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   EuGH, 28.10.1982 - 137/81   

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https://dejure.org/1982,2142
EuGH, 28.10.1982 - 137/81 (https://dejure.org/1982,2142)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - 137/81 (https://dejure.org/1982,2142)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 137/81 (https://dejure.org/1982,2142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Affaires maritimes du littoral du Sud-Ouest u.a. / Campandeguy Sagarzazu u.a.

    1 . FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - VOR INKRAFTTRETEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EWG UND SPANIEN ERLASSENE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG FÜR SPANISCHE SCHIFFE - ERSETZUNG ÄLTERER VÖLKERRECHTLICHER VERPFLICHTUNGEN IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN BESTIMMTEN ...

  • EU-Kommission

    Affaires maritimes du littoral du Sud-Ouest u.a. / Campandeguy Sagarzazu u.a.

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung des Gemeinschaftsrechts; Nationales strafrechtliches Vorverfahren gegen zwei Kapitäne in Spanien registrierter ...

  • Judicialis

    VO 1719/80 Art. 1; ; VO 554/81Art. 1; ; EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - VOR INKRAFTTRETEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EWG UND SPANIEN ERLASSENE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG FÜR SPANISCHE SCHIFFE - ERSETZUNG ÄLTERER VÖLKERRECHTLICHER VERPFLICHTUNGEN IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN BESTIMMTEN ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.10.1982 - 140/81
    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 137/81
    URTEIL VOM 28.10.1982 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 137 UND 140/81 wässern Zugang haben.

    In den verbundenen Rechtssachen 137 und 140/81 betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag vom Tribunal d( grande instance Bayonne in den bei diesem Gericht anhängigen Strafverfahren.

    ANTONIO ECHEVARRÍA SAGASTI, Pasajes de San Pedro, Spanien, (Rechtssache 140/81).

    Das Tribunal de grande instance hat deshalb mit Urteilen vom 23. April 1981 (Rechtssache 137/81) und 21. Mai 1981 (Rechtssache 140/81) das Verfahren bis zu einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes über die Frage ausgesetzt, ob die Gemeinschaftsverordnungen zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter spanischer Flagge, soweit sie die Ausübung der Fischerei durch spanische Staatsangehörige in der durch das Dekret Nr. 77-130 vom 11. Februar 1977 geschaffenen Wirtschaftszone von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht haben, im Hinblick auf ältere völkerrechtliche Verpflichtungen gültig sind und bejahendenfalls spanischen Staatsangehörigen entgegengehalten werden können.

    Mit Beschluß vom 20. Januar 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 137/81 und 140/81 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Soweit es sich in der Rechtssache 137/81 als erforderlich herausstellen sollte, und insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit der im Zeitpunkt der Ereignisse der Rechtssache 140/81 anwendbaren Verordnung Nr. 554/81 des Rates vom 27. Februar 1981 prüft die französische Regierung anschließend die Wechselbeziehungen zwischen der fraglichen Regelung und den geltend gemachten älteren völkerrechtlichen Verpflichtungen.

    Der Gerichtshof brauche daher in der Rechtssache 140/81 lediglich die zeitliche Aufeinanderfolge der verschiedenen Rechtsquellen festzustellen und daraus die gebotenen Folgerungen im Hinblick auf die Vorlagefrage zu ziehen.

    In der Rechtssache 140/81, Echevarría Sagasti, fischte der Angeklagte im Ausgangsverfahren am 10. März 1981 in derselben Zone.

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 137/81
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 (Rechtssache 812/79, Strafverfahren gegen Burgoa, Slg. S. 2787) seien die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat bei der Erfüllung älterer Pflichten nicht zu behindern.

    Was die Gültigkeit der fraglichen Gemeinschaftsregelung gemessen an den älteren völkerrechtlichen Verträgen anbelange, so gelte die Lösung, für die sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 (Rechtssache 812/79, Strafverfahren gegen Burgoa, Slg. S. 2787) entschieden habe, ganz allgemein, gleichgültig, ob sich der maßgebliche Sachverhalt diesseits oder jenseits der 12-Meilen-Grenze zugetragen habe.

  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 137/81
    Sollten die Gemeinschaftsverordnungen gleichwohl für gültig erachtet werden, so sei der Gerichtshof nicht für die Entscheidung über die Frage zuständig, ob sie spanischen Staatsangehörigen entgegengehalten werden könnten, da der Gerichtshof sonst völkerrechtliche Bestimmungen auslegen müßte, die für die Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Bereichs schüfen (vgl. Urteil vom 27.11.1973 in der Rechtssache 130/73, Vandeweghe, Slg. S. 1329).
  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 137/81
    In diesem Zusammenhang verweisen sie auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1978 (Rechtssache 61/77, Kommission/Irland, Sig.
  • EuGH - 130/81 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 137/81
    Nach Artikel 20 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EWG haben schriftliche Erklärungen abgegeben: In der Rechtssache 137/81 der Angeklagte im Ausgangsverfahren, Herr Campandeguy Sagarzazu, und in der Rechtssache 130/81 der Angeklagte im Ausgangsverfahren, Herr Echevarría Sagasti, beide vertreten durch Rechtsanwalt J. Tournaire, Bayonne, sowie in beiden Rechtssachen die Regierung der Französischen Republik, vertreten durch den Direktor für juristische Angelegenheiten im Außenministerium Gilbert Guillaume.
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