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   FG München, 25.07.2001 - 13 K 2290/00   

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https://dejure.org/2001,17256
FG München, 25.07.2001 - 13 K 2290/00 (https://dejure.org/2001,17256)
FG München, Entscheidung vom 25.07.2001 - 13 K 2290/00 (https://dejure.org/2001,17256)
FG München, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 13 K 2290/00 (https://dejure.org/2001,17256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnbezüge als Tätigkeitsvergütung; Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko; eheliche Gütergemeinschaft; Lohnbezüge als Tätigkeitsvergütung; gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1994, 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mitunternehmerschaft - Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko - Eheliche Gütergemeinschaft - Lohnbezüge als Tätigkeitsvergütung - Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1994, 1995

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

    Auszug aus FG München, 25.07.2001 - 13 K 2290/00
    Gehört zum Vermögen eines Ehegatten bei vereinbarter Gütergemeinschaft ein Gewerbebetrieb mit einem ins Gewicht fallenden Betriebskapital, so werden die Eheleute nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) regelmäßig Mitunternehmer dieses Betriebs (siehe z.B. Urteil vom 04. November 1997 VIII R 19/95 BFH/NV 1998, 1094 .1095 m.w.N.).

    Die Klägerin hat auch Mitunternehmerinitiative entfalten können: Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1094 (1096 f.) reichen die Mitwirkungs- und Kontrollrechte, die dem nichtverwaltenden Ehepartner zustehen (§§ 1423-1425, 1435, 1469 des Bürgerlichen Gesetzbuches; sie entsprechen den Vorschriften des Niederländischen Ehegüterrechts), zur Bejahung dieses Merkmals, das ohnehin nicht sehr ausgeprägt sein muss, aus.

  • BFH, 22.06.1977 - I R 185/75

    Eheleute - Güterstand der Gütergemeinschaft - Betreiben eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus FG München, 25.07.2001 - 13 K 2290/00
    Hinzu kommt, dass eine Mitunternehmerschaft bei einem Handwerksbetrieb grundsätzlich dann zu bejahen ist, wenn dieser auf einem zum Gesamtgut gehörigen Grundstück betrieben wird (s. BFH-Urteil vom 22. Juni 1977 I R 185/75, BFHE 123, 136 , BStBl. II 1977, 836).
  • FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 306/00

    Mitunternehmerschaft bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

    Gerade bei Handwerksbetrieben oder Betrieben des Gaststättengewerbes führt die Gütergemeinschaft regelmäßig zur Annahme einer Mitunternehmerschaft (s. z.B. FG München vom 25. Juli 2001 13 K 2290/00, juris).
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