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   EuGH, 26.09.1984 - 216/83   

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https://dejure.org/1984,2922
EuGH, 26.09.1984 - 216/83 (https://dejure.org/1984,2922)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1984 - 216/83 (https://dejure.org/1984,2922)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1984 - 216/83 (https://dejure.org/1984,2922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Les Verts / Kommission und Rat

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - RECHTSAKTE , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - RECHTSAKTE , DIE TEIL DES HAUSHALTSVERFAHRENS SIND

  • EU-Kommission

    Les Verts / Kommission und Rat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage gegen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsverfahrens; Der Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften; Rechtwirkungen der Verabschiedung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - RECHTSAKTE , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - RECHTSAKTE , DIE TEIL DES HAUSHALTSVERFAHRENS SIND

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Klage gegen Rechtsakte, die Teil des Haushaltsverfahrens sind.

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1988 - 190/84

    Parti écologiste "Les Verts" gegen Europäisches Parlament. - Nichtigerklärung der

    Vier von diesen Klagen - die sich gegen die Handlungen richteten, die das Verfahren der Verabschiedung des Haushaltsplans für 1984 ausmachten (Rechtssachen 216/83, 295/83, 296/83, 297/83) - wurden wegen Fehlens der in Artikel 173 Absatz 2 EWG- Vertrag vorgesehenen Voraussetzung von Amts wegen für unzulässig erklärt.

    Somit können die Maßnahmen, die Teil dieses Verfahrens sind, natürliche oder juristische Personen nicht unmittelbar betreffen; dagegen ist vorstellbar, daß eine Person durch Entscheidungen zur Ausführung des Haushaltsplans beeinträchtigt wird (Slg. 1984, 3325, 3331, 3335 und 3339).

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Die Erläuterung im Haushaltsplan für das Jahr 1982 kann weder individuelle Rechte für die Kläger begründen noch ein berechtigtes Vertrauen schaffen (siehe Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 216/83, Les Verts/Kommission und Rat, Slg. 1984, 3335).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1985 - 294/83

    Parti écologiste "Les Verts" gegen Europäisches Parlament. - Nichtigkeitsklage -

    für nichtig zu erklären {Rechtssache 216/83);.
  • EuGH, 25.02.1988 - 190/84

    Les Verts / Parlament

    September 1984 in den Rechtssachen 216/83, 295/83, 296/83 und 297/83 ( Slg . 1984, 3325, 3331, 3335 und 3339 ) ihre Nichtigkeitsklagen gegen die Handlungen für unzulässig erklärt, die Teil des Verfahrens der Verabschiedung des Haushaltsplans gewesen seien, dabei jedoch eingeräumt, daß eine natürliche oder juristische Person von den Handlungen zur Ausführung des Haushaltsplans unmittelbar betroffen sein könne .
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83

    Edmund Appelbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Dies gilt erst recht für eine Erläuterung zum Haushaltsplan, die nur ein Indiz sein kann (siehe Ihre Beschlüsse vom 26. September 1984 in den Rechtssachen 216/83 und 295 bis 297/83, Les Verts).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    - Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 297/83, Les Verts, Slg. 1984, 3339, Randnr. 7; Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 216/83, Les Verts, Slg. 1984, 3325, Randnr. 7.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 204/86

    Republik Griechenland gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Übertragung

    Ich beziehe mich zum einen auf die Urteile in dem Gerichtsverfahren, das die Partei "Les Verts" bezüglich der Haushaltsmittel zur Mitfinanzierung der Informationskampagne für die Europawahlen 1984 angestrengt hat (Beschlüsse vom 26. September 1984 in den Rechtssachen 216/83, 295/83, 296/83 sowie 297/83, Slg. 1984, 3325, 3331, 3335, 3339; Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Slg. 1986, 1357; Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 190/84, Slg. 1988, 1017); zum anderen auf das Urteil vom 3. Juli 1986, mit dem der Gerichtshof die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Rat und dem Parlament bezüglich des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 entschieden hat (Rechtssache 34/86, Slg. 1986, 2155).
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