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   EuGH, 30.04.1998 - C-136/95   

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EuGH, 30.04.1998 - C-136/95 (https://dejure.org/1998,1160)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1998 - C-136/95 (https://dejure.org/1998,1160)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1998 - C-136/95 (https://dejure.org/1998,1160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 76/207/EWG - Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Beurteilung

  • Europäischer Gerichtshof

    Thibault

  • EU-Kommission PDF

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Nationale Regelung, die einer Frau den Anspruch auf Beurteilung nimmt, wenn sie dem Betrieb wegen eines Mutterschaftsurlaubs ferngeblieben ist - ...

  • EU-Kommission

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault

  • Wolters Kluwer

    Weigerung der Erstellung einer Beurteilung wegen Fehlzeiten aufgrund Mutterschaftsurlaubes; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Nationale Regelung, die einer Frau den Anspruch auf Beurteilung nimmt, wenn sie dem Betrieb wegen eines Mutterschaftsurlaubs fern geblieben ist - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation (Sozialkammer) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 sowie 4 und 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 632
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Damit ist in bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Berechtigung des Schutzes zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft, zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit anerkannt, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt (siehe insbesondere Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 5. Mai 1994 ind der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20).

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs weist zwar zutreffend darauf hin, daß die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hinsichtlich der sozialen Maßnahmen, mit denen sie im Rahmen der Richtlinie den Schutz der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft gewährleisten, sowie in bezug auf die Art der Schutzmaßnahmen und ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten über einen Spielraum verfügen (vgl. insbesondere Urteil Hofmann, a. a. O., Randnr. 27).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Dabei ist es wie die französische Regierung erklärt Sache des nationalen Gerichts, das zur Durchführung der Richtlinie erlassene Gesetz unter voller Ausschöpfung des Spielraums, den ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen und anzuwenden (vgl. Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 28).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, die Artikel 177 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist es Sache des nationalen Gerichts, die Tatsachen darzulegen, die zu dem Rechtsstreit geführt haben, das nationale Recht auszulegen und über seine Anwendung auf den Einzelfall zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12, und vom 13. März 1986 in derRechtssache 296/84, Sinatra, Slg. 1986, 1047, Randnr. 11).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Damit ist in bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Berechtigung des Schutzes zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft, zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit anerkannt, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt (siehe insbesondere Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 5. Mai 1994 ind der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Damit ist in bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Berechtigung des Schutzes zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft, zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit anerkannt, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt (siehe insbesondere Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 5. Mai 1994 ind der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Die Richtlinie läßt nationale Vorschriften zu, die den Frauen Sonderrechte wegen Schwangerschaft und Mutterschaft sichern, z. B. einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub (siehe Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 15).
  • EuGH, 13.03.1986 - 296/84

    Sinatra / FNROM

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
    Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, die Artikel 177 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist es Sache des nationalen Gerichts, die Tatsachen darzulegen, die zu dem Rechtsstreit geführt haben, das nationale Recht auszulegen und über seine Anwendung auf den Einzelfall zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12, und vom 13. März 1986 in derRechtssache 296/84, Sinatra, Slg. 1986, 1047, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-207/98

    DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG

    Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 26) festgestellt, daß die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und daß die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt.
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Der Mutterschaftsurlaub, den die Arbeitnehmerin erhält, soll zum einen den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Schwangerschaft und der Entbindung gewährleisten (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 30. April 1998, Thibault, C-136/95, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25, sowie Boyle u. a., Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    45 - Urteile Merino Gómez (in Fn. 24 angeführt, Randnr. 32), vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41), vom 30. April 1998, Thibaut (C-136/95, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25), vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann (C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), und vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-595/12

    Der automatische Ausschluss einer Arbeitnehmerin von einem Ausbildungskurs wegen

    Ist Art. 2 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/54, wonach jede ungünstigere Behandlung im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub als Diskriminierung gilt, dahin auszulegen, dass er der Arbeitnehmerin einen absoluten Schutz, der auch nicht durch andersartige Interessen beeinträchtigt werden darf, gegen jede erhebliche Ungleichbehandlung garantiert (Urteil vom 30. April 1998, Thibault, C-136/95, Slg. 1998, I-2011), so dass er einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die, indem sie den Ausschluss von einem beruflichen Ausbildungskurs vorschreibt und zugleich die Möglichkeit der Teilnahme am nächsten Kurs garantiert, das Ziel der Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung verfolgt, aber der Arbeitnehmerin die Chance nimmt, zu einem früheren Zeitpunkt gemeinsam mit den männlichen Kollegen aus dem Auswahlverfahren und dem Kurs eine neue Stelle anzunehmen und die entsprechende Vergütung zu erhalten?.

    Infolgedessen sind diese Kurse sowohl im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 als auch Art. 15 dieser Richtlinie als Teil der Arbeitsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses von Frau Napoli zu betrachten (vgl. entsprechend Urteile Thibault, Rn. 27, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Rn. 30 und 31).

    In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Mitgliedstaaten, um die wesentliche Gleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten, die die Richtlinie 2006/54 herbeiführen soll (vgl. entsprechend Urteil Thibault, Rn. 26), über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen und dass Maßnahmen vorstellbar sind, die den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen weniger beeinträchtigen als die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden.

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

    Davon erfasst ist auch das Recht auf Mutterschaftsurlaub (vgl. Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95, Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 24).

    Die Richtlinie 76/207 zielt insofern auf eine inhaltliche, nicht auf eine formale Gleichheit ab (vgl. in diesem Sinne Urteile Merino Gómez, Randnr. 37, und Thibault, Randnr. 26).

    Ein solches Verhalten stellt eine unmittelbar auf dem Geschlecht beruhende Diskriminierung im Sinne der Richtlinie 76/207 dar (vgl. Urteile vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 22, Thibault, Randnrn.

    39 Dazu ist darauf zu verweisen, dass eine Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs durch den Arbeitsvertrag an ihren Arbeitgeber gebunden bleibt (vgl. Urteile Gillespie u. a., Randnr. 22, Thibault, Randnr. 29, und Alabaster, Randnr. 47).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Es weist darauf hin, dass in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 7 der Richtlinie 93/104 im Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99 (BECTU, Slg. 2001, I-4881), zu Artikel 8 der Richtlinie 92/85 im Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401) und zur Richtlinie 76/207 im Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011) der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung schwangerer oder stillender Frauen bedeute, dass eine Arbeitnehmerin ihren Jahresurlaub in einem anderen Zeitraum als dem ihres Mutterschaftsurlaubs nehmen können müsse, wenn die zuvor durch eine betriebliche Kollektivvereinbarung zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmervertretern festgelegten Zeiten des Jahresurlaubs mit der Zeit ihres Mutterschaftsurlaubs zusammenfielen.

    Letzterer dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt (siehe Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, Thibault, Randnr. 25, und Boyle u. a., Randnr. 41).

    Die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie durch Vorschriften gewährt werden, die sie bei Schwangerschaft und Mutterschaft schützen sollen, darf nämlich für sie nicht zu Nachteilen bei den Arbeitsbedingungen führen (siehe Urteil Thibault, Randnr. 26).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Drittens beruft sich die französische Regierung auf das Urteil vom 30. April 1998, Thibault (C-136/95, EU:C:1998:178), in dem der Gerichtshof anerkannt habe, dass Art. 46 des Tarifvertrags einen Mutterschaftsurlaub darstelle.
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Damit ist in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Berechtigung des Schutzes zum einen der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft, zum anderen der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit anerkannt, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt (EuGH 12. Juli 1984 - RS 184/83 - [Hofmann] EuGHE I 1984, 3049, zu Rn. 25 der Gründe; 5. Mai 1994 - RS C-421/92 - [Habermann-Beltermann] EuGHE I 1994, 1668, zu Rn. 21 der Gründe; 14. Juli 1994 - RS C-32/93 - [Webb] EuGHE I 1994, 3578, zu Rn. 20 der Gründe; 30. April 1998 - RS C-136/95 - [Thibault] EuGHE I 1998, 2027, zu Rn. 25 der Gründe; 18. März 2004 - RS C-342/01 - [Gómez] EuGHE I 2004, 2621, zu Rn. 32 der Gründe).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Da hiervon nur Frauen betroffen sein können, läge gegebenenfalls eine unmittelbare Diskriminierung vor (vgl. etwa Urteile vom 3. Februar 2000 - "Mahlburg" - aaO Rdn. 20; vom 30. April 1998 - "Thibault" - EuGHE 1998, I-2011, Rdn. 33 und vom 8. November 1990 - "Dekker" - EuGHE 1990 I-3941, Rdn. 12).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 30. April 1998 (- C 136/95 - EuGHE I 1998, 2027) erkannt, daß eine nationale Regelung, die einer Frau eine Möglichkeit zum beruflichen Aufstieg deshalb nimmt, weil sie dem Betrieb wegen eines Mutterschaftsurlaubs ferngeblieben ist, gegen Art. 2 Abs. 3 und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG verstößt.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-265/04

    Bouanich - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Dividendensteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung -

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03

    McKenna

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03

    Mayer

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02

    Alabaster

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98

    Mahlburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98

    Kreil

  • EuGH, 16.02.2006 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-22/13

    Nach Auffassung des Generalanwalts Maciej Szpunar ist die italienische Regelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08

    Gassmayr

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01

    Busch

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Mutterschaftsurlaub -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

  • EuGöD, 21.07.2016 - F-125/15

    HB / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01

    Merino Gómez

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Burrill und Noriega Guerra / Kommission

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