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   FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13   

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https://dejure.org/2014,16798
FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13 (https://dejure.org/2014,16798)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2014 - 4 K 78/13 (https://dejure.org/2014,16798)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2014 - 4 K 78/13 (https://dejure.org/2014,16798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    Einfuhr von Lebensmitteln bei Vorliegen von Verboten und Beschränkungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einfuhr von Lebensmitteln bei Vorliegen von Verboten und Beschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union reicht es zur Annahme einer pharmakologischen Wirkung im Sinne eines Arzneimittels aus, wenn ein Erzeugnis dazu bestimmt ist, im oder am menschlichen Körper zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt zu werden, ohne dass es darauf ankommt, wie das Erzeugnis im Körper im einzelnen wirkt (EuGH, Urteil vom 09.06.2005, C- 211/03).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02

    Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
    Gegen die Entscheidung der Lebensmittelüberwachungsbehörde kommt, sofern die Voraussetzungen vorliegen, ggf. verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, 3 C 21/06, OVG Münster, Urteil vom 17.03.2006, 13 A 1977/02, VG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013, 5 A 117/12).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 2/08

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung einer Zollanmeldung - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
    Im Verfahren vor dem Finanzgericht ist daher nur über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Zollbehörden im Zusammenhang mit der Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln zu entscheiden, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Überwachungsbehörden kann in diesem Zusammenhang im finanzgerichtlichen Verfahren nicht überprüft werden (BFH, Urteil vom 21.07.2009, VII R 2/08 zum Arzneimittelgesetz).
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
    Gegen die Entscheidung der Lebensmittelüberwachungsbehörde kommt, sofern die Voraussetzungen vorliegen, ggf. verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, 3 C 21/06, OVG Münster, Urteil vom 17.03.2006, 13 A 1977/02, VG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013, 5 A 117/12).
  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 1334/06
    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13
    Entscheidend für die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel ist die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt; kein Arzneimittel, sondern Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel ist hiernach ein Produkt, wenn es in den Augen des Verkehrs nach den Gesamtumständen keine überwiegend arzneiliche Zweckbestimmung aufweist und daher nicht als Arzneimittel, sondern als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel einzustufen ist (FG München, Urteil vom 19.04.2007, 14 K 1334/06).
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

    An die Entscheidung der zuständigen Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen somit gebunden (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 - 4 K 78/13, juris, Rz 18); das gilt jedenfalls dann, wenn diese Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

    c) Für das finanzgerichtliche Verfahren folgt daraus, dass in diesem, soweit die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde eingeschaltet worden ist, nur über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Zollbehörden im Zusammenhang mit der Überwachung der Einfuhr von Arzneimitteln zu entscheiden ist (so auch FG Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 - 4 K 78/13, juris, Rz 21).

  • VG Freiburg, 21.10.2019 - 10 K 2840/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entscheidung Lebensmittelkontrolle zur

    Daran ist die Zollbehörde gebunden (vgl. dazu FG Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 - 4 K 78/13 -, juris Rn. 18 ff.).
  • FG Hamburg, 17.05.2023 - 4 K 24/21

    Zollrecht: Verbote und Beschränkungen

    An die Entscheidung der zuständigen Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen somit jedenfalls dann gebunden, wenn die Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 22 ff., Rn. 33 ff.; FG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014, 4 K 78/13, juris, Rn. 18, vgl. Schoenfeld in Krenzler/Herrmann/Niestedt, UZK Art. 134, Rn. 32, Stand April 2022).
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