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   EuGH - 124/88   

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EuGH - 124/88 (https://dejure.org/9999,76876)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Die Klägerin begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin (SG) unter den Aktenzeichen S 48 Vh 114/88, S 48 Vh 124/88, S 43/48 Vh 114/88 und S 45 Vh 180/93 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin bzw. Berlin-Brandenburg (LSG) unter den Aktenzeichen L 11 Vh 7/94, L 13 Vh 7/94, L 13 VH 7/94 W00, L 13 VH 7/94 W04, L 13 VH 79/08, L 13 VH 2/11 ZVW sowie L 13 VH 5/13 geführten Verfahrens, das derzeit beim Bundessozialgericht (BSG) unter dem Aktenzeichen B 9 V 12/15 B anhängig ist.

    Am 10. September 1988 erhob die im April 1934 geborene Klägerin des Entschädigungsverfahrens (im Folgenden: die Klägerin) unter Berufung auf eine ihr erteilte Generalvollmacht im Namen ihrer Mutter F M L (im Folgenden: F.M.L.) eine Klage vor dem SG, die zur Registrierung von Verfahren unter den Aktenzeichen S 48 Vh 114/88 und S 48 Vh 124/88 führte.

    Vor dem SG verfolgte F.M.L. Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen nach dem HHG i.V.m. dem BVG, und zwar weiteres Bestattungsgeld in Höhe von 1.052,00 DM (S 48 Vh 114/88), Hinterbliebenenrente sowie ersatzweise Witwenbeihilfe für die Zeit vom 01. Dezember 1987 bis zum 31. Mai 1994 (S 48 Vh 124/88).

    Mit Beschluss vom 11. Januar 1989 wurden die Verfahren S 48 Vh 114/88 und S 48 Vh 124/88 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    den Beklagten zu verurteilen, ihr wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin unter den Aktenzeichen S 48 Vh 114/88, S 48 Vh 124/88, S 43/48 Vh 114/88 und S 45 Vh 180/93 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin bzw. Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen L 11 Vh 7/94, L 13 Vh 7/94, L 13 VH 7/94 W00, L 13 VH 7/94 W04, L 13 VH 79/08, L 13 VH 2/11 ZVW und L 13 VH 5/13 geführten Verfahrens mit Blick auf die bis zum 21. Januar 2015 eingetretenen Verzögerungen eine Entschädigung in Höhe von 50.000,00 ? zzgl.

    bb) Soweit sich die am 10. September 1988 erhobene Klage gegen die Bescheide vom 07. und 22. April 1988, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. August 1988 richtete und Hinterbliebenenversorgung, ersatzweise Witwenbeihilfe erstrebt wurde (ursprüngliches Verfahren S 48 Vh 124/88), wurde hierüber mit rechtskräftig gewordenem Teilurteil des LSG vom 29. August 2006 (Zustellung der Urteilsgründe beim Bevollmächtigten am 19. September 2006) entschieden.

  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    5 Daraufhin hat der Kläger mit Klageschrift, die am 22. April 1988 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter der Nummer 124/88 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, Klage gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren erhoben.

    Durch Beschluß vom 13. Dezember 1988 hat der Gerichtshof ( Zweite Kammer ) die Rechtssachen 124/88 und 187/88 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Rechtssache 124/88 ist unter der Nummer T-32/89 und die Rechtssache 187/88 unter der Nummer T-39/89 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden.

    - die Anträge des Klägers auf Aufhebung der Entscheidungen über die Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren CJ 75/87 und der Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 24. März 1988 insoweit als unzulässig abzuweisen, als ihre Zulässigkeit und die Zulässigkeit der Klage 124/88 ( T-32/89 ) sich gegenseitig ausschließen;.

  • OLG München, 08.03.1990 - 29 U 4414/89
    Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Angaben über das Verfahren LG Düsseldorf, Az. 38 O 124/88 gegen die Klägerin zu machen, insbesondere wie in dem Bericht und den sonstigen Darstellungen auf S. 2 des ... vom 3.11.1988.
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