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   FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11   

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https://dejure.org/2012,35618
FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11 (https://dejure.org/2012,35618)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 K 173/11 (https://dejure.org/2012,35618)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2012 - 3 K 173/11 (https://dejure.org/2012,35618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem Bescheid

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 Nr 4 GrEStG 1997, § 119 Abs 1 AO, § 125 Abs 1 AO, § 125 Abs 2 Nr 1 AO, § 63 Abs 3 S 2 ZVG
    Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem Bescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer: Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem Bescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem Bescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 22.08.2007 II R 44/05, BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754; vom 11.07.2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).
  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. BFH-Urteile vom 22.08.2007 II R 44/05, BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754; vom 11.07.2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).
  • BFH, 13.09.1995 - II R 80/92

    Der Übergang von Grundstückseigentum infolge Anwachsung beim Erwerb aller Anteile

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Bei nichtperiodischen Steuern ist die nähere Konkretisierung des Steuergegenstands unerlässlich, so bei Grunderwerbsteuerbescheiden die Angabe des zu besteuernden Erwerbsvorgangs (BFH-Urteil vom 13.09.1995 II R 80/92, BFHE 178, 468, BStBl II 1995, 903).
  • BFH, 13.12.2007 - II R 28/07

    Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids bei Erwerb

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Darüber hinaus müssen, etwa aus der Ladung zur Versteigerung, die festgesetzten Grundstückswerte bekannt sein, nach denen das Meistgebot auf die einzelnen erworbenen Einheiten aufzuschlüsseln ist (BFH-Urteil vom 13.12.2007 II R 28/07, BFHE 220, 537, BStBl II 2008, 487; der BFH sah den dort streitgegenständlichen Bescheid als hinreichend bestimmt an, obwohl im Abschnitt "Sachverhalt" nur das Aktenzeichen des Zwangsversteigerungsverfahrens und das Datum des Zuschlags genannt und der Zuschlagsbeschluss als "Kaufvertrag" und das AG als "Notar" bezeichnet waren).
  • BFH, 25.08.2010 - II R 36/08

    Einbeziehung der Befriedigungsfiktion gemäß § 114a ZVG in die Bemessungsgrundlage

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren entspricht steuersystematisch weitgehend dem Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Ersteher (BFH-Beschluss vom 25.08.2010 II R 36/08, BFH/NV 2010, 2304; Fischer in Boruttau, GrEStG, 17. Aufl., § 1 Rz. 432), das nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ein steuerbarer Erwerbsvorgang ist.
  • BFH, 17.09.1986 - II R 62/84

    Verjährung eines Steueranspruches im Zeitpunkt des Erlasses des

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Bei einem Erwerb mehrerer Grundstücke zu einem einheitlichen Kaufpreis ist dem Bestimmtheitsgebot aber Genüge getan, wenn sich durch ausdrückliche Bezugnahme auf den Kaufvertrag ergibt, für welche Erwerbsvorgänge die aus dem Gesamtkaufpreis festgesetzte Steuer erhoben worden ist (BFH-Urteil vom 17.09.1986 II R 62/84, BFH/NV 1987, 738).
  • FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 547/10

    Grundstücksübertragung aufgrund gerichtlichen Vergleichs; Regelungsinhalt eines

    Auszug aus FG Hamburg, 15.08.2012 - 3 K 173/11
    Ist im Bescheid ein anderer als der tatsächlich zu besteuernde Erwerbsvorgang bezeichnet, ist der Bescheid rechtswidrig; der tatsächlich zu besteuernde Lebenssachverhalt kann im Prozess nicht als nachgeschobene Begründung gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 AO berücksichtigt werden (Urteil des FG Münster vom 24.03.2011 8 K 547/10 GrE, EFG 2011, 1539).
  • FG Hamburg, 21.04.2016 - 1 K 31/15

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Keine nähere Benennung von

    Solche zusammengefassten Bescheide erfordern die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte ihnen zugrunde liegen (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007, II R 5/04, BStBl II 2007, 472; vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15.08.2012, 3 K 173/11, juris; Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 15.05.2008, 2 K 92/04, juris, m. w. N.), wobei sich der Begriff Lebenssachverhalt auf den einzelnen Besteuerungstatbestand bezieht (s. BFH-Urteil vom 15.03.2007, II R 5/04, BStBl II 2007, 472).
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