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   EuGH - 182/79   

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EuGH - 182/79 (https://dejure.org/9999,93938)
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90

    Chief Adjudication Officer gegen Anne Maria Twomey. - Soziale Sicherheit -

    (2) Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/79 (Slg. 1979, 1977).
  • KG, 11.04.2018 - 24 U 98/17

    Wiedergabe von Musikwerken im 'Frühstücksfernsehen' von SAT. 1

    Der Kläger hat gegen die Beklagte aus dem die Parteien verbindenden Berechtigungsvertrag als Wahrnehmungsvertrag in Verbindung mit §§ 675, 667 BGB (zu dieser Anspruchsgrundlage siehe nur BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, unter IV. 1. - GEMA-Wertungsverfahren; BGH, Urteil vom 21. Januar 1982 - i ZR 182/79, unter III. 2. - Kunsthändler - und grundlegend BGH Urteil vom 25. Februar 1966 - lb ZR 30/64, unter l. 1. a) - GELU), dessen Bestandteil nach § 6 a) des die Parteien verbindenden Berechtigungsvertrages der Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht in der Fassung der Mitgliederversammlung vom 26. und 27. Juni 2012 sowie dessen Ausführungsbestimmungen (im Folgenden: AV-VPA 2012) sind (allgemein BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 162/09, Rn. 23 - Delcantos Hits), weder einen Anspruch auf Zahlung weiterer 79.920,74 EUR (dazu unter 1) noch einen Anspruch auf Zahlung von 11.472,00 EUR (dazu unter 2).
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