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   EuGH, 27.02.2020 - C-79/19 P   

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https://dejure.org/2020,3083
EuGH, 27.02.2020 - C-79/19 P (https://dejure.org/2020,3083)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - C-79/19 P (https://dejure.org/2020,3083)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - C-79/19 P (https://dejure.org/2020,3083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Litauen / Kommission

    Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossene Ausgaben - Von der Republik Litauen getätigte Ausgaben - Vorruhestandsbeihilfe - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Art. 33m Abs. 1 - Verfälschung von Beweisen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel â€" EAGFL, EGFL und ELER â€" Von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossene Ausgaben â€" Von der Republik Litauen getätigte Ausgaben â€" Vorruhestandsbeihilfe â€" Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 â€" Art. 33m Abs. 1 â€" Verfälschung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossene Ausgaben - Von der Republik Litauen getätigte Ausgaben - Vorruhestandsbeihilfe - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Art. 33m Abs. 1 - Verfälschung von Beweisen

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.09.2019 - C-358/18

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-79/19
    Außerdem muss ein Rechtsmittelführer, der eine Verfälschung von Beweisen durch das Gericht behauptet, genau angeben, welche Beweise das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 19. September 2019, Polen/Kommission, C-358/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:763, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.02.2015 - T-257/13

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-79/19
    Die Republik Litauen nimmt konkret auf das Urteil vom 25. Februar 2015, Polen/Kommission (T-257/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:111), Bezug; demnach seien die Kriterien in Verbindung mit der Produktion nur erforderlich, um zu ermitteln, ob der Landwirt tatsächlich Einkünfte erziele, und zielten nicht darauf ab, einen Mindestwert an wirtschaftlicher Dynamik des landwirtschaftlichen Betriebs aufzustellen, bei dessen Unterschreiten der Betrieb nicht als landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit gelte.
  • EuG, 22.11.2018 - T-508/15

    Litauen / Kommission - EAGFL, EGFL und ELER - Von der Finanzierung

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-79/19
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Republik Litauen die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 22. November 2018, Litauen/Kommission (T-508/15, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:828), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1119 der Kommission vom 22. Juni 2015 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2015, L 182, S. 39), soweit darin der Republik Litauen eine pauschale finanzielle Berichtigung von 5 % auferlegt wurde und damit der im Rahmen der Maßnahme "Vorruhestand" in der Zeit vom 16. Oktober 2010 bis zum 15. Oktober 2013 gezahlte Betrag von 1 938 300, 08 Euro von der Finanzierung ausgeschlossen wurde (im Folgenden: streitiger Beschluss), abgewiesen hat.
  • EuGH, 03.09.2020 - C-742/18

    Tschechische Republik/ Kommission

    Diese Würdigung ist daher, sofern diese Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission, C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 70).

    Außerdem muss ein Rechtsmittelführer, der eine Verfälschung von Beweisen durch das Gericht behauptet, genau angeben, welche Beweise das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission, C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 71).

  • EuG, 07.02.2024 - T-501/22

    Österreich / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Deshalb ist es Sache des betreffenden Mitgliedstaats, zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der von der Kommission verweigerten Finanzierung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission, C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 49 und 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

    66 Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission (C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 70 und 71).
  • EuGH, 23.03.2023 - C-640/20

    PV/ Kommission

    Außerdem muss ein Rechtsmittelführer, der eine Verfälschung von Beweisen durch das Gericht behauptet, genau angeben, welche Beweise das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission, C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20

    Eurofer / Kommission

    30 Vgl. u. a. Urteil vom 27. Februar 2020, Litauen/Kommission (C-79/19 P, EU:C:2020:129, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-56/19

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von

    25 Vgl. statt aller Urteil vom 27. Februar 2020, Republik Litauen/Kommission (C-79/19 P, EU:C:2020:129): "... aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV und aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union [ergibt sich], dass er weder für die Feststellung der Tatsachen zuständig ist noch grundsätzlich befugt ist, die Beweise zu prüfen, auf die das Gericht seine Feststellungen gestützt hat.
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