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   FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04   

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https://dejure.org/2006,20404
FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04 (https://dejure.org/2006,20404)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2006 - II 226/04 (https://dejure.org/2006,20404)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - II 226/04 (https://dejure.org/2006,20404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2 § 46 Abs. 2
    Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehungszeitpunkt eines Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck; Erstattungsanspruch bei überhöhter Zahlung per Scheck; Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde; Abtretung eines Erstattungsanspruchs

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung: Entstehungszeitpunkt eines (Steuer-)Erstattungsanspruchs bei Zahlung mit vordatiertem Scheck

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93

    Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Im Falle der Abtretung oder Pfändung eines Erstattungsanspruchs ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber grundsätzlich auf den Ablauf des Veranlagungszeitraums abzustellen (BFH-Urteil vom 26.04.1994, VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839; BFH-Urteil vom 06.06.2000, VII R 104/98, BStBl II 2000, 491 ).

    Denn wenn ein derartiger Erstattungsanspruch auf einer überhöhten Vorauszahlung beruht und diese Vorauszahlung erst nach Ablauf des betreffenden Veranlagungszeitraums geleistet wird, entsteht der Erstattungsanspruch auch nach der materiellen Rechtsgrundtheorie erst in diesem Zeitpunkt (BFH-Urteil vom 26.04.1994, VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839; Tipke/Kruse, AO , § 46 Rn 9; Glanegger/Güroff, GewStG , 4. Aufl., § 20 Rn 4; Bordewin/Brandt-Geurts, EStG , § 36 Rn 38).

  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96

    Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Dieser Zeitpunkt deckt sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr häufig nicht mit dem des Erlöschens des Anspruchs durch Eintritt des Leistungserfolges (BGH a.a.O; Urteil des FG Hamburg vom 22.05.1997, II 137/96, EFG 1997, 1084; Hübschmann/Hepp/Spitaler-von Wallis a.a.O.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Im Falle der Abtretung oder Pfändung eines Erstattungsanspruchs ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber grundsätzlich auf den Ablauf des Veranlagungszeitraums abzustellen (BFH-Urteil vom 26.04.1994, VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839; BFH-Urteil vom 06.06.2000, VII R 104/98, BStBl II 2000, 491 ).
  • BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63

    Zahlung mit vordatiertem Scheck

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Eine Scheckzahlung ist in aller Regel eine Leistung erfüllungshalber, bei der die Erfüllung erst mit Einlösung des Schecks durch Barzahlung oder Gutschrift auf dem Konto des Empfängers eintritt (BGH-Urteil vom 07.10.1965, II ZR 120/63, BGHZ 44, 178; Staudinger-Kaduk, BGB , 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 362 ff. Rn 47 ff.; Palandt-Grüneberg, BGB , 65. Aufl., § 364 Rn 10).
  • BFH, 09.04.1986 - I R 62/81

    Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Ist aber nur noch der reine Erstattungsanspruch im Streit, ist dieser durch den Abtretungsempfänger geltend zu machen (BFH-Urteil vom 09.04.1986, I R 62/91, BStBl II 1986, 565 ).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 238/71

    Keine Klagebedurfnis eines Vereins zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Zwar kann über die Rechtsstellung im Steuerfestsetzungsverfahren nicht privatrechtlich verfügt werden (BFH-Urteil vom 21.03.1975, VI R 238/71, BStBl. II 1975, 669).
  • RG, 06.11.1903 - II 193/03

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
    Die Klägerin klagte vor dem erkennenden Gericht zunächst auf Zahlung des an die Eheleute A ausgezahlten Betrages (Az. II 193/03).
  • FG Münster, 30.11.2011 - 11 K 454/11

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge bei Übersendung

    § 224 AO ist für die Bestimmung des Zeitpunkts des tatsächlichen Erlöschens der Steuerschuld ohne Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 10.11.1987 - VII R 171/84, BStBl II 1988, 41; FG Hamburg, Urteil vom 24.01.2006 - II 226/04, EFG 2006, 1125).
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