    40 Gleiches gilt für die Richtlinie 2007/64, wie im Urteil vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45), hervorgehoben wurde.

  • VK Sachsen, 28.07.2021 - 1/SVK/043-20

    E-Vergabe: Absageschreiben kann in Bieterportal eingestellt werden!

    Für passwortgeschütztes Nutzerkonten auf Webseiten (z. B. Online-Banking) ist (auch) vom EuGH in Verbraucherschutzsachen (Urteil vom 25. Januar 2017 - C-375/15 - BAWAG PSK/VKI - beck-online) entschieden worden, dass diese ein dauerhafter Datenträger sein können, wenn die Informationen dort für eine angemessene Dauer unverändert abgerufen und gespeichert werden können.
  • VK Westfalen, 31.03.2021 - VK 1-9/21

    Auf Vergabeplattform eingestellte Nachrichten gelten als zugegangen!

    Eine entsprechende Auffassung hatte auch der EuGH in seinem Urteil vom 25.01.2017, C-375/15 vertreten.
  • VK Südbayern, 23.05.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63

    Hinweis auf E-Mail-Versand schließt Zustellung über Vergabeplattform aus!

    Die von der vergaberechtlichen Rechtsprechung herangezogene Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 25.01.2017 - Rs. C-375/15) zur Begründung eines Zugangs von in den Bieterbereich einer Vergabeplattform eingestellter Erklärungen gibt nicht Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • VK Südbayern, 30.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63

    Verfahrensmangel, Vergabeverfahren, Bieter, Bewerber, Vergabekammer, Frist,

    Die von der vergaberechtlichen Rechtsprechung herangezogene Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 25.01.2017 - C-375/15) zur Begründung eines Zugangs von in den Bieterbereich einer Vergabeplattform eingestellter Erklärungen gibt nicht Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22

    EUROBANK BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

    38 Urteile vom 25. Januar 2017, BAWAG (C-375/15, EU:C:2017:38, Rn. 45) und vom 2. April 2020, PrivatBank (C-480/18, EU:C:2020:274, Rn. 66).
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