Rechtsprechung
EuGH, 28.10.1970 - 16/70 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Necomout / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten u.a.
VERORDNUNG NR . 1134/68 DES RATES, ART . 7
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ABSCHÖPFUNGEN UND ERSTATTUNGEN - VORHERIGE FESTSETZUNG - ANNULLIERUNG BEI ÄNDERUNG DES WERTES DER RECHNUNGSEINHEIT - VORAUSSETZUNGEN - EU-Kommission
Necomout / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten u.a.
- Judicialis
VERORDNUNG NR. 1134/68; ; VERORDNUNG NR. 1134/68 ART. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - ABSCHÖPFUNGEN UND ERSTATTUNGEN - VORHERIGE FESTSETZUNG - ANNULLIERUNG BEI ÄNDERUNG DES WERTES DER RECHNUNGSEINHEIT - VORAUSSETZUNGEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1970 - 16/70
- EuGH, 28.10.1970 - 16/70
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
Die Klägerin erinnert insoweit an die von der Kommission in ihrer Verordnung Nr. 2042/73 vom 27. Juli 1973 mit Übergangsmaßnahmen zur Anwendung des neuen Systems der ab 4. Juni 1973 gültigen Währungsausgleichsbeträge (…ABl. L 207, S. 34) getroffenen Übergangsmaßnahmen sowie an das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1970 in der Rechtssache 16/70 "Necomout" (Slg. 1970, 921). - EuGH, 04.07.1973 - 1/73
Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker
Die Klägerin verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1970 in der Rechtssache 16/70 (Necomout/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, - Slg. 1970, 921), in dem es um die Auslegung des Artikels 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1134/68 gegangen sei, der ausdrücklich bestimme, daß "diese Verordnung ... für alle Geschäfte, die vom Tage ihres Inkrafttretens an durchgeführt werden [gilt]". - VG Ansbach, 03.02.2021 - AN 14 E 20.01380
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Meldung eines schwerwiegenden Verstoßes gegen …
Mit der Besonderheit, dass der Sinngehalt eines Begriffs in einer Sprache nur eine eingeschränkte Bedeutung für die Auslegung haben kann, da es von jeder unionsrechtlichen Vorschrift 24 grundsätzlich gleichrangige Sprachfassungen gibt (…Wegener a.a.O. Rn. 13) bildet der Wortlaut einer Norm auch bei der Auslegung von Unionsrecht Anfang (Wegener a.a.O. Rn. 13 unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Roemer im Verfahren EuGH, Rs. 16/70, juris S. 4f) und Grenze (…Wegener a.a.O. Rn. 13 unter Verweis auf EuGH, U.v. 16.10.2008 - C-313/07 - NJW 2008, 3483) jeder Auslegung. - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1973 - 1/73
Westzucker GmbH gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker. - …
Was den zuletzt genannten Punkt angeht, zu dem sich die Klägerin insbesondere auf das Urteil 16/70 (Slg. 1970, 921) berufen hat, so ist festzustellen, daß diesem Urteil ein entsprechend weitreichender Grundsatz nicht entnommen werden kann.