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   EuGH - C-339/95   

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EuGH - C-339/95 (https://dejure.org/9999,74115)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Compagnia di navigazione marittima

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Queen's Bench Division) - Auslegung der Artikel 85 EG-Vertrag, 1 Absatz 3 Buchstabe b, 3, 4 und 5 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

    Am 30. Oktober 1995 hat der High Court of Justice (England & Wales) dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) mehrere Fragen insbesondere zur Anwendung von Artikel 85 des Vertrages und zur Auslegung der Verordnungen Nr. 4056/86 und Nr. 1017/68 im Zusammenhang mit Absprachen zwischen Reedereien über die Frachtraten im Rahmen von multimodalen Beförderungen, die aus Landtransport- und Seetransportsegmenten bestehen, zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssache C-339/95, Compagnia di Navigazione Marittima u. a.) (ABl. 1995, C 351, S. 4).

    Mit Beschluss vom 26. Juni 1996 (nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat das Gericht das Verfahren in der Rechtssache T-86/95 gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und den Artikeln 77 Buchstabe a und 78 der Verfahrensordnung des Gerichts bis zum Erlass des Urteils in der Rechtssache C-339/95 ausgesetzt.

    Nach der Streichung der Rechtssache C-339/95 durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1998 (nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) ist das Verfahren in der Rechtssache T-86/95 wieder aufgenommen worden.

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Am 30. Oktober 1995 hat der High Court of Justice (England & Wales) dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) mehrere Fragen insbesondere zur Anwendung von Artikel 85 des Vertrages und zur Auslegung der Verordnungen Nr. 4056/86 und Nr. 1017/68 im Bereich des Linien-Seetransports zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssache C-339/95, Compagnia di Navigazione Marittima u. a., ABl. 1995, C 351, S. 4).

    Mit Beschluss vom 26. Juni 1996 hat das Gericht gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und den Artikeln 77 Buchstabe a und 78 der Verfahrensordnung des Gerichts das Verfahren in der Rechtssache T-395/94 bis zum Erlass des Urteils in der Rechtssache C-339/95 ausgesetzt.

    Kurz vor dem Tag, an dem der Generalanwalt seine Schlussanträge in der Rechtssache C-339/95 stellen sollte, ist der Gerichtshof davon unterrichtet worden, dass sich die Parteien des Rechtsstreits gütlich geeinigthätten und die Sache aus dem Register des nationalen Gerichts gestrichen werde.

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Die Kommission habe in Parallelsachen (Rechtssache C-339/95, Compagnia di Navigazione Marittima, im Register gestrichen, und Urteil Compagnie générale maritime u. a./Kommission, zitiert vorstehend in Randnr. 15) selbst eingeräumt, dass die Be- und Entladung von Schiffen ein wesentlicher Bestandteil des Seeverkehrs und von diesem nicht zu trennen sei.
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