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   EuGH, 28.09.1994 - C-144/93   

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https://dejure.org/1994,2945
EuGH, 28.09.1994 - C-144/93 (https://dejure.org/1994,2945)
EuGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - C-144/93 (https://dejure.org/1994,2945)
EuGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - C-144/93 (https://dejure.org/1994,2945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Pfanni Werke / Landeshauptstadt München

    Richtlinie 79/112 des Rates, Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe c Ziffer ii erster Gedankenstrich
    Rechtsangleichung; Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel; Richtlinie 79/112; Pflicht zur Angabe der Zutaten der Erzeugnisse; Ausnahme für Zusatzstoffe ohne technologische Wirkung; Tragweite

  • EU-Kommission

    Pfanni Werke / Landeshauptstadt München

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Angabe eines sich lediglich auf eine Zutat auswirkenden Zusatzstoffes auf der Etikettierung des Endprodukts; Ausübung einer technologischen Wirkung im Enderzeugnis

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Etikettierung von Lebensmitteln: Zusatzstoffe

  • Judicialis

    Richtlinie 79/112/EWG Art. 6 Abs. 4 Buchst. c Ziffer ii erster Gedankenstrich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel - Richtlinie 79/112 - Pflicht zur Angabe der Zutaten der Erzeugnisse - Ausnahme für Zusatzstoffe ohne technologische Wirkung - Tragweite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 979
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Bayreuth, 21.11.2023 - B 7 K 23.35

    Rieselhilfe als Lebensmittelzusatzstoff

    Übergeben wurde ein Aufsatz aus der Zeitschrift für Lebensmittelrecht (ZLR 1/2017, S. 1 ff.): "Eine never ending Story: Die Abgrenzung von Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen." Die von der Verfasserin des Artikels herausgearbeiteten vier Konstellationen werden aufgegriffen und beleuchtet, ferner wurde auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28.09.1994 hingewiesen (Az.: C-144/93).

    Die genannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-144/93) sei einschlägig (wurde näher ausgeführt).

    Auf eine gerichtliche Nachfrage von August 2023 zu der im klägerischen Schriftsatz vom 04.05.2023 geäußerten Vermutung, wonach im Rahmen des Abfüllvorgangs die streitgegenständlichen Stoffe aus der Mischung herausgelöst würden, indem sie sich anders als das abzufüllende Lebensmittel in der Produktionsanlage bzw. der Tablettenform ganz oder teilweise "festgesetzt" hätten, verwies die Bevollmächtigte mit Schriftsatz vom 29.09.2023 zunächst nochmals auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28.09.1994 (Az.: C-144/93).

    Nach obigen Maßstäben ist das hiesige Gericht auch dann nicht zu einer Vorlage verpflichtet, wenn es hinsichtlich der Auslegung des Begriffs des Lebensmittelzusatzstoffs bzw. Verarbeitungshilfsstoffs von der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 28.9.1994 - "Diphosphat", C-144/93 - Slg. 1994, I-4605 - juris) abweichen würde.

  • VG Hannover, 09.04.2013 - 9 A 52/12

    Fleischwurst; Gemüsebrühe; Gemüsepulver; Gemüsesaftkonzentrat; Kochschinken;

    Aus "technologischen Gründen" wird derjenige Stoff verwendet, der "eine technologische Wirkung" ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - C-144/93 -, BeckRS 2004, 74409, der sich dem Schlussantrag von Generalanwalt Walter van Gerven vom 16.06.1994 anschloss).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1901/11

    Verwendung der Aminosäure "Lysin" in rohen Fleischerzeugnissen zur Herstellung

    vgl. EuGH, Urteil vom 28. September 1994 - C-144/93 -.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-385/96

    Strafverfahren gegen Hermann Josef Goerres. - Rechtsangleichung - Etikettierung

    (8) - Siehe Urteile vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-285/92 (Twee Provinciën, Slg. 1993, I-6045, Randnr. 15), vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-144/93 (Pfanni Werke, Slg. 1994, I-4605, Randnr. 15) und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-83/96 (Dega, Slg. 1997, I-5001, Randnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2001 - 11 LB 689/01

    Fertigprodukt; Fleisch; jodiertes Nitritpökelsalz; Kennzeichnung; Klassenname;

    Daher darf im Enderzeugnis keinerlei technologische Wirkung mehr von dem jeweiligen Stoff ausgehen, d. h. eine jegliche zusatzstoffrelevante Restfunktion muss ausgeschlossen sein (Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht Komm., Stand: 2001, C 100, LMBG, § 11 Rdnr. 41; Hagenmeyer, LMKV, Komm., § 5 Rdn. 9; Horst, Anm. zum Urt. des EuGH v. 28.9.1994 - C  144/93 - ZLR 2/95 S. 181, 184 f.).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 3 C 29.94

    Übereinstimmende Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-144/93 im Sinne der Klägerin die für den Ausgang des Rechtsstreits maßgebliche Frage entschieden, ob ein Zusatzstoff im Enderzeugnis noch eine technologische Wirkung ausübt, wenn er während der Herstellung der Zutat deren Verfärbung verhindert und dieser Zustand im Enderzeugnis erhalten bleibt, ohne daß der Zusatzstoff im Enderzeugnis weiterhin vorhanden sein muß.
  • BVerwG, 03.03.1995 - 3 C 37.94

    Übereinstimmende Erledigterklärung der Revision

    Denn sie hat die angefochtene Untersagungsverfügung vom 25. April 1988 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. September 1988 nunmehr aufgehoben, nachdem der EuGH mit Urteil vom 28. September 1994 in der den Beteiligten bekannten Rechtssache C-144/93 im Sinne der Klägerin die für den Ausgang des Rechtsstreits maßgebliche Frage entschieden hat, ob ein Zusatzstoff im Enderzeugnis noch eine technologische Wirkung ausübt, wenn er während der Herstellung der Zutat deren Verfärbung verhindert und dieser Zustand im Enderzeugnis erhalten bleibt, ohne daß der Zusatzstoff im Enderzeugnis weiterhin vorhanden sein muß.
  • VG Karlsruhe, 16.05.2019 - 3 K 5672/17

    Vermarktungsverbot bezüglich eines Bio-Branntweinessigs

    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wirkt eine technologische Funktion nicht mehr im Enderzeugnis, wenn der jeweilige Stoff in diesem für diese Funktion nicht mehr im Enderzeugnis vorhanden sein muss (EuGH, Urteil vom 28.09.1994 - C-144/93 -, juris zu "Diphosphat" als Zusatzstoff, der während der Herstellung eine Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis aber keine technologische Wirkung mehr ausübe, wenn er in diesem nicht mehr zur Verhinderung der Verfärbung vorhanden sein müsse; vgl. ferner: Zipfel/Rathke, LebensmittelR, 173. EL März 2019, EU-VO über Lebensmittelzusatzstoffe 2008, Art. 3 Rn. 55).
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