Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1988 - 61/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2361
EuGH, 28.04.1988 - 61/87 (https://dejure.org/1988,2361)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1988 - 61/87 (https://dejure.org/1988,2361)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - 61/87 (https://dejure.org/1988,2361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Thevenot / Centrale laitière de Franche-Comté

    Verordnung Nr . 804/68 des Rates, Artikel 5 c
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Wahl der Formel B - Entstehungstatbestand für die Abgabe - Überschreitung der Referenzmenge des Käufers

  • EU-Kommission

    Thevenot / Centrale laitière de Franche-Comté

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer zusätzlichen Abgabe auf gelieferte Milchmengen; Auslösung der Abgabepflicht nur bei Überschreitung der Referenzmenge der Molkerei ; Zahlung der Abgabe im Rahmen der Formel A von dem Milcherzeuger ; Zahlung der Abgabe im Rahmen der Formel B nur bei ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 857/84 des Rates vom 31.03.1984 über Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5 c der Verordnung ... ( EWG ) Nr. 804/68 im Sektor Milch und Milcherzeugnisse Art. 3 Nr. 3; ; Verordnung Nr. 804/68 des Rates vom 27.06.1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der Fassung der Verordnung Nr. 856/84 des Rates vom 31.03.1984 Art. 5 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Wahl der Formel B - Entstehungstatbestand für die Abgabe - Überschreitung der Referenzmenge des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1993 - C-307/91

    Association agricole Luxlait gegen Victor Hendel. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    (5) ° Siehe Nummer 16 meiner Schlussanträge in der Rechtssache 61/87 (Urteil vom 28. April 1988, Thevenot, Slg. 1988, 2375).

    (7) ° Urteil Thevenot, a. a. O., Randnr. 11.

    (23) ° Urteil Thevenot, a. a. O., Randnr. 11.

  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    8 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 ( Thevenot, Slg. 1988, 2375, Rdnrn. 11 und 12 ) festgestellt hat, besagen diese Vorschriften im wesentlichen, daß die Abgabe im Rahmen der Formel A von dem Milcherzeuger für die Milch - oder Milchäquivalenzmengen geschuldet wird, die er an einen Käufer geliefert hat und die in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum die ihm zugeteilte Referenzmenge überschreiten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1989 - 196/88

    Daniel Cornée und andere gegen Coopérative agricole laitière de Loudéac "Copall"

    2 - Urteil vom 25. November 1986 in den verbundenen Rechtssachen 201 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477; Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 102/86, Mulder, Slg. 1988, 2321; Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 107/86, von Deetzen, Slg. 1988, 2355; Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87, Thevenot u. a., Slg. 1988, 2375; Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647.3 - Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni, 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 148, S. 13).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 (Thevenot u. a., Slg. 1988, 2375, Randnr. 18) bestätigt hat, verpflichtet Nr. 3 ihrem Wortlaut nach die Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung der Situation der Erzeuger, auf die sie Bezug nimmt.

  • EuGH, 27.06.1989 - 113/88

    Leukhardt / Hauptzollamt Reutlingen

    April 1988 in der Rechtssache 61/87 ( Thevenot, Slg . 1988, 2375 ) entschieden hat, ist diese Bestimmung nach ihrem Aufbau und ihrer Stellung im Rahmen der Verordnung Nr .
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    Nach der für Irland geltenden Formel B schuldet nämlich der Erzeuger nur dann eine Zusatzabgabe, wenn die Gesamtmenge der an einen Käufer (gewöhnlich eine landwirtschaftliche Genossenschaft, der der Erzeuger angeschlossen ist) gelieferten Menge die Referenzmenge dieses Käufers überschreitet (Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87, Thevenot u. a., Slg. 1988, 2375).
  • EuGH, 16.12.1993 - C-307/91

    Luxlait / Hendel

    Insoweit ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1988 in der Rechtssache C-61/87 (Thevenot, Slg. 1988, 2375) hinzuweisen, nach dem ein Ausgleich einer Referenzmengenüberschreitung im Rahmen der Formel B (Käuferformel) nur zwischen den individuellen Referenzmengen derjenigen Erzeuger möglich ist, die dem gleichen Käufer angeschlossen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1989 - 113/88

    Karl Leukhardt gegen Hauptzollamt Reutlingen. - Zusätzliche Abgabe für Milch.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof, wie die Kommission und die Bundesregierung darlegen, im Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 (André Thevenot/Centrale Laitière de Franche-Comté, Sig. 1988, 2375) bei der Auslegung von Artikel 3 Nr. 3 ausgeführt, daß diese Bestimmung nicht die Anwendbarkeit aller übrigen Vorschriften über die Bestimmung der Referenz- und der individuellen Mengen, insbesondere von Artikel 2 der Verordnung Nr. 857/84 berührt (Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 84/87

    Marcel Erpelding gegen Secrétaire d'État à l'Agriculture et à la Viticulture. -

    meine Herren Richter! 1. Wie in der Rechtssache 61/87 wird Ihnen auch hier Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung Nr. 857/84 des Rates 1 zur Prüfung unterbreitet 2.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 267/88

    Zusätzliche Abgabe für Milch.

    Während nun im Rahmen der Formel A (Erzeugerformel) die Abgabe vom Milcherzeuger zu entrichten ist, wenn die von ihm an einen Käufer gelieferten Milch- und/ oder Milchäquivalenzmengen die ihm zugeteilte jährliche Referenzmenge überschritten haben, wird sie im Rahmen der Formel B (Käuferformel), wie Sie in Ihrem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 61/87 (Thevenot, Slg. 1988, 2375) für Recht erkannt haben,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht