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   FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17 H   

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https://dejure.org/2022,53819
FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17 H (https://dejure.org/2022,53819)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2022 - 11 K 2812/17 H (https://dejure.org/2022,53819)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 11 K 2812/17 H (https://dejure.org/2022,53819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 11.07.1989 - VII R 81/87

    Zum Umfang der Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Feststellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Aus diesem Grund trägt sie für die Missachtung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung als haftungserhöhende Tatsache die Feststellungslast (BFH Urteil vom 11.07.1989 VII R 81/87, BStBl. II 1990, 357).

    Auf der anderen Seite trifft den Haftungsschuldner eine erhöhte Mitwirkungspflicht, da er hinsichtlich der Zahlungen an Gläubiger einer Gesellschaft sachnäher für Aufklärung sorgen kann (BFH Urteil vom 11.07.1989 VII R 81/87, BStBl. II 1990, 357; BFH Beschluss vom 19.11.2012 VII B 126/12, BFH/NV 2013, 504).

  • BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90

    Anforderungen an die Begründung eines Haftungsbescheides durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Dieses Erfordernis gilt insbesondere dann, wenn neben dem Geschäftsführer auch ein faktischer Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Betracht kommt (BFH Urteil vom 7.4.1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213).

    Hierbei müssen die für die Ausübung des Verwaltungsermessen angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners gegenüber den übrigen möglichen Haftungsschuldnern - aus der Entscheidung selbst erkennbar sein (BFH Urteil vom 7.4.1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213; BFH Urteil vom 9.8.2002 VI R 41/96, BStBl. II 2003, 160).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 S. 1 FGO auf Ermessensfehler überprüfbar (BFH Urteil vom 11.3.2004 VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579).
  • BFH, 09.08.2002 - VI R 41/96

    Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Hierbei müssen die für die Ausübung des Verwaltungsermessen angestellten Erwägungen - die Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners gegenüber den übrigen möglichen Haftungsschuldnern - aus der Entscheidung selbst erkennbar sein (BFH Urteil vom 7.4.1992 VII R 104/90, BFH/NV 1993, 213; BFH Urteil vom 9.8.2002 VI R 41/96, BStBl. II 2003, 160).
  • BFH, 26.11.2008 - V B 210/07

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig nicht grob fahrlässig, wenn er auf die Sachkunde eines ihm als zuverlässig bekannten und als Angehörigen eines rechtsberatenden oder steuerberatenden Berufs befugten Beraters vertraut und bei gewissenhafter Ausübung seiner Überwachungspflichten keinen Anlass findet, die steuerliche Korrektheit der Arbeit des steuerlichen Beraters infrage zu stellen (BFH Beschluss vom 26.11.2008 V B 210/07, BFH/NV 2009, 362).
  • BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12

    Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Auf der anderen Seite trifft den Haftungsschuldner eine erhöhte Mitwirkungspflicht, da er hinsichtlich der Zahlungen an Gläubiger einer Gesellschaft sachnäher für Aufklärung sorgen kann (BFH Urteil vom 11.07.1989 VII R 81/87, BStBl. II 1990, 357; BFH Beschluss vom 19.11.2012 VII B 126/12, BFH/NV 2013, 504).
  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Der für die Haftung maßgebliche Schaden bemisst sich allein nach dem Umfang der Steuerschuld, zu deren Begleichung der Haftungsschuldner verpflichtet gewesen wäre (BFH Urteil 21.06.1994 VII R 34/92, BStBl. II 1995, 230).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07

    Haftung des Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens bei Beauftragung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Die Haftung des Vertreters ist jedoch insbesondere bejaht worden, wenn dieser konkreten Anlass gehabt hätte, eine Steuererklärung in einzelnen Punkten inhaltlich zu überprüfen, etwa weil die gemachten Angaben erheblich von den Vorjahren abwichen (BFH Beschluss vom 28.08.2008 VII B 240/07, BFH/NV 2008, 1983).
  • BFH, 19.07.1988 - VII B 39/88

    Anforderungen an das Auswahlermessen - Rechtsfehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    b) Hinsichtlich des Auswahlermessens ist es notwendig, im Einzelnen darzulegen und zu erläutern, weshalb die Finanzverwaltung etwa nur einen von mehreren naheliegenden Haftungsschuldnern für bestimmte Steuerbeträge in Anspruch nimmt (BFH Beschluss vom 19.7.1988 VII B 39/88, BFH/NV 1989, 145).
  • BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.01.2022 - 11 K 2812/17
    Ist der Schaden eingetreten, kann die Kausalität der Pflichtverletzung nicht durch Annahme eines hypothetischen Kausalverlaufes beseitigt werden; die bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts des Erfolgs genügen jedoch nicht (BFH Urteil vom 11.11.2008 VII R 19/08, BStBl. II 2009, 342; BFH Urteil vom 28.11.2002 VII R 41/01, BStBl. II 2003, 337).
  • BFH, 29.08.2018 - XI R 57/17

    Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

  • BFH, 18.08.2010 - X B 178/09

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von

  • BFH, 08.06.1995 - IV R 67/94

    Wirtschaftliches Eigentum bei Grundstücks-Leasing einer KG

  • FG Hamburg, 11.10.2017 - 4 K 9/16

    Allgemeines Steuerrecht; Einfuhrumsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers bei

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31.01.2022 - 11 K 2812/17 H wird als unbegründet zurückgewiesen.
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